Als das Einwegpfand 2003 im Sinne der Umwelt eingeführt wurde, wurde festgelegt, dass es für all jene Flaschen und Dosen gilt, deren Mehrweganteil in Prozent geringer ist als es 1991 der Fall gewesen war.
Pfandpflichtig seit 2003 wurden dadurch Verpackungen für:
- Bier
- Biermischgetränke
- Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure sowie
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure
Die etwas absurde Folge aus dieser Regelung war, dass die Verpackung wie beispielsweise Getränkedosen für Biermischgetränke pfandpflichtig wurde, die für Mischungen mit Spirituosen wie beispielsweise Wodka-Lemon hingegen nicht. Man durfte sich völlig zu Recht fragen, was das soll. Dieser Umstand wurde jedoch behoben, als die Pfandpflicht gem. Verpackungsgesetz (VerpackG) ausgeweitet wurde.
Pfandpflichtig seit 2019 wurden zusätzlich:
- Frucht- oder Gemüsenektare mit Kohlensäure
Pfandpflichtig seit 2022 sind laut Verpackungsgesetz außerdem:
- alle Kunststoffverpackungen ab einem Fassungsvermögen von 100 ml bis zu einer Größe von drei Litern (außer für Milchgetränke)
- alle Getränkedosen, unabhängig vom Inhalt
- Einweggetränkeverpackungen für trinkbare Milcherzeugnisse, denen Stoffe wie zum Beispiel Koffein oder Taurin zugesetzt sind
Pfandpflichtig ab 2024 werden laut Verpackungsgesetz zusätzlich:
- alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent oder sonstige trinkbare Milcherzeugnisse enthalten
Ist Pfand auf Saftflaschen z. B. von Granini?
Bislang wurde auf Saftflaschen aus PET kein Pfand erhoben, wenn darin ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure enthalten war. Seit dem 1. Januar 2022 ist das anders: Nun wird auf alle für den Einweg bestimmten Kunststoffflaschen ein Pfand erhoben, also auch auf die Saftflaschen von Granini.
Was ist mit Milch in Plastikflaschen?
Milch in Plastikflaschen wird auch pfandpflichtig werden. Allerdings noch nicht sofort: Erst 2024 soll die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen für Milchgetränke ausgeweitet werden (s. o.).