
Marmelade und Konfitüre: Was ist der Unterschied?
Solltest du zu den Süß-Frühstückern gehören, hast du heute Morgen vielleicht einen Toast mit Erdbeermarmelade gegessen. Oder war es Himbeer? Es ist fast egal, denn wir sind uns sehr sicher, dass das da auf deinem Toast keine Marmelade war!
WAS?!
Keine Bange, lecker war es ja trotzdem, aber ziemlich sicher hattest du keine Marmelade, sondern Konfitüre auf dem Teller!
Kaum zu glauben, aber in Deutschland gibt es tatsächlich eine Konfitürenverordnung (KonfV). In ihr ist genau geregelt, welcher Fruchtaufstrich wie genannt werden darf. Verrückt? Finden wir auch. Aber dennoch wollen wir dir das nicht vorenthalten. Denn mit diesem Wissen kannst du schon am Frühstückstisch glänzen!
Was ist Marmelade?
Laut Verordnung darf Marmelade nur aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten bestehen. Wird ein Brotaufstrich also aus Erdbeeren gemacht, kann er keine Marmelade sein. Vorgegeben ist außerdem, dass für die Produktion von einem Kilo Marmelade mindestens 200 g Zitrusfrüchte verwendet werden müssen.




