Änderungen beim Elterngeld
Beim Elterngeld stehen im Jahr 2021 ebenfalls einige Änderungen ins Haus.
Frühchenmonat beim Elterngeld
Eltern von Frühchen haben künftig beim Elterngeld einen Anspruch auf einen Frühchenmonat: Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, bekommen die Eltern einen Monat lang zusätzlich Elterngeld.
Mehr Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit. Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will, bekommt künftig mehr Möglichkeiten dafür. Unter anderem wird es möglich sein, 32 Stunden, statt wie bisher 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dies entspricht vier vollen Arbeitstagen.
Vereinfachter Partnerschaftsbonus
Teilen sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes und gehen dafür auch beide in Elternzeit, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Dieser kann nun auch mit 24 bis 32 Arbeitsstunden pro Woche bezogen werden. Bislang waren es 25 bis 30 Stunden.
Kein Elterngeld bei hohem Einkommen
Wer als Paar ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro hat, bekommt künftig kein Elterngeld mehr. Diese Grenze lag zuvor bei 500.000 Euro. Bei Alleinerziehenden liegt sie bei 250.000 Euro.