Ein Grill, der von einem Verbotszeichen umrandet ist auf weißem Hintergrund. Grillverbot herrscht an vielen Orten.

Wo darf ich grillen und wo herrscht Grillverbot?

Ob Mietshaus, eigener Garten, See oder Park – für viele ist schönes Wetter der perfekte Anlass, um den Grill herauszuholen. Doch wenn alle die gleiche Idee haben oder ein Grillmuffel nebenan wohnt, ist Ärger oft vorprogrammiert. Mehr darüber, an welchen Orten Grillen erlaubt ist, und alles rund ums Thema Grillverbot in Deutschland gibt es hier.

Balkon oder Garten, Park oder See: Wo darf ich grillen?

Für die meisten Deutschen gehören Feierabendbier und Bratwurst zu einem lauen Sommerabend einfach dazu. Und es könnte so einfach sein: Die Sonne scheint, die Temperaturen klettern über 20 Grad, Du packst den Grill aus und entfachst ihn, wo Du auch möchtest. Doch schönes Wetter allein ist leider kein Freifahrtschein, um immer und überall zu grillen. Denn Nachbarn und Behörden haben da auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Daher gilt: Egal, ob auf dem Balkon, im Garten, im Park oder am See – in der Regel solltest Du Dich vorher informieren, wo das Grillen wann und wie erlaubt ist. Denn damit aus dem Grillvergnügen kein Grilldesaster wird, braucht es mehr als etwas Glück. Besonders zu beachten sind hier das “Gebot der Rücksichtnahme” und das Verringern der Brandgefahr während dem Grillen.

Grillverbot: Ein Grill mit starker Rauchentwicklung steht auf einem Balkon Auf dem Balkon grillen: Verboten oder erlaubt?

Die gute Nachricht gleich vorweg: Ob mit Holzkohle, Gas oder elektrisch, ein grundsätzliches Grillverbot gibt es für Mieter und Besitzer einer Eigentumswohnung nicht. Das heißt, Grillen auf dem Balkon ist erlaubt. Allerdings gilt das nur unter der Bedingung gegenseitiger Rücksichtnahme, sprich solange sich andere Hausbewohner durch das Grillevent nicht beeinträchtigt fühlen. Dazu gehört, dass hohe Rauchentwicklung vermieden werden muss und eine angemessene Lautstärke herrschen sollte.

Auf den Mietvertrag achten

Gut zu wissen: In einigen Mietverträgen ist ein Grillverbot “im Interesse der Mitbewohner” explizit formuliert – Vermieter sind demnach befugt, Mietern das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich zu untersagen. Wenn ein Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf Balkonien also ausdrücklich verbietet, gibt es daran nichts zu rütteln.

Befolgst Du die Regel nicht, riskierst Du eine Abmahnung und kannst bei wiederholtem Verstoß sogar fristlos gekündigt werden. Eine ähnliche Sachlage gilt übrigens auch für die Terrasse. Es kann daher nicht schaden, vor dem Angrillen einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, um herauszufinden, ob das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung darin geregelt ist.

Apropos "Mietvertrag": Wie Du Deinen ➤Mietvertrag kündigen kannst, liest du hier.

Sonderfall: Grillen auf dem Balkon einer Eigentumswohnung

Besitzer einer Eigentumswohnung haben zwar nicht solche vertraglichen Verpflichtungen, auf die sie achten müssen, doch auch sie dürfen nicht uneingeschränkt auf dem Balkon grillen. Wenn Nachbarn des Öfteren durch Rauchentwicklung und/oder Lärm gestört werden, können sie dagegen vorgehen.

Wie oft und wie lange ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Grillen in Deutschland ist Bürokratie und eindeutig mehrdeutig, denn in jedem Bundesland gelten diesbezüglich andere Vorschriften. Ob drei-, fünf- oder sechsmal – wie oft der Grill zum Einsatz kommen darf, hängt davon ab, wo Du brutzeln möchtest. In Hamburg etwa ist das Grillen auf dem Balkon im Sommer einmal im Monat erlaubt. Berlin gestattet es zweimal im Monat.

In der Regel entscheiden Landes- und Amtsgerichte aber nur über einzelne und individuelle Fälle. Das Oberlandesgericht Oldenburg etwa hat in einem Fall beschlossen, dass zwar bis Mitternacht gegrillt werden dürfe, allerdings nur viermal im Jahr. So oder so solltest Du Dich während des Grillens auf dem Balkon an die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr halten. Fleisch und Würstchen können dann ruhig um 23 Uhr noch vor sich hinbrutzeln, solange sich die Grillgesellschaft leise verhält.

Ein voll belegter Grill vor einer Familie, die im Garten an einem Tisch isst. Auch hier gilt die Nachbarn nicht zu stören.

Grillen im Garten: Vorschriften in Deutschland

Gute Nachrichten für Brutzel-Fans, deren Vermieter das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse nicht erlaubt: Ist ein Garten vorhanden, der von den Hausbewohnern genutzt werden kann, gilt hier eine Sonderregelung, nach der der Grill gelegentlich angeschmissen werden darf. Das liegt daran, dass der Garten nicht direkt mit dem Haus verbunden ist.

Haben Gartenbesitzer mehr Freiheiten? Jein. Vertragliche Regelungen zum Grillen fallen zwar weg, doch auch wenn Dir der Garten gehört, musst Du Dich an die Nachtruhe halten und solltest Du auf Deine Nachbarn Rücksicht nehmen. Ein Grillverbot kann hier aber nur das Gericht verhängen und hängt von den jeweiligen individuellen Gegebenheiten ab. Entscheidend dafür ist übrigens nicht der Gestank, sondern die Rauchentwicklung. Fühlen sich Nachbarn beispielsweise gestört, weil Qualm in ihre Wohn- und Schlafräume zieht, ist also Vorsicht geboten.

Tipp: Reduzieren lässt sich die Rauchentwicklung etwa durch die Verwendung von Grillschalen. Helfen kann es auch, den Grillplatz so weit wie möglich vom Grundstück des Nachbarn entfernt anzulegen.

Grillen auf dem Campingplatz

Für viele Camper gehört das Grillen auf dem Platz dazu. Doch auch auf Campingplätzen gilt eine Hausordnung. Damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten sich die Urlauber vorher informieren, was in Sachen Barbecue erlaubt ist.

Einige Campingplätze gestatten zum Beispiel generell kein offenes Feuer und auch Holzkohlegrills werden von immer mehr Plätzen verbannt. Woanders wiederum ist das Grillen beim Camping immerhin in dafür ausgeschriebenen Zonen gestattet. Schließlich wollen auch die Zelt- oder Wohnmobil-Nachbarn nicht in einer Rauchwolke sitzen.

Ein Pärchen grillt gemeinsam im Grünen. Nicht überall herrscht Grillverbot Grillen im Park und am See

Besonders auf öffentlichen Plätzen und in städtischen Grünanlagen solltest Du Vorsicht walten lassen, bevor Du den Grill auspackst und Dich vorher fragen: “Wo darf ich eigentlich grillen?” Denn Verstöße können mit hohen Bußgeldstrafen geahndet werden. In welchen Parks und an welchen Seen das Grillen erlaubt ist, entscheiden die Städte und Gemeinden. Achte deshalb am Platz Deiner Wahl auf Hinweis- und Verbotsschilder. Oft hilft auch ein Blick auf den Internetauftritt Deines Wohnorts. Dort siehst Du ausgewiesene Grillzonen in Grünanlagen und an Seen.

Generell gilt: Abstand halten zu Bäumen und Sträuchern sowie die Asche nicht einfach in der Landschaft entsorgen. In Grillzonen findest Du in der Regel extra dafür vorgesehene Behälter. Tabu fürs Grillen sind Wälder und Naturschutzgebiete. Vor allem an heißen Tagen ist dort die Brandgefahr sehr hoch.

Egal, an welchem öffentlichen Platz Du letztendlich Dein Barbecue veranstaltest: Eine Selbstverständlichkeit sollte sein, dass alle Gäste am Ende aufräumen, ihren Müll entsorgen und den Ort ordentlich hinterlassen.

Mit Gas- und Elektrogrill Konflikte vermeiden

Sowohl im öffentlichen Raum als auch zu Hause freuen sich Deine Nachbarn, wenn sie möglichst wenig Rauch und Geruch von Deinem Barbecue abbekommen. Deshalb bietet sich vor allem beim Grillen auf dem Balkon ein Elektrogrill an.

Auch ein Gasgrill ist beim Grillen auf dem Balkon erlaubt und führt sogar zu weniger Rauch- und Geruchsentwicklung als ein Holzkohlegrill. Was ebenfalls gut ankommt: Die Grillparty vorher ankündigen, um Konflikte zu vermeiden – oder die Nachbarn am besten gleich mit einladen.

Fazit: Grillen ja, aber rücksichtsvoll!

Tendenziell musst Du Dir nicht allzu viele Gedanken machen, wenn Dich im Sommer das Grillfieber packt. Solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, steht dem Barbecue auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten nichts im Wege. Und auch in öffentlichen Parks und an Seen findest Du in den ausgewiesenen Zonen in der Regel noch ein Plätzchen, wo das Grillen gestattet ist. Wenn Du Dich dabei rücksichtsvoll verhältst, in Maßen grillst und die Nachtruhe beachtest, wird Dir niemand Deiner Nachbarn den Brutzelspaß nehmen wollen.

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