Ob Mietshaus, eigener Garten, See oder Park – für viele ist schönes Wetter der perfekte Anlass, um den Grill herauszuholen. Doch wenn alle die gleiche Idee haben oder Grillmuffel nebenan wohnen, gibt es häufig Ärger. Hier erfährst du, an welchen Orten Grillen erlaubt ist. Und weitere Informationen rund ums Thema Grillverbot in Deutschland liefern wir gleich mit.
Balkon oder Garten, Park oder See: Wo darf ich grillen?
Es könnte so einfach sein: Die Sonne scheint, die Temperaturen klettern über 20 Grad, du packst den Grill aus und entfachst das Feuer, wo du auch möchtest. Doch schönes Wetter allein ist leider kein Freifahrtschein, um immer und überall zu grillen: Nachbarn und die Behörden der Stadt haben da auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Daher gilt: Egal, ob auf dem Balkon, im Garten, im Park oder am See – mach dich vorher schlau und hole Informationen (z. B. bei der Stadt) ein, wo das Grillen wann und wie erlaubt ist. Besonders wichtig sind außerdem das Gebot der Rücksichtnahme und das Verringern der Brandgefahr beim Grillen.
Auf dem Balkon grillen: verboten oder erlaubt?
Die gute Nachricht gleich vorweg: Ob mit Holzkohle, Gas oder elektrisch – ein grundsätzliches Grillverbot auf dem Balkon gibt es für Mieter und Besitzer einer Eigentumswohnung nicht. Das heißt, Grillen auf dem Balkon ist erlaubt. Allerdings gilt das nur unter der Bedingung gegenseitiger Rücksichtnahme, sprich: solange sich andere Hausbewohner:innen durch die Zubereitung der Speisen unter freiem Himmel nicht beeinträchtigt fühlen. Dazu gehört, dass eine hohe Rauchentwicklung durch das offene Feuer vermieden werden muss und eine angemessene Lautstärke herrschen sollte.
Auf den Mietvertrag achten
Gut zu wissen: In einigen Mietverträgen ist ein Grillverbot explizit formuliert – Vermieter:innen sind demnach befugt, Mieter:innen das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich zu untersagen. Wenn ein Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf Balkonien also ausdrücklich verbietet, gibt es an diesem Verbot nichts zu rütteln.
Befolgst du die Regel nicht, riskierst du eine Abmahnung und kannst bei wiederholtem Verstoß sogar fristlos gekündigt werden. Ähnliches gilt übrigens auch für die Terrasse. Es kann daher nicht schaden, vor dem Angrillen einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, um herauszufinden, ob das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung oder auf der Terrasse darin geregelt ist. Ist dort ein Verbot vermerkt, musst du dich daran halten.
Apropos "Mietvertrag": Wie du deinen ➤Mietvertrag kündigen kannst, liest du hier.
Sonderfall: Grillen auf dem Balkon einer Eigentumswohnung
Besitzer:innen einer Eigentumswohnung haben zwar nicht solche vertraglichen Verpflichtungen, auf die sie achten müssen, doch auch sie dürfen nicht uneingeschränkt auf dem Balkon grillen. Wenn Nachbar:innen des Öfteren durch Rauchentwicklung und/oder Lärm gestört werden, können sie dagegen vorgehen.
Wie oft und wie lange ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Grillen in Deutschland ist Bürokratie und eindeutig mehrdeutig, denn in jedem Bundesland gelten diesbezüglich andere Vorschriften. Wie oft der Grill zum Einsatz kommen darf, hängt davon ab, wo du brutzeln möchtest. In Hamburg etwa ist das Grillen auf dem Balkon im Sommer einmal im Monat erlaubt. Berlin gestattet es zweimal im Monat.
In der Regel entscheidet aber nicht die Stadt darüber. Vielmehr sind es Landes- und Amtsgerichte. Die blicken allerdings immer nur auf einzelne und individuelle Fälle. Das Oberlandesgericht Oldenburg etwa hat in einem Fall beschlossen, dass zwar bis Mitternacht gegrillt werden dürfe, allerdings nur viermal im Jahr. So oder so solltest du dich während des Grillens auf dem Balkon an die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr halten. Fleisch und Würstchen können dann ruhig um 23 Uhr noch vor sich hinbrutzeln, solange sich die Grillgesellschaft leise verhält.
Grillen im Garten: Vorschriften in Deutschland
Es gibt gute Nachrichten für Brutzel-Fans, deren Vermieter:in das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse nicht erlaubt: Ist ein Garten vorhanden, der von den Hausbewohnern genutzt werden kann, gilt eine Sonderregelung. Dann darf der Grill gelegentlich angeschmissen werden. Das liegt daran, dass der Garten nicht direkt mit dem Haus verbunden ist.
Haben Gartenbesitzer:innen deshalb mehr Freiheiten? Jein. Vertragliche Regelungen zum Grillen fallen zwar weg, doch auch im Garten musst du dich natürlich an die Nachtruhe halten und solltest auf deine Nachbar:innen Rücksicht nehmen. Ein Grillverbot kann hier aber nur ein Gericht verhängen. Und wie so oft hängt das von den jeweiligen individuellen Gegebenheiten ab. Entscheidend dafür ist übrigens nicht der Geruch, sondern die Rauchentwicklung. Fühlen sich Nachbar:innen beispielsweise gestört, weil Qualm in ihre Wohn- und Schlafräume zieht, ist also Vorsicht geboten.
Tipp: Reduzieren lässt sich die Rauchentwicklung beispielsweise, indem du Grillschalen nutzt. Helfen kann es auch, den Grillplatz so weit wie möglich vom Grundstück des Nachbarn entfernt anzulegen.
Grillen auf dem Campingplatz
Für viele Camper:innen gehört das Grillen auf dem Platz dazu. Doch auch auf Campingplätzen gilt eine Hausordnung. Damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt, ist es wichtig zu wissen, was in Sachen Barbecue erlaubt ist.
Einige Campingplätze gestatten beispielsweise generell kein offenes Feuer. Und auch Holzkohlegrills werden von immer mehr Plätzen verbannt. Woanders wiederum ist das Grillen beim Camping immerhin in dafür ausgeschriebenen Zonen möglich. Schließlich wollen auch die Zelt- oder Wohnmobil-Nachbarn nicht in einer Rauchwolke sitzen. Frage am besten auf dem Platz nach einem möglichen Verbot und hole Informationen dazu ein, wo ggf. doch das Grillen erlaubt ist.
Grillen im Park und am See
Besonders auf öffentlichen Plätzen und in städtischen Grünanlagen solltest du genau hinsehen, bevor du den Grill auspackst. Frage dich dann unbedingt: “Wo darf ich eigentlich grillen?” Verstöße können je nach Ort mit hohen Bußgeldern geahndet werden. In welchen Parks und an welchen Seen das Grillen erlaubt ist, entscheiden die Städte und Gemeinden. Achte deshalb am Platz deiner Wahl auf Hinweis- und Verbotsschilder.
Generell gilt:
Halte Abstand zu Bäumen und Sträuchern.
Entsorge die Asche nicht einfach in der Landschaft. In Grillzonen findest du in der Regel extra dafür vorgesehene Behälter.
Tabu fürs Grillen sind Wälder und Naturschutzgebiete. Vor allem an heißen Tagen ist dort die Brandgefahr sehr hoch.
Egal, an welchem öffentlichen Platz du letztendlich dein Barbecue veranstaltest: Eine Selbstverständlichkeit sollte sein, dass alle Gäste am Ende aufräumen, ihren Müll entsorgen und den Ort ordentlich hinterlassen.
Mit Gas- und Elektrogrill Konflikte vermeiden
Sowohl im öffentlichen Raum als auch zu Hause freuen sich deine Nachbarn, wenn sie möglichst wenig Rauch und Geruch von deinem Barbecue abbekommen. Deshalb bietet sich vor allem beim Grillen auf dem Balkon ein Elektrogrill an.
Auch ein Gasgrill ist beim Grillen auf dem Balkon erlaubt und führt zu weniger Rauch- und Geruchsentwicklung als ein Holzkohlegrill. Was ebenfalls gut ankommt: die Grillparty vorher anzukündigen, um Konflikte zu vermeiden – oder die Nachbar:innen am besten gleich mit einladen.
Fazit: Grillen ja, aber rücksichtsvoll!
Tendenziell musst du dir nicht allzu viele Gedanken machen, wenn dich im Sommer das Grillfieber packt. Solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, steht dem Barbecue auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten nichts im Wege. Und auch in öffentlichen Parks und an Seen findest du in den ausgewiesenen Zonen in der Regel noch ein Plätzchen, wo das Grillen gestattet ist. Wenn du dich dabei rücksichtsvoll verhältst, in Maßen grillst und die Nachtruhe beachtest, wird dir sicherlich niemand deiner Nachbar:innen den Brutzelspaß nehmen wollen.
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