Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht dir zu?

Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht dir zu?

Zuletzt aktualisiert am: 18. Januar 2024

Hach, Urlaub ist einfach das Größte! Beliebig lange kannst du dir als Arbeitnehmer aber leider nicht im Jahr freinehmen. Bist du nicht selbstständig, musst du dich nach deinem vom Arbeitgeber gewährten Urlaubsanspruch richten und die Tage entsprechend übers Jahr verteilt einplanen.

Hier erfährst du, wie viel Urlaub dir laut Bundesurlaubsgesetz im Kalenderjahr zusteht, wann er verfällt, wie das mit der Kurzarbeit ist und in welchen Fällen du einen Anspruch auf Sonderurlaub hast.

Wer hat einen Urlaubsanspruch?

In Deutschland haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber muss dir also eine bestimmte Anzahl Arbeitstage pro Kalenderjahr bezahlt freigeben. So sieht es das Arbeitsrecht vor. Genau genommen steht es in ➤§ 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Wer als Arbeitnehmer gilt, steht direkt darunter in § 2: Dazu zählen Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie die Menschen, die als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind, weil sie wirtschaftlich unselbständig sind, wie beispielsweise Heimarbeiter.

Urlaubstage pro Jahr: Wie viele Tage müssen es mindestens sein?

Wie viel Urlaub dir pro Kalenderjahr zusteht, ist in Deutschland ebenfalls im BUrlG geregelt. Dort steht in ➤§ 3, Absatz 1, dass du pro Jahr einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen hast. Man spricht auch vom gesetzlichen Mindesturlaub. An diesen Tagen musst du als Arbeitnehmer also nicht arbeiten. Bezahlen muss dich dein Arbeitgeber aber trotzdem.

Was als Werktag gilt, ist dort auch gleich geregelt. In Absatz 2 heißt es nämlich, dass als Werktage all die Kalendertage der Woche gelten, die kein Sonntag oder gesetzlicher ➤Feiertag sind.

Das heißt, dass bei den 24 Tagen von einer Sechs-Tage-Woche ausgegangen wird. Musst du bei deinem Arbeitgeber nur fünf Tage pro Woche auflaufen (beispielsweise von Montag bis Freitag), verringert sich der gesetzliche Urlaubsanspruch auf 20 Tage. 

Wann verfällt Urlaub?

Findest du in einem Jahr einmal nicht genügend Gelegenheiten, um deinen Urlaubsanspruch voll auszuschöpfen, genügend Urlaub zu beantragen, die Zehen im Sandstrand zu vergraben oder in Wanderschuhe zu stecken, musst du aufpassen. Grundsätzlich musst du den Urlaub nämlich jeweils in einem Kalenderjahr verbrauchen. 

Du kannst nicht genutzte Urlaubstage gem. ➤§ 7, Absatz 3 BUrlG nur dann ins Folgejahr mitnehmen, wenn es dafür dringende betriebliche oder persönliche Gründe gibt. Gab es die – wie beispielsweise eine Urlaubssperre –, hast du im folgenden Jahr bis Ende März Zeit, den Urlaub einzureichen und dir an diesen Tagen eine schöne Zeit zu machen. Danach verfällt er. Das sollte man als Arbeitnehmer unbedingt im Hinterkopf behalten.

Anspruch auf Urlaub: Wie viele Tage hat man?

Urlaub bei Umzug

Packst du deine Siebensachen zusammen, um in eine andere Wohnung oder sogar ein Haus zu ziehen, verbraucht das wahnsinnig viel Zeit. Und zwar Zeit, die du von deiner raren Freizeit pro Woche abknapsen musst: Urlaub bei Umzug ist nämlich für Arbeitnehmer gesetzlich nicht vorgesehen. Der Arbeitgeber muss dir also nicht freigeben. 

Steht bei dir ein Umzug an, lohnt sich aber unbedingt ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder auch den Tarifvertrag. Mit etwas Glück ist dort Sonderurlaub bei Umzug festgeschrieben, sodass du für das Packen und Schleppen keine Tage von deinem regulären, gesetzlichen Urlaubsanspruch verbrauchen musst. In einigen Fällen geben Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern dafür einige Arbeitstage frei.

Urlaub bei Todesfall

Musst du von einem geliebten Menschen Abschied nehmen, gibt es die Möglichkeit für Sonderurlaub im Todesfall. Ganz eindeutig ist dies gesetzlich nicht geregelt, jedoch sieht ➤§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass eine "vorübergehende Verhinderung" zu arbeiten, nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf sein Gehalt für diese Tage verliert. Wichtig dabei ist, dass der Grund für die Verhinderung zwar in deiner Person liegt, aber von dir unverschuldet ist. 

Üblich ist bei einem Todesfall von einem Elternteil, einem Kind oder dem/der Ehepartner:in ein Sonderurlaub von einem Tag bis drei Tagen. Stirbt die Oma oder der Opa oder die Schwiegermutter bzw. der Schwiegervater, gibt es häufig keinen Sonderurlaub für Arbeitnehmer.

Es ist auch möglich, dass im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag dazu eine Regelung getroffen wurde. In einigen Betrieben steigt die mögliche Dauer des Sonderurlaubs mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So kann es auch sein, dass dir dein Arbeitgeber eine ganze Woche oder sogar bis zu 14 Tage zum Trauern und Organisieren der Bestattung etc. gewährt. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese freien Arbeitstage hast du jedoch nicht.

Den Sonderurlaub beantragst du in der Regel genauso wie den normalen Urlaub. Diese freigenommenen Arbeitstage werden nicht auf deinen regulären Urlaubsanspruch angerechnet.

Urlaub nach Geburt

Ist ein neuer Mensch in die Welt gepurzelt und du bist ein Elternteil des Kindes, gibt es laut Gesetz ebenfalls einen Anspruch auf Urlaub. Hier ist allerdings entscheidend, ob du das Kind zur Welt gebracht hast oder "nur" der zweite Elternteil bist.

Die Person, die das Kind austrägt, darf

  • sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin sowie
  • acht Wochen nach der Entbindung

nicht beschäftigt werden. Das steht in ➤§ 3, Absatz 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Dort steht außerdem in Absatz 2, Punkt 1, 2 und 3, dass sich das Beschäftigungsverbot nach der Geburt auf zwölf Wochen ausdehnt, wenn

  1. das Kind eine Frühgeburt ist,
  2. es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt,
  3. das Kind eine Behinderung aufweist.

Bist du der Vater des Kindes oder die eingetragene Lebenspartnerin der Gebärenden, hast du bislang keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Urlaub. Wie schon in anderen Fällen lohnt sich aber auch hier ein Blick in die Betriebsvereinbarung, den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Evtl. ist dort eine Regelung zum Sonderurlaub für Arbeitnehmer vorhanden. Wichtig: Hier wird häufig zwischen verheirateten Partner:innen und unverheirateten Personen unterschieden!

Ist in den Dokumenten kein Sonderurlaub nach Geburt vorgesehen, hilft dir stattdessen ggf. wieder der § 616 BGB aus. Rechtlich vollkommen sicher ist dies jedoch nicht. Besprich dich daher am besten frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, ob Sonderurlaub bei Geburt möglich ist und wie viele Tage dafür gewährt werden. Evtl. bekommst du einige Arbeitstage lang frei.

In Planung ist außerdem seit einiger Zeit, dass der zweite Elternteil des Kindes künftig regulär und gesetzlich verankert zwei Wochen bezahlten Sonderurlaub bekommt, sobald das Baby sich auf die Welt getraut hat. Zunächst sah es so aus, dass die sog. "Väterfreistellung" bzw. der "Vaterschaftsurlaub" (der ausdrücklich auch für Lebenspartnerinnen gilt) im Jahr 2024 kommt und somit eine der vielen ➤Änderungen 2024 ist. Allerdings ist bei diesem Thema bislang kein Durchbruch erzielt worden.

Wie viel Urlaub steht dir zu?

Urlaub nach Elternzeit

Bist du in die Elternzeit gegangen, ohne vorher deinen Urlaubsanspruch vollständig auszunutzen, verfällt der nicht genommene Urlaub nicht: Er wird automatisch auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Und du hast sogar reichlich Zeit, diese freien Arbeitstage zu nutzen: Übertragener Urlaub nach einer Elternzeit verfällt erst nach dem Ablauf des Folgejahres deiner Rückkehr ins Berufsleben. Bist du also beispielsweise 2023 in Elternzeit gegangen und kommst 2024 daraus zurück, kannst du bis dahin aufgelaufenen Urlaub noch bis Ende 2025 nehmen. Vorher verfällt der Resturlaub nicht.

Die gesetzliche Grundlage dafür steht in einem weiteren Gesetz, und zwar dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In ➤§ 17, Absatz 2 findest du den entsprechenden Passus. 

Für die Monate, in denen du in Elternzeit bist, kann der Arbeitgeber übrigens deinen Urlaubsanspruch jeweils um ein Zwölftel kürzen. (Er muss das allerdings nicht tun.) Während du die Zeit mit deinem Nachwuchs genießt, läuft also in der Regel nicht weiter Urlaub auf. 

Urlaub bei Teilzeit

Arbeitest du nicht jeden Arbeitstag acht Stunden lang, sondern in Teilzeit – also beispielsweise nur drei Tage pro Woche –, berechnet sich dein Urlaubsanspruch entsprechend der folgenden Formel:

  • Urlaubstage im Jahr / Wochenarbeitstage im Unternehmen x tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Sind also beispielsweise bei deinem Arbeitgeber 30 Urlaubstage pro Jahr vorgesehen und wird in dem Unternehmen durch die Arbeitnehmer grundsätzlich an fünf Tagen pro Woche gearbeitet, berechnest du den Urlaubsanspruch bei drei tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche so:

  • 30 / 5 x 3 = 18

Dir stehen also pro Jahr 18 Tage Urlaub zu. So kannst du wie alle anderen Arbeitnehmer im Unternehmen ebenfalls insgesamt sechs Wochen lang im Jahr freinehmen. 

Entscheidend beim Berechnen ist die Anzahl der tatsächlich pro Woche geleisteten Arbeitstage, nicht deren Dauer. Bist du also beispielsweise in Teilzeit, und zwar jeden Tag von Montag bis Freitag für vier Stunden im Unternehmen tätig, hättest du wie alle anderen auch 30 Tage Urlaub (30 / 5 x 5 = 30). In diesem Fall würde die Teilzeit den Urlaubsanspruch bzw. die Menge an Tagen nicht verändern.

Urlaub bei Minijob

Als Minijobber steht dir der gleiche Urlaubsanspruch zu, den auch die anderen Mitarbeiter im Unternehmen haben. Stehen ihnen also beispielsweise 30 Tage Urlaub jährlich zu, muss der Arbeitgeber dir die gleiche Menge erlauben. Die tatsächliche Menge der Urlaubstage ist allerdings wie bei der Teilzeitarbeit abhängig von den Arbeitstagen pro Woche. Willst du wissen, wie viel Urlaub dir als Minijobber zusteht, kannst du die gleiche Rechnung anstellen wie Teilzeitbeschäftigte (s. o.).

Urlaub bei Kurzarbeit

Schickt dich dein Arbeitgeber in Kurzarbeit, verringert sich die tatsächlich wöchentlich zu leistende Arbeitszeit. Der Europäische Gerichtshof (➤EuGH, Urteil v. 8.11.2012, C-229/11 u. C-230/11) und das Bundesarbeitsgericht (➤BAG, Urteil vom 30. November 2021 – 9 AZR 225/21) haben deshalb entschieden, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in dieser Zeit die Urlaubstage anteilig kürzen können. 
Anspruch auf Urlaub: Das sagt das Gesetz

Urlaub nach Kündigung

Manchmal passt es einfach nicht. Oder es kommt eine bessere Chance ums Eck. Es gibt verschiedene Gründe, die Arbeitsstelle zu kündigen. Einen Urlaubsanspruch hast du aber natürlich auch trotz Kündigung. 

Wie viele Tage dir im Jahr zustehen, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt du aus dem Unternehmen ausscheidest. 

  • Vor dem 30. Juni steht dir anteiliger Jahresurlaub zu.
  • Nach dem 30. Juni hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

So steht es in ➤§ 5 BUrlG, Absatz 1, Buchstabe c. Kommen bei der Berechnung der anteiligen Urlaubstage krumme Zahlen heraus, werden sie aufgerundet, sobald sie mindestens einen halben Urlaubstag ergeben (➤§ 5, Absatz 2 BUrlG).

Hast du also beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen jährlich und scheidest aufgrund der Kündigung zum 30.5. aus dem Unternehmen aus, stünden dir rechnerisch 12,5 Urlaubstage zu. Tatsächlich kannst du jedoch 13 Urlaubstage einreichen. Wären es nur 25 Urlaubstage pro Jahr, ergäbe sich anteilig für fünf Monate ein Urlaubsanspruch von 10,4 Urlaubstagen. Du könntest dann also nur zehn Tage Urlaub bis zu deinem Ausscheiden nehmen.

Verabschiedest du dich nach der Kündigung erst in der zweiten Jahreshälfte von deinem Arbeitgeber, hast du erst einmal den vollen Urlaubsanspruch. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Ist im Arbeitsvertrag eine "Pro rata temporis"-Klausel vermerkt, bedeutet dies, dass du nicht den gesamten Jahresurlaub zur Verfügung hast. Stattdessen berechnet sich der Urlaubsanspruch dann anteilig: Für jeden vollen Monat kannst du ein Zwölftel deines Jahresurlaubs nehmen. Bei 30 Urlaubstagen im Jahr wären dies bei einem Ausscheiden zum 30. September beispielsweise 22,5, also aufgerundet 23 Tage Urlaub (30 / 12 x 9 = 22,5).

Kannst du wegen der Kündigung nicht mehr alle Urlaubstage nehmen, die dir eigentlich zustehen würden, müssen sie vom Arbeitgeber abgegolten werden (➤§ 7, Absatz 4 BUrlG).

Urlaub bei Krankheit: Welche Regeln gelten?

Wirst du im Urlaub krank, ist das nicht nur ärgerlich, sondern hindert dich natürlich auch daran, einmal so richtig auszuspannen und dich zu erholen. Immerhin kannst du die vertanen Urlaubstage retten. Wirst du nämlich während des Urlaubs krank und kannst du ein ärztliches Attest dazu vorweisen, werden dir die Urlaubstage nachträglich wieder gutgeschrieben. Eine fiese Grippe oder ein gebrochenes Bein im Urlaub sind daher kein Beinbruch: Die für die Genesung benötigte Zeit wird nicht von deinem Urlaubsanspruch abgezogen. So steht es in ➤§ 9 des BUrlG.

Urlaub nach Krankheit

Wurdest du vor dem geplanten Urlaub krank und dann aber schließlich doch wieder rechtzeitig fit, um den Urlaub anzutreten? Dann kannst du das genau so tun. Hier und da hält sich der Irrglaube, dass Arbeitnehmer nach einer Krankschreibung erst einmal mindestens einen Tag lang zur Arbeit antreten müssten, bevor sie den Urlaub nutzen können. Das ist falsch. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.

Pointee liegt mit der Sonnenbrille im Urlaub

Im Urlaub arbeiten: Darf man das?

Der Urlaub ist zum Ausspannen da. Schnapp dir daher am besten einen Liegestuhl und ein kühles Getränk und wirf dich in die Sonne! (➤Sonnencreme nicht vergessen!) Lass die Arbeit Arbeit sein und ruh dich mal so richtig aus. 

Was nach einer guten Idee klingt, ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Das mit dem Liegestuhl zwar nicht, aber tatsächlich ist es in Deutschland gesetzlich verboten, während des Urlaubs zu arbeiten. In ➤§ 8 des BUrlG ist festgehalten, dass du als Arbeitnehmer in dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darfst, die dem Urlaubszweck (ausruhen, Seele baumeln lassen, Liegestuhl ...) widerspricht.

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