Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?

Marmelade und Konfitüre: Was ist der Unterschied?

Solltest du zu den Süß-Frühstückern gehören, hast du heute Morgen vielleicht einen Toast mit Erdbeermarmelade gegessen. Oder war es Himbeer? Es ist fast egal, denn wir sind uns sehr sicher, dass das da auf deinem ➤Toast keine Marmelade war!

WAS?!

Keine Bange, lecker war es ja trotzdem, aber ziemlich sicher hattest du keine Marmelade, sondern Konfitüre auf dem Teller!

Kaum zu glauben, aber in Deutschland gibt es tatsächlich eine Konfitürenverordnung (KonfV). In ihr ist genau geregelt, welcher Fruchtaufstrich wie genannt werden darf. Verrückt? Finden wir auch. Aber dennoch wollen wir dir das nicht vorenthalten. Denn mit diesem Wissen kannst du schon am Frühstückstisch glänzen!

Was ist Marmelade?

Laut Verordnung darf Marmelade nur aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten bestehen. Wird ein Brotaufstrich also aus Erdbeeren gemacht, kann er keine Marmelade sein. Vorgegeben ist außerdem, dass für die Produktion von einem Kilo Marmelade mindestens 200 g Zitrusfrüchte verwendet werden müssen.

Was ist Konfitüre?

In Konfitüre hingegen dürfen Hersteller alle Früchte ihrer Wahl verarbeiten. Die vorgeschriebene Mindestmenge an verwendeten Früchten für die Herstellung von einem Kilo Konfitüre hängt von der Fruchtart ab und liegt zwischen 60 g und 350 g. Bei der sog. "Konfitüre extra" liegt der Fruchtanteil bei 80 g bis 450 g.

Was ist Gelee?

Bei der Herstellung von Gelee werden nicht die Früchte, sondern lediglich ihr Saft verwendet. Auch hier ist die Menge vorgeschrieben: Für ein Kilo Gelee muss die gleiche Menge Fruchtsaft verwendet werden wie Früchte für Konfitüre, also zwischen 60 g und 350 g. Beim "Gelee extra" müssen es 80 g bis 450 g Fruchtsaft sein.

Was ist Gelee-Marmelade?

Eine Gelee-Marmelade hat man dann vor sich, wenn aus der Marmelade sämtliche unlöslichen Bestandteile (also Fruchtstücke, Teile der Fruchtschale etc.) entfernt wurden. Wer zwar den Geschmack der Früchte mag, aber nicht die Fruchtstücke selbst, hat hiermit die richtige Wahl getroffen.

Was gilt als Fruchtaufstrich?

Der Begriff "Fruchtaufstrich" ist nicht in der KonfV festgehalten, somit kann hier auch deutlich freier mit den Zutaten umgegangen werden. Im Fruchtaufstrich kann daher auch ein anderes Süßungsmittel als Zucker stecken (z. B. Agavendicksaft). Schau beim Kauf einfach genau auf die Zutatenliste, um sicher zu sein, dass du auch wirklich das bekommst, was du möchtest.

Apropos: Mach doch deine Marmelade (oder auch Konfitüre) einfach mal selbst! Das geht leichter als du denkst! ➤Hier geht's zum Rezept!

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