Willkommen im neuen Jahr! Zuallererst wünschen wir Dir mal alles Gute, viel Glück und Erfolg!
Was gibt es Neues in 2019? Worüber dürfen wir uns im neuen Jahr freuen? Na, z. B. über dies:
Geringere Krankenkassenbeiträge
Mehr Kindergeld
Sinkender Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Mehr Pflegepersonal
Mehr Rente
Das neue Jahr bringt aber noch mehr Neuerungen, die auch für Dich wichtig werden. Schau mal, das alles ändert sich 2019:
1. Geringere Krankenkassenbeiträge
Wenn Du Arbeitnehmer bist, musstest Du die Zusatzbeiträge Deiner Krankenversicherung bislang allein zahlen. Neu in 2019: Ab Januar 2019 muss Dein Arbeitgeber die Hälfte davon übernehmen. Und es gibt gleich noch eine gute Nachricht: Viele Krankenkassen senken den Zusatzbeitrag im neuen Jahr.
2. Höhere Strompreise
Zahlreiche Stromanbieter heben zu Beginn des neuen Jahres die Preise für die Stromversorgung an. Ein Wechsel des Versorgers kann sich immer, aber jetzt ganz besonders lohnen. Vergleiche einfach bei unserem Partner ➤ Check24 über 13.000 Tarife verschiedener Anbieter und sammle noch dazu bis zu 1.000 °P!
3. Neue Geldscheine
Wer mit PAYBACK regelmäßig beim Einkaufen punktet und somit reichlich spart, hat auch schon mal einen 100- oder auch 200-Euro-Schein im Portemonnaie. Neu ab 28. Mai 2019: Von der Europäischen Zentralbank werden neue, sicherere Versionen dieser beiden großen Scheine herausgegeben. Doch apropos "groß": Damit die Banknoten besser in den Geldbeutel passen, werden sie von den Abmessungen her kleiner. Auf den Wert hat das aber natürlich keinen Einfluss.
4. Mehr Kindergeld
Alle Menschen mit Nachwuchs dürfen sich freuen: Neu ab dem 1. Juli 2019 gibt es je Kind zehn Euro mehr Kindergeld im Monat. Der Kinderfreibetrag steigt bereits ab Januar von 4.788 Euro auf 4.980 Euro.
5. Recht auf Brückenteilzeit
Mitunter ist es sinnvoll, die Arbeitszeit nur für eine bestimmte Dauer zu verkürzen. Mit der neuen Brückenteilzeit gibt es nun neu ab 2019 das Recht, nach der verkürzten Arbeitszeit in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 45 Mitarbeitern. In Unternehmen mit 45 bis 200 Mitarbeitern muss das Recht allerdings nur je einem von 15 Mitarbeitern gewährt werden. Wichtig: Für die Verkürzung der Arbeitszeit muss kein bestimmter Grund (wie z. B. Kindererziehung) vorliegen.
6. Bessere Kraftstoffkennzeichnung
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, muss beim Tanken besonders gut aufpassen. Denn ist erst einmal der falsche Kraftstoff im Tank, kann es schnell sehr teuer werden. Um solche Missgeschicke zu vermeiden, hat die Europäische Kommission eine EU-weit einheitliche Kraftstoffkennzeichnung beschlossen. An den Zapfsäulen, Zapfpistolen, in der Bedienungsanleitung des Autos und in der Nähe des Tankeinfüllstutzens soll neu ab 2019 ein Symbol Klarheit schaffen: Ein Kreis mit einem E darin steht für Benzin, ein Quadrat mit einem B darin für Diesel und eine auf der Spitze stehende Raute für gasförmige Kraftstoffe.
7. Höhere LKW-Maut
Für die Nutzung deutscher Autobahnen und Bundesstraßen mit dem Lkw muss künftig tiefer in die Tasche gegriffen werden. Ab dem 1. Januar 2019 gelten die neuen Mautsätze.
8. Günstigere Telefonate in der EU
Die Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU bereits abgeschafft. Nun soll auch das Telefonieren innerhalb der EU günstiger werden. Neu ab Mai 2019: Telefongespräche vom Handy oder Festnetz aus in ein anderes EU-Land dürfen nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten. SMS dürfen mit maximal 6 Cent zu Buche schlagen.
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9. Höherer Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es nicht nur für Kinder mehr Geld, sondern auch für geleistete Arbeit: Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Ergänzend hierzu steigt auch der Mindestlohn in bestimmten Berufsfeldern. So bekommen z. B. Pflegekräfte oder auch Gebäudereiniger ab Januar 2019 mehr Geld für ihre Leistungen.
10. Neue Pfandregeln für Getränkeverpackungen
Wer Wert darauf legt, Getränke nur in Mehrwegflaschen zu kaufen, hat es ab Januar 2019 leichter: Dann tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass für den Kunden beim Kauf gut sichtbar sein muss, ob ein Getränk in einer Einweg- oder Mehrwegflasche verkauft wird. Ergänzend dazu wird neu ab Januar 2019 auch Pfand auf die Verpackungen von Milchmischgetränken und Fruchtschorlen erhoben. Für Weinfreunde und Safttrinker ändert sich nichts: Die Verpackungen für ihre Getränke bleiben pfandfrei.
11. Werbung in WhatsApp
Jetzt ist auch bei WhatsApp Schluss mit lustig! Ab Februar 2019 soll in der zu Facebook gehörenden Messenger-App Werbung angezeigt werden. Der Chat-Verlauf soll allerdings nicht betroffen sein: Lediglich im Statusbereich soll die Werbung auftauchen.
Wer einen Diesel fährt, kann das ab 2019 in immer weniger Städten uneingeschränkt tun, denn ab 2019 gelten neue Diesel-Fahrverbote:
Bonn (ab 1. April)
Essen (ab 1. Juli)
Frankfurt (ab 1. Februar)
Gelsenkirchen (ab 1. Juli)
Köln (ab 1. April, Ausweitung ab 1. September)
Stuttgart (ab 1. Januar)
Für Berlin und Mainz werden im Jahr 2019 ebenfalls Fahrverbote erwartet. Wird Dir das alles zu bunt und willst Du deshalb Dein Auto loswerden, bist Du in Zukunft trotzdem auch weiterhin mobil: Bei unserem ➤ Carsharing-Partner ShareNow wartet immer ein Auto auf Dich.
13. Sinkender Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Ab 2019 bleibt Dir ein bisschen mehr vom Gehalt, denn die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken von 3 auf 2,5 Prozent. Da Du Dir diesen Beitrag mit Deinem Arbeitgeber teilst, musst Du also monatlich nur noch 1,25 Prozent Deines Bruttoeinkommens dafür entrichten.
14. Steigender Beitrag zur Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung wird ab 2019 monatlich etwas mehr fällig: Zum 1. Januar steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent Deines Bruttoeinkommens. Auch diesen Beitrag teilst Du Dir mit Deinem Arbeitgeber. Wer keine Kinder hat, muss wie bislang auch 0,25 Prozentpunkte zusätzlich entrichten.
15. Mehr Pflegepersonal
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz tritt neu am 1. Januar 2019 in Kraft und soll 13.000 neue Stellen in Pflegeheimen schaffen. Wie schnell diese hohe Zahl an Mitarbeitern gefunden werden kann, wird sich zeigen.
16. Mehr Rente
Bist Du schon im wohlverdienten Ruhestand, kannst Du Dich ab dem 1. Juli 2019 über eine höhere Rente freuen: Im Westen werden die Renten um 3,18 Prozent angehoben, im Osten um 3,91 Prozent.