
Änderungen 2025: neue Gesetze, neue Regeln
Zuletzt aktualisiert am: 13. Dezember 2024
Lang ist es nicht mehr hin, bis wir wieder um Mitternacht anstoßen und ein neues Jahr begrüßen können. 2025 kommt – das ist ganz sicher. Und mit dem neuen Jahr wird es auch wieder einige Änderungen geben, denn zum Jahresbeginn treten verschiedene neue Gesetze in Kraft.
Einige dieser Änderungen und neuen Gesetze sind jetzt (Stand: Mitte Dezember 2024) schon absehbar, andere stehen bereits fest und wiederum andere werden wohl noch nach und nach hinzukommen. Wir haben ein waches Auge darauf und werden alle Neuigkeiten mit dem jeweils aktuellen Stand hier notieren. So liefern wir dir schon früh die Antwort auf die Frage: Was ändert sich 2025?
Die unten aufgeführten Änderungen 2025 sind zu erwarten.
Neues rund ums Geld

Mehr Kindergeld
Es ist vorgesehen, dass das Kindergeld in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 pro Kind um fünf Euro angehoben wird. Statt der bisher ausgezahlten 250 Euro pro Monat soll es künftig 255 Euro je Kind vom Staat geben. Noch steht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aus.
2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|
Monatliches Kindergeld je Kind | 250 Euro | 255 Euro | 259 Euro |
Höherer Sofortzuschlag
Wie das Kindergeld wird voraussichtlich auch der monatliche Sofortzuschlag für von Armut betroffene Familien um fünf Euro erhöht. Er soll dann bei 25 Euro pro Monat liegen.
2024 | 2025 | |
|---|---|---|
Sofortzuschlag | 20 Euro | 25 Euro |
Mehr Rente
Voraussichtlich zum 1. Juli 2025 ist mit einer Rentenerhöhung zu rechnen. Wie viel mehr Menschen im Ruhestand dann dank der Änderungen in den Taschen haben, ist noch nicht sicher. Die Entwicklung der Reallöhne gibt jedoch einen Hinweis darauf, womit man ungefähr rechnen kann. Aktuell wäre es denkbar, dass die Renten voraussichtlich um 3,5 Prozent angehoben werden.
Mehr Wohngeld
Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. rund 30 Euro pro Monat. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit einem geringen Einkommen. Dabei sind auch die Heizkosten berücksichtigt. Wie hoch das Wohngeld insgesamt ist, hängt von dem genauen Einkommen, der Miete und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist die Summe, die du verdienen darfst, ohne dass darauf die Einkommensteuer erhoben wird. Dieser Betrag soll gleich dreifach angehoben werden:
- rückwirkend für das Jahr 2024
- zusätzlich ab dem 1. Januar 2025 und
- noch einmal im Jahr 2026.
Die für die genannten Jahre gültigen finanziellen Grenzen wären somit:
2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|
Grundfreibetrag | 11.784 Euro | 12.084 Euro | 12.336 Euro |
Höherer Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2025 ebenfalls höher liegen als noch zuletzt. 2024 wurde er bei 6.384 Euro festgesetzt, jedoch rückwirkend um 228 Euro erhöht auf 6.612 Euro. Für das Jahr 2025 steigt er auf 6.672 Euro. Zum Jahr 2026 wird er bei 6.828 Euro liegen.
Somit steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag: Er setzt sich aus dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (derzeit 2.928 Euro, auch "BEA-Freibetrag" genannt) und dem Kinderfreibetrag zusammen.
2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|
Kinderfreibetrag | 6.612 Euro | 6.672 Euro | 6.828 Euro |
BEA-Freibetrag | 2.928 Euro | 2.928 Euro | 2.928 Euro |
steuerlicher Kinderfreibetrag | 9.540 Euro | 9.600 Euro | 9.756 Euro |
Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt
Mit Elterngeld werden Eltern oder Alleinerziehende von Säuglingen oder Kleinkindern finanziell unterstützt, während sie sich um den Nachwuchs kümmern. Das Elterngeld gleicht Einbußen beim Einkommen aus, falls die Arbeitszeit für das Kind reduziert oder vorübergehend gar nicht gearbeitet wird. Elterngeld erhalten jedoch auch Personen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Bislang durften Paare und Alleinerziehende über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 200.000 Euro verfügen.
Zum 1. April 2025 sinkt diese Grenze auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Liegt ein Paar oder eine allein für die Erziehung zuständige Person darüber, entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Unterhalt für Kinder steigt
In der sog. Düsseldorfer Tabelle ist festgehalten, wie viel Geld unterhaltspflichtige Personen für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen zahlen müssen. Zum 1. Januar 2025 steigen die dort notierten Werte. Diese Unterhaltsbeträge gelten ab 2025:
Stufe | Nettoeinkommen des | Kind | Kind | Kind | Kind | Bedarfskosten- |
|---|---|---|---|---|---|---|
1 | bis 2.100 Euro | 482 Euro | 554 Euro | 649 Euro | 693 Euro | 1.200/1.450 Euro |
2 | 2.101–2.500 Euro | 507 Euro | 582 Euro | 682 Euro | 728 Euro | 1.750 Euro |
3 | 2.501–2.900 Euro | 531 Euro | 610 Euro | 714 Euro | 763 Euro | 1.850 Euro |
4 | 2.901–3.300 Euro | 555 Euro | 638 Euro | 747 Euro | 797 Euro | 1.950 Euro |
5 | 3.301–3.700 Euro | 579 Euro | 665 Euro | 779 Euro | 832 Euro | 2.050 Euro |
6 | 3.701–4.100 Euro | 617 Euro | 710 Euro | 831 Euro | 888 Euro | 2.150 Euro |
7 | 4.101–4.500 Euro | 656 Euro | 754 Euro | 883 Euro | 943 Euro | 2.250 Euro |
8 | 4.501–4.900 Euro | 695 Euro | 798 Euro | 935 Euro | 998 Euro | 2.350 Euro |
9 | 4.901–5.300 Euro | 733 Euro | 843 Euro | 987 Euro | 1.054 Euro | 2.450 Euro |
10 | 5.301–5.700 Euro | 772 Euro | 887 Euro | 1.039 Euro | 1.109 Euro | 2.550 Euro |
11 | 5.701–6.400 Euro | 810 Euro | 931 Euro | 1.091 Euro | 1.165 Euro | 2.850 Euro |
12 | 6.401–7.200 Euro | 849 Euro | 976 Euro | 1.143 Euro | 1.220 Euro | 3.250 Euro |
13 | 7.201–8.200 Euro | 887 Euro | 1.020 Euro | 1.195 Euro | 1.276 Euro | 3.750 Euro |
14 | 8.201–9.700 Euro | 926 Euro | 1.064 Euro | 1.247 Euro | 1.331 Euro | 4.350 Euro |
15 | 9.701–11.200 Euro | 964 Euro | 1.108 Euro | 1.298 Euro | 1.386 Euro | 5.050 Euro |
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Um 0,2 Prozentpunkte steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025. Damit liegt er bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose Personen zahlen dabei mehr, Menschen mit Kindern (abhängig von deren Anzahl und Alter) weniger.
Mehr Pflegegeld
Zum 1. Januar 2025 gibt es außerdem Änderungen bei den finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. So ist es im § 30 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Die Anhebung beträgt 4,5 Prozent. In den verschiedenen Pflegestufen ist daher aufgerundet mit diesen Leistungsansprüchen zu rechnen:
2024 | 2025 | Erhöhung um | |
|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | --- |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro | 15 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro | 26 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro | 34 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro | 43 Euro |
Höhere Pflegesachleistungen
Auch die Pflegesachleistungen werden zum 1. Januar 2025 erhöht. Mit diesen Werten kannst du rechnen:
2024 | 2025 | Erhöhung um | |
|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | --- |
Pflegegrad 2 | 761 Euro | 796 Euro | 35 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro | 1.497 Euro | 65 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro | 1.859 Euro | 81 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro | 2.299 Euro | 99 Euro |
Anhebung des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag ändert sich ebenfalls: Er wird zum 1. Januar 2025 erhöht. Dieser Unterstützungsbeitrag wird monatlich an Personen aller Pflegegrade in gleicher Höhe ausgezahlt.
2024 | 2025 | Erhöhung um | |
|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 – 5 | 125 Euro | 131 Euro | 6 Euro |
Auch der Höchstbetrag für Pflegemittel zum Verbrauch wird zum Jahresbeginn 2025 angehoben:
2024 | 2025 | Erhöhung um | |
|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 – 5 | 40 Euro | 42 Euro | 2 Euro |
Anpassung beim Solidaritätszuschlag
Für einen Großteil der Menschen in Deutschland ist der Solidaritätszuschlag nicht mehr relevant: Sie müssen ihn aufgrund der Höhe ihres Einkommens nicht mehr zahlen. Entscheidend für die Frage, ob du "den Soli" zahlen musst oder nicht, ist die von dir zu entrichtende Einkommensteuer. Waren es im Jahr 2024 nicht mehr als 18.130 Euro, die du an den Fiskus zahlen musstest, wurde kein Solidaritätszuschlag aufgeschlagen. Bei zusammenveranlagten Paaren waren es 36.260 Euro.
Diese Grenzen werden zum 1. Januar 2025 angehoben und liegen dann bei 19.450 Euro für Einzelveranlagte und 39.900 Euro für Zusammenveranlagte.
2024 | 2025 | |
|---|---|---|
Einzelveranlagte | 18.130 Euro | 19.950 Euro |
Zusammenveranlagte | 36.260 Euro | 39.900 Euro |
Höhere CO2-Steuer
Der CO2-Preis wird häufig auch "CO2-Steuer" genannt. Er wird immer dann erhoben, wenn klimaschädliche Brennstoffe oder auch Kraftstoffe verkauft werden. Dazu gehören beispielsweise Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel.
Im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist festgelegt, dass der CO2-Preis nach und nach steigt. Die nächste Stufe erreicht er am 1. Januar 2025. Dann liegt der Preis je Tonne bei 55 Euro.
Dies ist die im Gesetz festgeschriebene Entwicklung:
Jahr | CO2-Preis je Tonne |
|---|---|
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 30 Euro |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
2026 | 55 – 65 Euro |
ab 2027 | freie Preisfindung im Emissionshandel |
Neues für Verbraucher

Neue Partner bei PAYBACK
2025 kommen gleich mehrere neue große Partner zu PAYBACK, bei denen du reichlich PAYBACK °Punkte sammeln kannst. So endet zwar 2024 die Zusammenarbeit mit REWE und Penny, doch dafür kooperieren zwei attraktive neue Partner künftig mit PAYBACK: der Lebensmitteleinzelhandel-Marktführer EDEKA und der zum EDEKA-Verbund gehörende Netto Marken-Discount. Und statt bei Fressnapf, dessen PAYBACK Partnerschaft im März 2025 endet, können PAYBACK Kundinnen und Kunden in der neuen „PAYBACK Tierwelt“ °Punkte sammeln.
USB-C-Anschluss für alle elektronischen Kleingeräte
Bereits ab dem 28. Dezember 2024 ist Schluss mit dem Kabelwirrwarr und inkompatiblen Ladegeräten: An diesem Datum tritt ein Gesetz in Kraft, das EU-weit einen einheitlichen USB-C-Anschluss für Kleingeräte vorschreibt. Dies betrifft Geräte wie:
- Smartphones
- Digitalkameras
- Kopfhörer
- Tablets
- tragbare Videospielekonsolen
- Tastaturen
- E-Reader
- Navigationsgeräte
- Headsets
- tragbare Lautsprecher
Ab 2026 soll die Vereinheitlichung des Ladeanschlusses auch für Laptops kommen.
Höhere Portopreise
Höheres Briefporto
Einen lieben Brief an Freunde oder Bekannte zu schreiben oder auch das Schreiben an die Behörde auf den Weg zu bringen, wird ab 2025 teurer. Die Bundesnetzagentur hat eine Portoerhöhung vorläufig genehmigt und die Post nun neue Preise veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Briefporto für einen Standardbrief nicht mehr 85 Cent, sondern dann 95 Cent.
Diese Preise gelten für das Porto ab 2025:
Produkt | Porto ab 1. Januar 2025 |
|---|---|
Standardbrief | 0,95 Euro |
Kompaktbrief | 1,10 Euro |
Großbrief | 1,80 Euro |
Maxibrief | 2,90 Euro |
Postkarte | 0,95 Euro |
Bei den Einschreiben gibt es voraussichtlich keine Preisänderungen, jedoch wird das Einschreiben eigenhändig zum 31.12.2024 eingestellt. Gleiches gilt für Prio-Sendungen und die Nachnahme.
Längere Brieflaufzeiten
Die Post kann sich außerdem ab 2025 mehr Zeit beim Austragen der Briefe lassen: Bislang mussten 80 Prozent der Briefsendungen innerhalb eines Werktags innerhalb Deutschlands zugestellt werden. Ab dem kommenden Jahr darf sich die Post für 95 Prozent der Sendungen bis zu drei Werktage Zeit lassen.
Höheres Paketporto?
Das Paketporto liegt ebenfalls bald höher als noch zuletzt. Auch hierfür hat die Bundesnetzagentur grünes Licht gegeben. Du musst also ab 2025 tiefer in die Tasche greifen, wenn du ein Paket über die Postfiliale, die Paketbox oder die Packstation versenden möchtest. Diese Paketpreise gelten ab 2025:
Produkt | Porto ab 1. Januar 2025 |
|---|---|
Päckchen S | 4,19 Euro |
Päckchen M | 5,19 Euro |
Paket bis 2 kg | 6,19 Euro |
Paket bis 5 kg | 7,69 Euro |
Paketablage nur in der unmittelbaren Nachbarschaft
Trifft dich der Paketzusteller oder die -zustellerin einmal nicht an, musst du künftig nicht mehr so weit gehen oder fahren, um an deine Sendung zu kommen: Pakete dürfen ab 2025 nur noch in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben oder beim nächstgelegenen Hinterlegungsort (also beispielsweise einer Postfiliale) abgegeben werden.
Teureres Deutschlandticket
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr 49 Euro, sondern dann 58 Euro.
Mit dem Deutschlandticket reist du unbegrenzt oft mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Das Deutschlandticket ist als monatlich kündbares Abonnement verfügbar.
Neue Regeln für Altkleider
Noch tragfähige Kleidung darfst du ebenso wie kaputte Textilien ab 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgen. Alle textilen Dinge, die du aussortierst, gehören ab dem Stichtag 1. Januar 2025 in den Altkleidercontainer. Bislang sollte dort nur unbeschädigte und tragfähige Kleidung gesammelt werden – eine neue EU-Vorgabe legt jedoch fest, dass auch defekte Stücke hier hineingehören. So soll die Recycling-Quote erhöht werden. Aktuell wird in der Europäischen Union nur ein Prozent der Kleidung recycelt.
Start der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte in vier Modellregionen in Hamburg, Franken und Teilen NRWs eingeführt. Je nach Ablauf der Testphase soll sie dann voraussichtlich ab März bundesweit starten.
In der elektronischen Patientenakte können Informationen zu Erkrankungen, Arztbriefe, Operationsbefunde und Ergebnisse aus bildgebenden Verfahren wie Röntgen oder MRT hinterlegt werden. Ebenso enthält sie Informationen zu den Arzneimitteln, die per eRezept verschrieben wurden. So können im Ernstfall medizinische Fachkräfte wichtige Informationen einsehen und ggf. den zu behandelnden Menschen besser helfen.
Höherer Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse möglich
Die gesetzlichen Krankenkassen konnten bisher einen Zusatzbeitrag von bis zu 1,7 Prozent erheben. Dieser Wert steigt im Jahr 2025: Die Kassen können dann einen Zusatzbeitrag in Höhe von maximal 2,5 Prozent festlegen. Ob sie das tun bzw. in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag ab 2025 berechnen, bleibt den Kassen selbst überlassen.
Keine neuen Amalgam-Füllungen
In Amalgam ist Quecksilber enthalten. Ab 2025 werden daher EU-weit keine neuen Zahnfüllungen mehr aus Amalgam verwendet. Als zuzahlungsfreie Kassenleistung können die Zahnmedizinerinnen und -mediziner selbstadhäsive (also selbstklebende) Materialien nutzen. Die Kunststoffe sind farblich auf die Zähne abgestimmt und schließen den Zahn mit mehreren Schichten. Für bestimmte Personengruppen wie Schwangere ist diese Füllung bereits seit 2018 eine Kassenleistung.
Im Mund befindliche Amalgam-Füllungen müssen nicht ersetzt werden.
Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete
Besonders schwere Pakete müssen ab dem 1. Januar 2025 gekennzeichnet werden. Das sieht § 73 Postgesetz (PostG) vor. Pakete, die mehr wiegen als zehn Kilogramm, müssen ab dem Jahreswechsel einen "gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht" tragen.
Für Sendungen mit einem Gewicht über 20 Kilogramm gilt dies ebenfalls. Der auf diesen Paketen angebrachte Hinweis muss sich jedoch deutlich von dem der weniger wiegenden Pakete unterscheiden.
Zustellung durch zwei Personen
Im Gesetz ist ebenfalls vermerkt, dass Sendungen, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, durch zwei Personen zugestellt werden müssen, sofern einer einzelnen Person kein geeignetes technisches Hilfsmittel für die Zustellung zur Verfügung steht. Wann diese Regelung verbindlich wird, steht noch nicht fest, da die Bundesregierung zunächst eine Verordnung erlassen muss, die festlegt, welche Kriterien ein Hilfsmittel als geeignet definieren. Erst sechs Monate nachdem diese Verordnung in Kraft getreten ist, wird diese Gesetzesvorgabe verbindlich. Die entsprechende Verordnung soll dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt werden.
Verbot von Bisphenol A (BPA) in bestimmten Verpackungen
Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sind ab Ende 2024 in der EU verboten. Zu diesen Verpackungen können beschichtete Metalldosen oder wiederverwendbare Kunststofftrinkflaschen genauso gehören wie beispielsweise Getränkedosen.
Der Grund dafür ist, dass BPA hormonähnlich wirken und damit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben kann.
Laut Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird BPA bei der Herstellung von PET-Pfandflaschen nicht verwendet.
Neu in der Arbeitswelt

Höherer Mindestlohn
Bislang lag der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro angehoben. Weniger darf ein Mensch in Deutschland somit nicht pro Stunde für die geleistete Arbeit bekommen.
Höhere Mindestausbildungsvergütung
Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2025 eine duale Berufsausbildung in einem Betrieb anfangen, der keiner Tarifbindung unterliegt, verdienen mindestens dies:
Lehrjahr | Monatsvergütung mindestens |
|---|---|
1 | 682 Euro |
2 | 805 Euro |
3 | 921 Euro |
4 | 955 Euro |
Höhere Verdienstgrenze bei Minijobs
Maximal 538 Euro durften bisher monatlich mit einem Minijob verdient werden. Ab 2025 steigt dieser Betrag auf 556 Euro pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt somit bei 6.672 Euro.
Steuerfreie Überstunden
Wer immer mal wieder mehr arbeitet, als er oder sie müsste, kann sich evtl. schon ab 2025 freuen: Dann könnten die für die Überstunden gezahlten Zuschläge steuer- und beitragsfrei werden. Das sieht zumindest der Bundeshaushalt 2025 vor. Geplant ist dies für Mehrarbeit, welche die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit übersteigt. Bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten wäre von 40 Stunden pro Woche auszugehen.
Neu rund ums Auto

Neue Typklasseneinstufungen
2025 ändern sich einmal mehr die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Das bedeutet, dass es für einige Fahrzeuge eine höhere und für andere eine niedrigere Einstufung gibt. Bei einigen ändert sich nichts.
Zudem werden zum Jahreswechsel die Regionalklassen angepasst. Sie entscheiden ebenfalls darüber, wie viel du für die Kfz-Versicherung zahlst.
Was das für dich als Autofahrerin oder Autofahrer bedeutet, lässt sich nicht pauschal sagen, da es von deinem Auto abhängt, ob du künftig mehr, weniger oder genau das Gleiche für die Versicherung zahlst.
M+S-Reifen nicht mehr ausreichend im Winter
Bereits seit Oktober 2024 ist es nicht mehr erlaubt, bei winterlichen Bedingungen die sog. "M+S-Reifen" zu fahren. ("M+S" steht hier für "Matsch und Schnee".) Die Pneus müssen Winter- oder Ganzjahresreifen sowie mit dem "Alpine-Symbol" ausgestattet sein: Es zeigt eine Schneeflocke und einen Berg.
Reifen, die das Alpine-Symbol und den Hinweis "M+S" tragen, sind auch weiterhin erlaubt.
Stichtag für den Führerscheinumtausch
Bist du 1971 oder später geboren und hast du noch einen rosafarbenen Papierführerschein, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, musst du ihn im Jahr 2025 umtauschen: Am 19. Januar 2025 läuft die Umtauschfrist für diese alten Dokumente ab. Wirst du danach kontrolliert und kannst nicht den EU-weit einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat vorweisen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Steuervorteile auch für teurere vollelektrische Firmenwagen
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sieht vor, dass künftig mehr vollelektrische Dienstwagen von der 0,25-Prozent-Regel profitieren können. Die Regel besagt, dass die private Nutzung eines vollelektrischen Dienstwagens durch Autofahrerinnen und Autofahrer unter bestimmten Bedingungen monatlich pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos versteuert wird.
Bislang galt dieses Privileg nur für Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Diese Grenze soll nun angehoben werden, sodass der Vorteil auch für Wagen mit einem Wert von bis zu 95.000 Euro gilt. Der Bundeshaushalt 2025 ist allerdings noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2024). Es ist daher unklar, ob bzw. wann diese Regelung in Kraft tritt.
Neue Abgasvorgaben für Motorräder
Motorräder, die ab dem 1. Januar 2025 neu zugelassen werden, müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen. Für einige Fahrzeuge, die auslaufenden Serien angehören, können die Hersteller ggf. Ausnahmegenehmigungen beantragen. Diese sollen jedoch nur eine geringe Stückzahl umfassen und eine Zulassung bis spätestens Ende 2026 ermöglichen.




