
Steuererklärung: Welche Fristen gelten?
Zuletzt aktualisiert am: 23.07.2024
Hast du die Steuererklärung schon beim Finanzamt abgegeben? Falls nicht, verpasse auf keinen Fall die gesetzten Fristen, denn sonst wird es teuer! Wir verraten dir, wann die Steuererklärung fällig ist und in welchen Fällen du dir mehr Zeit kaufen kannst.
Inhaltsverzeichnis:
Bis wann musst du die Steuererklärung abgeben?
Steuererklärung: Welche Fristen gelten?
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Bis wann musst du die Steuererklärung abgeben?
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gelten bestimmte Fristen. Welche Abgabefrist davon für dich die entscheidende ist, hängt von verschiedenen Punkten ab:
- Musst du die Steuererklärung abgeben oder gibst du sie freiwillig ab?
- Erstellst du die Steuererklärung selbst oder hilft dir ein:e Steuerberater:in oder ein Lohnsteuerhilfeverein dabei?
Bist du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (wann du das bist, liest du weiter unten), hast du weniger Zeit dafür als jemand, der die Erklärung freiwillig einreicht. Die Abgabefrist für die Erklärung der Steuern läuft also früher ab.
Kümmerst du dich selbst um die Erstellung der Steuererklärung, gelten außerdem kürzere Fristen als bei jemandem, der sich dabei professionell unterstützen lässt: Erledigt also ein:e Steuerberater:in oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung deiner Steuern, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung.
Steuererklärung: Diese Fristen gelten
Steuerjahr 2021 | Steuerjahr 2022 | Steuerjahr 2023 | Steuerjahr 2024 | Steuerjahr 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
Frist, wenn du die Steuererklärung selbst erstellst | 31.10.2022 | 02.10.2023 | 02.09.2024 | 31.07.2025 | 31.07.2026 |
Frist, wenn dich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Steuererklärung unterstützt | 31.08.2023 |
Verlängerte Fristen für die Steuererklärung wegen Corona
Aufgrund von Corona sind die aktuellen Fristen übrigens großzügiger als in der Vergangenheit. Normalerweise endet die Abgabefrist für eine selbst erstellte, nicht freiwillig abzugebende Steuererklärung am 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres (für das Steuerjahr 2021 also am 31. Juli 2022).
Und auch, wenn du dich bei der Erklärung unterstützen lässt, sind die Fristen aktuell länger als üblich: Normalerweise muss die Steuererklärung mit Beratung bis spätestens zum 28. Februar des übernächsten Jahres beim Finanzamt eintrudeln (für das Steuerjahr 2021 also bis zum 28. Februar 2023).
In beiden Fällen hast du aktuell aber deutlich mehr Zeit für die Erklärung der Steuern. Erst ab dem Steuerjahr 2025 gelten wieder die üblichen Fristen, also der 31. Juli 2026 und der 28. Februar 2027. (Da der 28. Februar im Jahr 2027 auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist für die Abgabe mit Beratung um einen Tag bis zum 1. März 2027.)

Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Bummelst du mit der Abgabe der Steuererklärung, vergisst du sie oder schaffst du es schlichtweg nicht, sie innerhalb der Abgabefrist einzureichen, versteht das Finanzamt in der Regel keinen Spaß.
Gibst du die Steuererklärung zu spät oder auch gar nicht ab, wird ein Verspätungszuschlag zusätzlich zur Steuer fällig. Das heißt für dich, dass du nicht nur die fälligen Steuern zahlen musst, sondern auch eine als Strafe aufgeschlagene Summe. Diese beträgt 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, mindestens allerdings 25 Euro pro angefangenem Monat nach der abgelaufenen Frist. Das Verpassen der Abgabefristen kann hier also schnell richtig teuer werden.

Gibt es eine Fristverlängerung?
Manchmal läuft das Leben etwas unerwartet. Dann ist oft die Steuererklärung nicht wirklich das Wichtigste, um das man sich kümmern muss oder kann. Ist das bei dir im aktuellen Jahr der Fall, z. B. weil du länger krank bist oder warst, aufwendig umgezogen bist oder eine Zeit lang im Ausland warst, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Gleiches gilt, wenn dir für die Steuererklärung noch wichtige Unterlagen fehlen.
Einen Anspruch auf mehr Zeit hast du zwar nicht, aber wenn du den Antrag auf Fristverlängerung wahrheitsgemäß, nachvollziehbar und glaubhaft formulierst, wird das Finanzamt dir vermutlich keine zusätzlichen Steine in den Weg legen. Schlage in dem Antrag am besten gleich ein Datum vor, bis zu dem du die Erklärung abgeben wirst. Lass dir den Termin dann noch bestätigen und schon hast du etwas mehr Zeit für die Steuererklärung.
Gibst du die Erklärung dann jedoch auch zum Ende der Fristverlängerung nicht ab, musst du mit den o. g. Konsequenzen rechnen.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder und jede ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und dabei die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Zwar lohnt es sich in der Regel, die Erklärung auszufüllen und dem Finanzamt zuzusenden – ein Muss ist das jedoch nicht. Für viele Menschen ist die Steuererklärung freiwillig. Sie geben sie dann in der Regel ab, weil sie auf eine Rückzahlung vom Finanzamt hoffen.
Eine Steuererklärung abgeben und dich an die Abgabefrist halten musst du nur dann, wenn bei dir einer oder mehrere dieser Punkte zutreffen:
- Du bist verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ihr habt bei der Zusammenveranlagung die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor. Gleiches gilt, wenn einer von euch beiden die Steuerklasse 6 hat.
- Du hast im Steuerjahr Lohnersatzleistungen in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen. Das ist beispielsweise Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld.
- Du bist Arbeitnehmer und hast neben den Einkünften aus deiner nicht-selbstständigen Arbeit Einnahmen von mehr als 410 Euro im Steuerjahr. Das können z. B. solche aus einer Vermietung sein.
- Du hast einen individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
- Du beziehst mehrere Arbeitslöhne nebeneinander.
- Du hast den Arbeitgeber gewechselt und der neue hat bei der Lohnsteuerberechnung nicht die Werte des vorherigen Arbeitgebers berücksichtigt.
- Dein:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in ist im Steuerjahr gestorben oder deine Ehe/Lebenspartnerschaft wurde geschieden und einer von euch beiden hat im selben Jahr neu geheiratet oder sich verpartnert.
- Du lebst im Ausland und hast die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt.
- Auf deiner Lohnsteuerkarte ist ein:e Ehe- bzw. Lebenspartner:in eingetragen, der/die im EU-Ausland lebt.
- Du hast Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungssteuer erhoben werden konnte.
- Deine steuerpflichtigen Einkünfte wurden noch nicht versteuert. Das ist z. B. dann so, wenn du selbstständig bist.
Auch für Rentner kann die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht sein. Das gilt immer dann, wenn sie z. B. zusätzliche Einkünfte haben, die den sog. Grundfreibetrag überschreiten. Die Höhe dieses Grundfreibetrags wird jährlich angepasst. 2022 lag er bei 10.347 Euro. Im Jahr 2023 sind Einkünfte erst dann steuerpflichtig, wenn sie den Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro überschreiten.
Und schließlich bist du auch dann zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert.

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