Identitätskennzeichnung auf einem Milchkarton

Was bedeutet diese Kennzeichnung?

„Die Milch macht’s“, hieß es früher einmal in einer Werbung. Heute macht’s die Milch auch noch … allerdings nicht einfacher, sie zu verstehen. Denn auf ihrer Verpackung scheinen allerhand Geheimcodes aufgedruckt zu sein.

Was „1 Liter“ bedeutet, ist noch klar. Und auch, wofür das „e“ dahinter steht, haben wir schon herausgefunden. Aber dann ist da noch dieses breite Oval mit reichlich Buchstaben und Zahlen. Was mag das wohl bedeuten?

Schaut man sich an, welche Fülle an Informationen in dem plattgedrückten Kreis steckt, kommt man glatt ins Staunen: Dort steht nämlich verschlüsselt nicht weniger als dies:

  • in welchem Land die Milch verpackt wurde,
  • in welchem Bundesland dies geschah,
  • welcher Betrieb sie abgezapft und originalverkorkt hat und
  • dass sich das Unternehmen dabei an die EU-weit gültigen Hygienevorschriften gehalten hat.

Nicht schlecht, was? Aber wie liest man all diese Informationen aus den Buchstaben und Zahlen?

Es ist ganz einfach: Die Angabe zum Land findest du gleich oben in der ersten Zeile. „DE“ steht dabei immer für Deutschland. Die weiteren EU-Länder werden so abgekürzt:

AT: Österreich
BE: Belgien
BG: Bulgarien
CY: Zypern
CZ: Tschechien
DE: Deutschland
DK: Dänemark
EE: Estland
ES: Spanien
FI: Finnland
FR: Frankreich
GR: Griechenland
HR: Kroatien
HU: Ungarn
IE: Irland
IT: Italien
LT: Litauen
LU: Luxemburg
LV: Lettland
MT: Malta
NL: Niederlande
PL: Polen
PT: Portugal
RO: Rumänien
SE: Schweden
SI: Slowenien
SK: Slowakei

Das in der Zeile darunter vermerkte „BY“ steht hier für Bayern. Die Kürzel für die anderen deutschen Bundesländer sehen so aus:

BB: Brandenburg
BE: Berlin
BW: Baden-Württemberg
BY: Bayern
HB: Bremen
HE: Hessen
HH: Hamburg
MV: Mecklenburg-Vorpommern
NI: Niedersachsen
NW: Nordrhein-Westfalen
RP: Rheinland-Pfalz
SH: Schleswig-Holstein
SL: Saarland
SN: Sachsen
ST: Sachsen-Anhalt
TH: Thüringen

Die dann folgende (ältere) drei- oder auch (neuere) fünfstellige Nummer benennt den verpackenden oder zuletzt verarbeitenden Betrieb. Wer sich dahinter verbirgt, lässt sich auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausfinden.

Und das „EG“ ganz unten? Das steht in Deutschland für die Europäische Gemeinschaft. In anderen EU-Ländern kann aufgrund der verschiedenen Sprachen eine andere Abkürzung hierfür verwendet werden.

Das Zeichen muss auf allen Lebensmitteln tierischen Ursprungs bzw. deren Verpackungen angebracht sein, darf aber nur von Betrieben verwendet werden, die eine entsprechende Zulassung vorweisen können. Und diese gibt es nur dann, wenn die Unternehmen nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen des EU-weiten Hygienerechts erfüllen.

Auch wenn das Zeichen eher der Nachverfolgbarkeit durch Überwachungsbehörden dient, ist es für Verbraucher wie dich nicht ganz nutzlos. Denn du kannst beispielsweise daran ablesen, dass die Milch, der Joghurt oder auch die Wurst auf sauberem Wege in die jeweilige Verpackung gelangt ist und außerdem noch, wo das geschah. Willst du auf Produkte setzen, die wenigstens nicht auch noch nach dem Verpacken quer durch die Weltgeschichte gefahren werden, kann das Zeichen also eine gute Hilfe sein.

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