Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1* und N1* über einen EDR, also einen Event Data Recorder, verfügen. Das schreibt die EU-Verordnung 2019/2144 vor. Dieser Recorder ist meist im Airbag-Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Dazu gehören u. a.:
- Geschwindigkeit
- Motordrehzahl
- Airbag-Status (wurde er ausgelöst?)
- Lenkwinkel
- Waren die Fahrzeuginsass:innen angeschnallt?
Mit diesen Daten soll nach einem Unfall besser rekonstruiert werden können, wie es zu dem Zwischenfall kommen konnte. Der EDR zeichnet immer auf, die Daten werden aber verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Speicherung der Daten erfolgt außerdem ausschließlich im Fahrzeug. Videoaufnahmen fertigt der EDR nicht an.
*Zur Klasse M1 gehören Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw), zur Klasse N1 Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die für die Güterbeförderung ausgelegt sind. Für weitere Fahrzeugklassen kommt die EDR-Pflicht zum 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029.
Weitere Neuerungen ab 2024 ergänzen wir hier nach und nach.