Na, hoppla! Ist 2021 tatsächlich schon wieder rum? So schnell kann es gehen. Nun steht 2022 vor der Tür und bringt reichlich Änderungen mit. Aber ... was ändert sich 2022?
Zum einen wären da deutlich höhere Spritpreise, zum anderen neue Regeln beim Anmelden von Minijobbern (wie z. B. einer ➤Putzfrau). Und auch bei den Portopreisen gibt es wichtige Neuerungen.
Hier erfährst du, welche Änderungen 2022 anstehen:
Neu für Verbraucher
Porto: Post hebt Preise an
Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte. Mit dabei ist auch das Porto für Briefe. Für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden ab 2022 jeweils fünf Cent mehr verlangt.
Die Postkarte kostet dann 70 Cent statt 60 Cent.
Der Standardbrief kostet 85 Cent statt 80 Cent.
Der Kompaktbrief wird 1 Euro statt 95 Cent kosten.
Der Großbrief kostet 1,60 Euro statt 1,55 Euro.
Für den Maxibrief werden 2,75 Euro statt 2,70 fällig.
Auch für Einschreiben sind höhere Preise bei der Post geplant: Das Einschreiben Einwurf soll um 15 Cent teurer werden und 2,35 Euro statt wie bisher 2,20 Euro kosten. Das normale Einschreiben gibt es für 2,65 Euro und nicht mehr für 2,50 Euro.
Und auch die Portopreise für Bücher- und Warensendungen sollen angehoben werden. Die Bücher- und Warensendung 500 kostet dann 1,95 Euro statt bisher 1,90 Euro. Für die Bücher- und Warensendung 1000 werden 2,25 Euro statt 2,20 Euro erhoben.
Nachsendeaufträge werden ebenfalls teurer. Für die Dauer von zwölf Monaten kostet das Angebot nun nicht mehr 26,90 Euro, sondern 30,90 Euro bei der Bestellung online. In der Filiale kann man dieses Angebot nicht mehr beauftragen.
Eine Nachsendung für die Dauer von sechs Monaten kostet bei Online-Beantragung weiterhin 23,90 Euro. Dieser Service kann nun auch in der Filiale beantragt werden. Dort kostet es aber 26,90 Euro.
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen in Supermärkten, Discountern, Drogerien und auch im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden. Dies betrifft alle Tüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Diese Dicke entspricht den üblicherweise an Kassen ausliegenden Tüten.
Weiterhin erhältlich sind allerdings die dickeren und deutlich stabileren Mehrwegtaschen. Außerdem sind auch die sehr dünnen Plastiktüten für Obst- und Gemüse nach wie vor erlaubt.
Von der Bundesregierung beschlossen wurde das Verbot bereits im November 2020. Die Übergangsphase endet am 31. Dezember 2021.
Zigaretten werden teurer
Für Raucher wird es ab 2022 stufenweise teurer. ➤§ 2 des Tabaksteuergesetzes sieht vor, dass die Preise für eine Schachtel Zigaretten bis einschließlich 2026 Stück für Stück steigen. Wer dem Laster dennoch treu bleiben will, muss für eine Packung mit 20 Zigaretten ab 2022 rund zehn Cent mehr zahlen. Weitere Steuererhöhungen folgen jeweils im Januar.
Und auch für die sog. "Dampfer" von E-Zigaretten wird es teurer, denn ab Juli 2022 greift das ➤Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts. Es sieht vor, dass auch Substitute für Tabakwaren mit einer Tabaksteuer belegt werden. Ab Juli 2022 sind dann pro Milliliter der sog. "Liquids" 16 Cent Steuer zu zahlen. Bis 2026 steigt dieser Betrag stufenweise auf 32 Cent je Milliliter an.
Neue Pfandregelungen
Ab dem 1. Januar 2022 wird auch auf bislang nicht pfandpflichtige Kunststoffflaschen Pfand erhoben. Dies gilt für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einer Größe von bis zu drei Litern. Kunststoffflaschen mit Milchgetränken sind davon vorerst noch ausgenommen. Getränkedosen werden hingegen ebenfalls künftig vollständig mit einem Pfand belegt.
Bis zum 1. Juli 2022 gibt es eine Übergangsfrist. Alle Getränkeverpackungen, die dann schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Danach wird der Pfandbetrag Pflicht.
Ein nächster Schritt ist 2024 geplant: Dann sollen auch Plastikflaschen mit Milchgetränken nur noch mit Pfand verkauft werden dürfen.
Einen Vertrag online abzuschließen, ist in der Regel sehr einfach möglich. Die Anbieter haben ein Interesse daran, den Prozess so nutzerfreundlich wie möglich zu gestaltet. Geht es allerdings um die Kündigung dieses Vertrages, sieht es oft anders aus. Ihn zu beenden, ist meist deutlich weniger leicht.
Das ➤Gesetz für faire Verbraucherverträge schreibt ab dem 1. Juli 2022 vor, dass ein gut sichtbarer und einfach zugänglicher Kündigungsbutton auf der Website des Vertragspartners platziert werden muss.
Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn
Bislang war es möglich, einen Zug der Deutschen Bahn zunächst auch ohne Fahrkarte zu besteigen. Das Ticket konnte dann beim Bahnmitarbeiter oder bei der Bahnmitarbeiterin gekauft werden. Diese Möglichkeit gibt es ab 2022 nicht mehr. Die Fahrkarte muss dann am Laptop oder Smartphone selbst online gebucht werden. Hierfür haben Fahrgäste maximal zehn Minuten nach der Abfahrt Zeit.
Beweislastumkehr bei Warenkäufen
Kunden haben künftig ausgedehntere Rechte. Tauchte bei einer Ware bisher innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auf, wurde davon ausgegangen, dass er schon beim Verkauf bestand. Es sei denn, der Verkäufer konnte nachweisen, dass die Sache mangelfrei war. Ab 2022 wird diese Frist verlängert: Dann wird bis zu zwölf Monate lang davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Leichtere Rückgabe von Elektroaltgeräten
Ab dem 1. Januar 2022 können Kunden Elektrogeräte auch in Supermärkten und Discountern abgeben, wenn die Ladenfläche über 800 Quadratmeter groß ist und das entsprechende Geschäft selbst mehrfach pro Jahr Elektrogeräte verkauft. Ist das Gerät nicht größer als 25 Zentimeter Kantenlänge, können die Kunden das Gerät selbst dann zurückgeben, wenn sie kein neues kaufen. Bei größeren Geräten ist dies anders: Hier können Kunden beispielsweise den alten Fernseher nur im Geschäft abgeben, wenn sie dort auch einen neuen kaufen.
Die Pflicht zur Rücknahme der Geräte gilt ab dem 1. Januar 2022 auch für Online-Händler. Mit der neuen Regelung soll die Rücknahme- und Recyclingquote von Elektrogeräten deutlich gesteigert werden.
EEG-Umlage wird reduziert
Zum 1. Januar 2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das entspricht einer Senkung um 43 Prozent und dem niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Es ist davon auszugehen, dass die Senkung künftig zu niedrigeren Stromkosten führt. Diese waren zuletzt enorm angestiegen.
Vergleiche am besten möglichst bald, mit welchen Preisen du bei welchem Stromanbieter rechnen kannst. So findest du im Handumdrehen das für dich beste Angebot. Bei unserem Partner ➤Check24 geht das schnell und einfach.
Neues rund ums Geld
Grundsteuerreform
Die Grundsteuer betrifft alle Eigentümer von Grundstücken bzw. Gebäuden. Sie muss jährlich gezahlt werden und kommt einzig und allein den Gemeinden zugute.
Die Grundsteuer wird nun neu geregelt. Bislang wurde sie anhand von Einheitswerten berechnet, die aus dem Jahr 1964 stammen (West) bzw. aus dem Jahr 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hat das als verfassungswidrig erklärt.
Die ➤Neuregelung soll die Bewertung nun verfassungskonform gestalten. Dafür werden die bislang geltenden Steuermesszahlen gesenkt. Nach neuem Recht werden die Grundstücke erstmals ab dem 1. Januar 2022 bewertet. Zudem können Gemeinden künftig die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke erheben. Diese liegt höher als die "normale" Grundsteuer. Für Grundstücksbesitzer soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Flächen zu bebauen und möglichst schnell Wohnraum zu schaffen.
Neue Bemessungsgrenzen
Jahr für Jahr werden die ➤Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung neu festgelegt. So werden die Werte an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Im Behördendeutsch spricht man dabei von der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung. Sie gibt vor, bis zu welchen Einkommensgrenzen Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden müssen.
Krankenversicherung
Im Hinblick auf die Grenze für die Krankenversicherung ändert sich 2022 nichts. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze auch weiterhin bei 58.050 Euro.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung gibt es Anpassungen. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze ab dem 1. Januar 2022 bei 6.750 Euro pro Monat (Ost) bzw. bei 7.050 Euro monatlich (West).
Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung gibt es eine Erhöhung auf 8.350 Euro pro Monat (Ost) bzw. eine Absenkung auf 8.650 Euro pro Monat (West).
Es wird außerdem jährlich ein Durchschnittsentgelt festgesetzt. Anhand dieses Wertes werden die Entgeltpunkte im Kalenderjahr bestimmt. 2022 liegt das Durchschnittsentgelt bei 38.901 Euro.
Änderungen für Familien
Familien werden ab 2022 finanziell stärker entlastet. Dies soll u. a. über einen höheren Grundfreibetrag geschehen.
Höherer Grundfreibetrag
Das Familienentlastungsgesetz sorgt für weitere steuerliche Erleichterungen für Familien. So steigt der Grundfreibetrag weiter an. 2022 liegt er bei 9.984 Euro. Durch die Anhebung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden.
Abzug von Unterhaltsleistungen
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben, denn dessen Höhe orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Er liegt 2022 bei 9.984 Euro.
Pfändung: mehr unpfändbare Gegenstände
Der Pfändungsschutz wird ab 2022 verbessert. Die Liste der unpfändbaren Gegenstände in der Wohnung einer verschuldeten Person wird dann erweitert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Gegenstände als Teil der "bescheidenen Lebensführung" gelten und zum täglichen Leben und ggf. auch Arbeiten benötigt werden.
Hinzu kommt, dass Gegenstände anderer, im gleichen Haushalt lebender Personen vor der Pfändung geschützt sind. Außerdem sind ab sofort auch Haustiere unpfändbar.
Neuer Steuerfreibetrag
Im neuen Jahr steigt der Steuerfreibetrag erneut an. Das ist der Anteil des Jahreseinkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. Er wird bei der ➤Steuererklärung relevant.
Für Alleinstehende sieht die Entwicklung des Steuerfreibetrags über die Jahre so aus:
2022: 10.347 Euro
2021: 9.744 Euro
2020: 9.408 Euro
2019: 9.168 Euro
2018: 9.000 Euro
Für Verheiratete gilt der jeweils doppelte Betrag. Hier liegt bzw. lag der Steuerfreibetrag somit bei diesen Werten:
2022: 20.694 Euro
2021: 19.488 Euro
2020: 18.816 Euro
2019: 18.336 Euro
2018: 18.000 Euro
Neue Eckwerte für Steuertarife
Um die kalte Progression auszugleichen, werden die Eckwerte der Einkommensteuertarife für den Veranlagungszeitraum 2022 angehoben. Diese Werte stehen nun im § 32a Einkommensteuergesetz:
Der Eingangssteuersatz ist ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen ab 10.347 Euro zu zahlen (2021: 9.744 Euro).
Der reguläre Steuersatz gilt künftig ab 14.927 Euro Einkommen pro Jahr (14.754 Euro).
Der Höchstsatz wird angewendet ab einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 58.597 Euro (57.919 Euro).
Der Spitzensteuersatz ist ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro zu zahlen. (274.613 Euro) der Fall.
Bei gemeinsamer Veranlagung gelten jeweils die doppelten Werte.
Corona-Bonus noch bis März 2022
Noch bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus auszahlen. Er darf jedoch die Höchstgrenze von insgesamt 1.500 Euro nicht überschreiten. Wurde also bereits im Jahr 2021 ein steuerfreier Corona-Bonus gezahlt, darf die Summe aller Boni nicht über 1.500 Euro liegen.
Neues rund ums Auto
Maske im Verbandskasten
Ein Verbandskasten im Auto ist gem. § 35h Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht. Er ist mit den in der Norm DIN 13164 festgehaltenen Gegenständen auszustatten.
Demnächst wird der Verbandskasten zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten müssen. Dies ist der ➤vorab bereitgestellten Norm, Ausgabe 2022-02 zu entnehmen. Wann diese im Gesetzestext ergänzt wird, ist bislang aber noch nicht sicher.
Höhere Kraftstoffpreise
Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig. Das verteuert Treibstoff enorm: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen. Beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.
Führerscheinumtausch
Einige Inhaber eines Führerscheins müssen ihn 2022 umtauschen. Genauer gesagt sind es all jene Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben. Bis zum 19. Januar 2022 muss dieser gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Dieser ist deutlich fälschungssicherer und wird für 25 Euro ausgegeben.
Neue Typklassen für die Kfz-Versicherung
Jedes Jahr werden die sog. Typklassen für die Kfz-Versicherung angepasst. Die Klassen geben an, wie teuer ein bestimmter Wagen in der Versicherung ist. 2022 steht die nächste Anpassung der Typklassen an. Davon betroffen sind etwa neun Millionen Autofahrer: Etwa fünf Millionen müssen mit höheren Einstufungen leben, etwa vier Millionen zahlen künftig weniger.
Änderungen bei der Förderung für E-Autos
Ab dem 1. Januar 2022 werden nur noch solche Plug-in-Hybrid-Modelle vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, die eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Bislang mussten es lediglich 40 Kilometer sein. Der zulässige Maximalausstoß von 50 Gramm CO₂ pro Kilometer bleibt gleich.
Mehr Sicherheit im Verkehr
Im Straßenverkehr soll es nach und nach immer sicherer werden. Daher werden bei Neuwagen ab 2022 einige Assistenzsysteme zur Pflicht. Einige Systeme sind auch für Transporter, Busse und Lkw verpflichtend.
City-Bremssysteme
Ab dem 6. Juli 2022 sind autonome Notbremsfunktionen in neu verkauften Transportern und Pkw Pflicht. Sie warnen vor einem bevorstehenden Zusammenstoß und können im Erstfall auch selbsttätig eine Bremsung einleiten.
Schnittstelle für Alkoholsperre
Ab Ende 2022 sollen Busse, Lkw, Transporter und Pkw mit einer Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet werden. So können Systeme ergänzt werden, die es unmöglich machen, den Wagen im betrunkenen Zustand zu starten. Hierfür muss der Fahrer vor dem Starten des Wagens eine Atemprobe abgeben oder per Fingersensor nachweisen, dass er fahrtüchtig ist.
Automatische Tempobeschränkung
Die Intelligent Speed Adaptation (ISA) bzw. der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll Autofahrer daran hindern, zulässige Höchstgeschwindigkeiten zu überschreiten. Dafür erkennt das System entweder Verkehrszeichen oder orientiert sich an digitalen Straßenkarten. Fährt der Fahrer zu schnell, wird er mit optischen oder akustischen Hinweisen darauf aufmerksam gemacht.
Neu in der Arbeitswelt
Elektronische Krankschreibung
Seit dem 1. Oktober 2021 ist es vorgesehen, dass Ärzte die Krankmeldungen ihrer Patienten digital an die Krankenkassen übermitteln. So müssen die Behandelten sich nicht mehr um die Zusendung kümmern und den "gelben Schein" lediglich noch an den Arbeitgeber versenden.
Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen dann die von den Ärzten übermittelten Krankschreibungen digital an die Arbeitgeber weitergeben. Somit müssen sich die Behandelten gar nicht mehr um die Meldung kümmern. Ganz ohne Nachweis werden sie allerdings nicht entlassen. Sie bekommen vom behandelnden Arzt für die eigene Dokumentation eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Höherer Mindestlohn
Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, kann sich ab dem 1. Januar 2022 über höhere Einnahmen freuen. Der Mindestlohn steigt dann von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde.
Am 1. Juli 2022 wird er noch einmal angehoben. Dann müssen pro Stunde mindestens 10,45 Euro gezahlt werden. Und am 1. Oktober 2022 macht der Mindestlohn in Deutschland noch einen Sprung nach oben. Dann liegt er bei 12 Euro.
Höhere Mindestvergütung für Auszubildende
Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2022 beginnen, bekommen eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von monatlich 585 Euro. Sie erhöht sich in jedem Jahr:
Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich auch für Minijobber etwas. Bei der Meldung der Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale muss nun angegeben werden, wie die Person für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist.
Arbeitgeber sollen ab 2022 zudem nach der Anmeldung des Minijobbers unverzüglich eine Rückmeldung bekommen, ob die Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungen hat oder zuvor im Kalenderjahr bestanden haben.
Absenkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen
In Betrieben mit einem Betriebsrat können Beschäftigte ab 2022 bereits ab einem Lebensalter von 16 Jahren mitwählen. Zuvor lag die Altersbeschränkung bei 18 Jahren. Wer sich selbst in den Betriebsrat wählen lassen will, muss weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein.
Weitere Neuerungen
Sobald weitere Neuerungen für 2022 feststehen, werden sie hier ergänzt.
Neu im Tier- und Umweltschutz
Kein Kükentöten mehr
Ab dem 1. Januar 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Bislang wurden pro Jahr etwa 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet, weil sie einen geringeren kommerziellen Nutzen haben: Sie legen keine Eier und eignen sich kaum als Masthühner.
Alternativ zur Tötung soll künftig das Geschlecht des noch im Ei befindlichen Kükens bestimmt werden. Ist es weiblich, wird es ausgebrütet. Befindet sich ein männliches Küken darin, wird das Ei aussortiert und vernichtet.
Es ist zudem geplant, ab dem 1. Januar 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bruttag zu verbieten. Laut aktuellem wissenschaftlichen Stand sind die Küken danach in der Lage, Schmerz zu empfinden. Dann dürfen sie nicht mehr vernichtet werden.
Mehr Informationen dazu findest du auf der Seite der ➤Bundesregierung.
Solarpflicht in Baden-Württemberg
Wer ab Januar 2022 in Baden-Württemberg ein Haus baut, das nicht zum Wohnen genutzt wird, muss es mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung ausstatten. Ähnliches gilt für Parkplätze: Flächen mit mehr als 35 Stellplätzen müssen ebenfalls eine Solaranlage aufweisen.
Ab dem 1. Mai 2022 wird die Solarpflicht auf Wohnhäuser ausgeweitet. Dann müssen Bauherren zwingend eine Solaranlage auf dem Dach des neu errichteten Wohnhauses installieren.
Sonstige Neuigkeiten
Impfpflicht in bestimmten Berufen
In bestimmten Berufen müssen die Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine erfolgte Impfung gegen das Coronavirus vorlegen. Alternativ können sie belegen, dass sie genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat der ➤Bundesrat am 10. Dezember 2021 angenommen.
Dies betrifft Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie solche Personen, die beruflich Menschen mit Behinderungen betreuen. Diese Frist gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die bereits bestehen oder bis zu diesem Datum begonnen werden.
Entsprechende Arbeitsstellen können danach, also ab dem 16. März 2022, nur noch dann angetreten werden, wenn der künftige Arbeitnehmer einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt oder die Unmöglichkeit einer Impfung aus medizinischen Gründen belegen kann.
Änderungen in der Pflege
Am 19. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) veröffentlicht. Darin sind verschiedene Änderungen ab 2022 enthalten.
Ambulante Pflege
Ab dem 1. Januar 2022 werden die Sachleistungsbezüge um fünf Prozent erhöht. Die Monatsbeträge steigen ja nach Pflegegrad wie folgt:
Pflegegrad 2: von 689 Euro auf 724 Euro
Pflegegrad 3: von 1.298 Euro auf 1.363 Euro
Pflegegrad 4: von 1.612 Euro auf 1.693 Euro
Pflegegrad 5: von 1.995 Euro auf 2.095 Euro.
Stationäre Pflege
Neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag zahlt die Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim ab dem 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Mit der Dauer der Pflege steigt er an.
Die Pflegekasse übernimmt:
5 Prozent im ersten Jahr
25 Prozent im zweiten Jahr
45 Prozent im dritten Jahr
70 Prozent in den folgenden Jahren
Kurzzeitpflege
Für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1.774 Euro. Mit den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen so bis 3.386 Euro jährlich zur Verfügung.
Verbesserte Versorgung
Ab dem 1. September 2022 werden nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen oder eine dieser Höhe entsprechende Entlohnung anbieten.
Neue Finanzierung
Ab 2022 bekommt die Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss von pauschal einer Milliarde Euro jährlich. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht.
Zensus 2022
Im Jahr 2022 wird mal wieder nachgezählt, wie viele Menschen tatsächlich in Deutschland leben. Eigentlich sollte dies schon 2021 passieren, wurde aber wegen der Coronapandemie verschoben.
Eine EU-Verordnung (genauer gesagt die mit der Nummer 763/2008) verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Das erfolgt nach festgelegten sog. Merkmalen und ist somit EU-weit vergleichbar. Zuletzt wurde 2011 geschaut, wie viele Personen sich hier tummeln.
Aufgrund der pandemiebedingten Verschiebung werden nun am 15. Mai 2022 stichprobenartig die Menschen im Land erfasst. Und wenn man schon mal dabei ist, zählt man die Gebäude und Wohnungen gleich mit.
Gönne dir Neues fürs neue Jahr! Hier wirst du fündig!