Was ist neu ab 2020? Eine Hand dreht Würfel um.

Neu ab 2020 – Was ändert sich?

Wie jedes Jahr bringt auch 2020 wieder viele Änderungen und reichlich Neues. Aber was genau ist neu in 2020? Welche Änderungen kommen auf uns zu? Unter anderem diese:

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr
Mehr Arbeitslosengeld
Höherer Mindestlohn
Höherer Kinderzuschlag
Intelligente Stromzähler
Veränderte Ausbildung im Pflegebereich
Strengerer CO2-Grenzwert für Pkw
Neuer Feiertag in Berlin
Kassenbon-Pflicht
PAYBACK wird 20!

Und es gibt noch zahlreiche andere Dinge, die neu in 2020 sind. Was sich alles ändert, liest Du unten.

1. Höhere Bußgelder 

Die Bundesregierung hat höhere Bußgelder ab 2020 für rücksichtslose und/oder sich gefährdend verhaltende Verkehrsteilnehmer beschlossen. Die Entscheidung des Bundesrats darüber wird Mitte Februar angesetzt.

Diese Konsequenzen sind für all jene Fahrer geplant, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten:

VerstoßSanktion bis 2019       Sanktion     ab 2020     
Parken auf Geh-, Rad-
oder Radschnellwegen
     20 €       55 €
mit Behinderung     30 €

       70 €
  + 1 Punkt

länger als 1 Stunde     30 €

       70 €
  + 1 Punkt

länger als 1 Stunde mit Behinderung     35 €

       80 €
  + 1 Punkt

mit Gefährdung       -

       80 €
  + 1 Punkt

mit Sachbeschädigung       -

       100 €
  + 1 Punkt

Unzulässiges Halten auf Radschutzstreifen     20 €       55 €
mit Behinderung     30 €       70 €
mit Gefährdung       -       80 €
mit Sachbeschädigung       -       100 €
 
Abbiegen mit einem Kfz über
3,5 t mit höherer Geschwindigkeit als Schritt­tempo  
     
       -
     
       70 €
  + 1 Punkt

Halten in zweiter Reihe     15 €       55 €


mit Behinderung

         

     20 €

         

       70 €
  + 1 Punkt

mit Gefährdung

       -

      80 €
  + 1 Punkt

mit Sachbeschädigung

       -

      100 €
  + 1 Punkt

Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt     35 €       55 €
mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen     65 €       70 €
Parken auf Behindertenparkplatz ohne Berechtigung     35 €       55 €
Parken auf E-Auto-Stellplatz       -       55 €

Neu ab 2020: Höhere Bußgelder, ein Bußgeldbescheid mit einem Polizisten

2. Mehr Arbeitslosengeld 

Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung

bekommen ab 1. Januar 2020 mehr Geld. Dabei wird nicht nur Erwachsenen 1,88 Prozent mehr ausgezahlt - auch Kinder und Jugendliche bekommen mehr.

Um welchen Betrag die Leistungen jeweils steigen, siehst Du in der Tabelle:

Personengruppe  Regelbetrag
(Veränderung zum Vorjahr)
 Regelbedarfstufe
Alleinstehende/Alleinerziehende  432 Euro (+8 Euro)            1
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften  389 Euro (+7 Euro)            2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)  345 Euro (+6 Euro)            3
Erwachsene unter 25 Jahren
(nicht erwerbstätig, im Haushalt der Eltern)
  345 Euro (+5 Euro)            3
Jugendliche (14-17 Jahre)  328 Euro (+6 Euro)            4
Kinder (6-13 Jahre)  308 Euro (+6 Euro)            5
Kinder (0-5 Jahre)  250 Euro (+5 Euro)            6


Das Bundeskabinett hat der Erhöhung zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. (Stand: 18.9.19)

Neu ab 2020: mehr Arbeitslosengeld, ein Stapel Euromünzen

3. Höherer Mindestlohn

Ab dem 1. Januar wird außerdem Arbeit besser bezahlt. Was ändert sich 2020? Der gesetzliche Mindestlohn steigt von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro an. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind jedoch diese Personen:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende während der Berufsausbildung
  • Praktikanten, wenn das Praktikum während der Schul- oder Hochschulzeit Pflicht ist
  • Praktikanten, wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert und der beruflichen Orientierung oder der Aufnahme eines Studiums dient
  • Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach dem Beenden der Arbeitslosigkeit
  • Ehrenamtliche

Neu ab 2020: Höherer Mindestlohn, eine junge Frau putzt ein Regal

4. Höherer Kinderzuschlag und -freibetrag

Der 1. Januar 2020 ist der Stichtag für eine Erhöhung des Kinderzuschlags. Mit ihm werden einkommensschwache Familien unterstützt. Er liegt ab 2020 bei 185 Euro, wobei die oberen Einkommensgrenzen wegfallen. Das Einkommen wird zudem nur noch zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über den eigenen Bedarf hinausgeht.

Der Kinderfreibetrag wird zum 1.1.2020 um 192 Euro auf 5.172 Euro je Kind erhöht.

Neu ab 2020: mehr Kindergeld, ein Mädchen steckt Geld in ein Sparschwein

5. Intelligente Stromzähler

Neu ab 2020 ist eine Pflicht für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh: Hier muss ein sog. intelligentes Messsystem eingebaut werden. Dieses erfasst nicht nur den Verbrauch, sondern übermittelt die Daten auch digital an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

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6. Veränderte Ausbildung im Pflegebereich

Bislang waren die Ausbildungen zum/r Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in eigenständig. Ab 2020 werden diese Berufe in einer generalisierten Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" erlernt, wobei zwischen vier Vertiefungsrichtungen gewählt werden kann.

7. Neuer CO2-Grenzwert für neu zugelassene Pkw

Der Pkw-Verkehr ist für einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich. Ungefähr 60 Prozent des Treibhausgasausstoßes kommen von Autos. Um den Klimazielen gerecht zu werden, dürfen ab dem 1. Januar 2020 zugelassene Neuwagen nicht mehr als 95g CO2/km ausstoßen.

Neu ab 2020: Höhere CO2-Grenzwerte, ein Auspuff

8. Neuer Feiertag in Berlin

Neu in 2020 ist auch ein weiterer Feiertag für die Hauptstadt. Erst 2019 wurde der Weltfrauentag am 8. März zum jährlichen Feiertag in Berlin gemacht. Neu in 2020 können sich die Berliner - wenn auch nur in diesem einen Jahr - über einen Feiertag am 8. Mai 2020 freuen. Anlass für den zusätzlichen arbeitsfreien Tag ist ein Jahrestag: Am 8. Mai 2020 jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal.

9. Der Kassenbon wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2020 wirst du überall, wo du etwas kaufst, einen Kassenbon bekommen. Und zwar auch dort, wo das in der Vergangenheit eigentlich nicht üblich war wie z. B. beim Bäcker oder in der Eisdiele.

Der Grund dafür ist die am 1. Januar 2020 in Kraft tretende Kassensicherungsverordnung, in der die Belegausgabepflicht festgehalten ist. Mit ihr soll Steuerbetrug eingedämmt werden. Wundere dich also nicht, wenn du künftig auch bei Einkäufen zu Kleinstbeträgen immer einen Kassenzettel ausgehändigt bekommst.

10. PAYBACK wird 20. Geburtstag feiern

Man kann‘s kaum glauben: PAYBACK wird nächstes Jahr 20 Jahre jung! Im Jahr 2000 ging mit PAYBACK in Deutschland das erste Multipartner-Bonusprogramm an den Start. Die Verbindung gleich mehrerer Unternehmen aus dem stationären und dem Online-Handel war etwas ganz Besonderes und vom Start weg sehr erfolgreich. Kunden mussten nicht mehr zig Kundenkarten in ihr Portemonnaie stecken, denn eine Karte reichte. Nach nur einem Monat zählte PAYBACK schon eine Million Mitglieder!

Heute können über 30 Millionen Kunden offline, online und mobil bei rund 700 Unternehmen °Punkte sammeln. Immer mehr Kunden nutzen übrigens die praktische PAYBACK App, mit der man auch mobil Coupons aktivieren und sogar bezahlen kann. Wir sagen danke für das Vertrauen und versprechen: Wir machen weiter so!



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