Die Grundrente kommt

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland die Grundrente. Menschen mit einer sehr kleinen Rente müssen diese dann nicht mehr mit der Grundsicherung aufstocken, sondern bekommen automatisch einen Zuschlag. So liegt ihr Einkommen dann über der Grundsicherung.

Rund 1,3 Millionen Menschen profitieren von der neuen Regelung, etwa 70 Prozent davon sind Frauen.

Wer bekommt die Grundrente?

Wer 33 Jahre oder länger in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann die Grundrente bekommen. Der steuerfreie Anteil der Altersrente darf zusammen mit dem weiteren Einkommen höchstens 1.250 Euro pro Monat betragen (bei Paaren 1.950 Euro), um einen Anspruch auf die volle Grundrente zu haben.

Änderungen beim Solidaritätszuschlag

Für etwa 90 Prozent der Steuerzahler in Deutschland entfällt ab dem 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Ihnen bleibt somit mehr vom verdienten Geld. Lediglich Personen mit einem Einkommen ab 73.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 151.000 Euro (Verheiratete) müssen auch weiter den Beitrag leisten.

Allerdings gilt dies bis zu einem Einkommen von 109.000 Euro (Verheiratete: 221.00 Euro) nur anteilig. Nur diejenigen, die sogar mehr als das verdienen, müssen auch weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag zahlen.

Höherer Mindestlohn

Zum 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro gestiegen. Zum 1. Juli 2021 wurde er noch einmal angehoben und auf 9,60 Euro erhöht. Beschäftigst du beispielsweise eine ➤Putzfrau, darfst du ihr nicht weniger pro Stunde zahlen als diesen Betrag.

Weitere Schritte beim Mindestlohn sind für den 1. Januar 2022 und den 1. Juli 2022 geplant: Zu den genannten Terminen soll der Mindestlohn zusätzlich steigen – zunächst auf 9,82 Euro, dann auf 10,45 Euro.

Änderungen beim Elterngeld

Beim Elterngeld stehen im Jahr 2021 ebenfalls einige Änderungen ins Haus.

Frühchenmonat beim Elterngeld

Eltern von Frühchen haben künftig beim Elterngeld einen Anspruch auf einen Frühchenmonat: Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, bekommen die Eltern einen Monat lang zusätzlich Elterngeld.

Mehr Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit. Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will, bekommt künftig mehr Möglichkeiten dafür. Unter anderem wird es möglich sein, 32 Stunden, statt wie bisher 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dies entspricht vier vollen Arbeitstagen.

Vereinfachter Partnerschaftsbonus

Teilen sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes und gehen dafür auch beide in Elternzeit, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Dieser kann nun auch mit 24 bis 32 Arbeitsstunden pro Woche bezogen werden. Bislang waren es 25 bis 30 Stunden.

Kein Elterngeld bei hohem Einkommen

Wer als Paar ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro hat, bekommt künftig kein Elterngeld mehr. Diese Grenze lag zuvor bei 500.000 Euro. Bei Alleinerziehenden liegt sie bei 250.000 Euro.

Mehr Kindergeld

Auch das Kindergeld wird zum 1. Januar 2021 erhöht. Eltern bekommen dann 15 Euro mehr je Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie künftig 219 Euro monatlich, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für jedes weitere.

Mehr Arbeitslosengeld II, mehr Grundsicherung und Sozialhilfe

Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung und Sozialhilfe werden zum 1. Januar 2021 angehoben. Alleinstehende erhalten dann 14 Euro mehr als bisher, also 446 Euro monatlich. Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 45 Euro mehr, nämlich dann 373 Euro pro Monat.

Diese neuen Regelsätze sind ab 1. Januar 2021 gültig:

Was ändert sich 2021: Tabelle mit Regelsätzen für Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe in 2021

CO2-Steuer

Ab dem 1. Januar 2021 muss jeder, der für die Emission von Kohlendioxid verantwortlich ist, dafür die neue CO2-Steuer (auch CO2-Abgabe genannt) zahlen. Pro Tonne CO2 werden zunächst 25 Euro fällig. Der CO2-Preis wird jedoch nach und nach angehoben: Bis zum Jahr 2025 soll er bei 55 Euro liegen.

Zwar trifft die neue CO2-Steuer zunächst einmal nur die Unternehmen. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese die Kosten an die Kunden weitergeben. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass beispielsweise die Treibstoffpreise 2021 kräftig anziehen werden. Momentan geht man von einer Erhöhung von rund 7,5 Cent je Liter aus.

Einen kleinen Ausgleich gibt es für Pendler: Die Fahrtkostenpauschale soll um fünf Cent ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Sie beträgt dann 35 Cent.

Keine Abwälzung der Maklerkosten mehr

Wer eine Immobilie kauft, muss ab dem nächsten Jahr die Maklerkosten nicht mehr ganz allein tragen. Schon am 23. Dezember 2020 tritt ein Gesetz in Kraft, das festlegt, dass der Käufer nur noch maximal 50 Prozent der Kosten übernehmen muss.

Der Käufer muss seinen Anteil außerdem erst dann zahlen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Teil, also 50 Prozent von der Gesamtsumme, beglichen hat.

Hat der Käufer den Makler beauftragt, gilt die Regelung entsprechend andersherum. Ein Maklervertrag muss zudem künftig schriftlich abgeschlossen werden.

Kein Einweg-Plastik mehr

Voraussichtlich ab dem 3. Juli 2021 sind in Deutschland Produkte aus Einweg-Plastik verboten. Trink- bzw. Strohhalme, Rührstäbchen, Einweg-Geschirr, To-go-Becher für Kaffee, Wattestäbchen, Besteck, Teller, Luftballonstäbe und Einweg-Behälter sind dann nicht mehr erlaubt, wenn sie aus Einweg-Plastik bestehen.

Der Zensus wird verschoben

Mit „Zensus“ wird eine Volkszählung benannt. Diese sollte in Deutschland eigentlich im Mai 2021 stattfinden, wird aufgrund von Corona nun aber um ein Jahr verschoben. Der neue Termin ist nun voraussichtlich der 15. Mai 2022.

Höherer Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung soll 2021 auf durchschnittlich 1,3 Prozent angehoben werden. Bisher lag er bei 1,1 Prozent.

Dieser Vorschlag der Bundesregierung ist für die Krankenkassen zwar nicht verbindlich, es ist jedoch zu erwarten, dass die Kassen ihre Zusatzbeiträge 2021 anheben werden.

Höhere Hürde für die private Krankenversicherung

Wer sich nicht mehr gesetzlich, sondern privat krankenversichern möchte, muss ab 2021 ein höheres Jahresbruttoeinkommen vorweisen können. Bisher lag es bei 62.550 Euro. Die neue Grenze ist nun bei 64.350 Euro festgesetzt.

Höherer Rundfunkbeitrag?

Zum ersten Mal nach elf Jahren soll der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 angehoben werden. Statt wie bislang 17,50 Euro pro Monat wären dann 18,36 Euro fällig. Dem neuen Beitragssatz müssen die Bundesländer jedoch noch zustimmen. Und zwar einstimmig. Sachsen-Anhalt stellt sich bislang quer, sodass noch nicht klar ist, ob die neue Beitragshöhe wirklich kommt. Sobald etwas feststeht, ergänzen wir es hier.

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