Muss die Retoure originalverpackt sein? Ein Smartphone liegt in einer Schachtel

Muss die Rücksendung originalverpackt sein?

Im weihnachtlichen Wahnsinn kann das schon mal passieren: Da reißt man vorfreudig die Geschenke auf und damit prompt die Originalverpackung vom Handy, der Uhr oder dem Tablet kaputt.

Stellt sich dann heraus, dass das Handy zu groß (oder die Hand zu klein), die Uhr zu weit (oder der Arm zu dünn) oder das Tablet in der falschen Farbe ist, steht man vor einem Problem. Denn viele Verkäufer bestehen bei der Rücksendung von online gekauften Waren darauf, dass die Artikel in der Originalverpackung die Rückreise antreten.

Aber dürfen sie das auch? Die Antwort ist ganz klar: Jein.

Auspacken ist erlaubt

Grundsätzlich ist es so, dass Kunden zugesandte Produkte auspacken dürfen, wenn dies nötig ist, um deren Eigenschaften und Funktionen zu testen. Du darfst das Handy somit aus der Originalverpackung nehmen und es dir testweise ans Ohr halten, die Uhr umbinden, das Tablet ausprobieren usw.

Dabei darfst du die Artikel so stark beanspruchen wie du es beispielsweise auch im Geschäft tun würdest, um dich von ihren Eigenschaften zu überzeugen.

Auf diese Weise getestete Produkte kannst du innerhalb des 14-tägigigen Widerrufszeitraums (der ist im § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten) wieder zurückschicken. Die Originalverpackung ist dafür nicht notwendig. Das hat schon im Jahr 2005 das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 10.11.2005 - 1 U 127/05).

Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Rücksendung in Originalverpackung: Diese Ausnahmen gelten

Von der Rücksendung ausgeschlossen sind Artikel ohne Originalverpackung nur dann, wenn eben jene Originalverpackung eine Art Versiegelung dargestellt hat. Software ist ein klassisches Beispiel dafür. Hast du diese Verpackung entfernt, kannst du den Artikel nicht zurückgeben.

Und auch Produkte, die aus hygienischen Gründen von der Rückgabe ausgeschlossen sind, wenn die Originalverpackung entfernt wurde, kannst du einmal ausgepackt nicht mehr zurücksenden. Schutzmasken wären hier ein typisches Beispiel.

Verlängertes Widerrufsrecht mit Bedingungen

Einige Händler erlauben ihren Kunden aus Kulanz, Waren auch noch nach der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückzuschicken. Dann haben die Händler allerdings die Möglichkeit, die Rücksendung an Bedingungen zu knüpfen. Und dazu kann auch gehören, dass das Produkt originalverpackt sein muss.

Versuche also, die Freude am Gabentisch so weit zu zügeln, dass die Verpackungen nicht halb zerfetzt in alle Richtungen und der Verwandtschaft um die Ohren fliegen. Umso länger und leichter wirst du sie dann wieder los (die Geschenke, nicht die Verwandtschaft!) und kannst sie gegen passendere Produkte umtauschen.

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