
Muss die Rücksendung originalverpackt sein?
Im weihnachtlichen Wahnsinn kann das schon mal passieren: Da reißt man vorfreudig die Geschenke auf und damit prompt die Originalverpackung vom Handy, der Uhr oder dem Tablet kaputt.
Stellt sich dann heraus, dass das Handy zu groß (oder die Hand zu klein), die Uhr zu weit (oder der Arm zu dünn) oder das Tablet in der falschen Farbe ist, steht man vor einem Problem. Denn viele Verkäufer bestehen bei der Rücksendung von online gekauften Waren darauf, dass die Artikel in der Originalverpackung die Rückreise antreten.
Aber dürfen sie das auch? Die Antwort ist ganz klar: Jein.
Auspacken ist erlaubt
Grundsätzlich ist es so, dass Kunden zugesandte Produkte auspacken dürfen, wenn dies nötig ist, um deren Eigenschaften und Funktionen zu testen. Du darfst das Handy somit aus der Originalverpackung nehmen und es dir testweise ans Ohr halten, die Uhr umbinden, das Tablet ausprobieren usw.




