Änderungen 2025: Neue Gesetze und mehr

Änderungen 2025: neue Gesetze, neue Regeln

Zuletzt aktualisiert am: 10. Dezember 2024

Ein bisschen ist es noch hin, bis wir wieder um Mitternacht anstoßen und ein neues Jahr begrüßen können. Doch 2025 kommt – das ist ganz sicher. Und mit dem neuen Jahr wird es auch wieder einige Änderungen geben, denn zum Jahresbeginn treten verschiedene neue Gesetze in Kraft. 

Einige dieser Änderungen und neuen Gesetze sind jetzt (Stand: November 2024) schon absehbar, andere stehen bereits fest und wiederum andere werden wohl noch nach und nach hinzukommen. Wir haben ein waches Auge darauf und werden alle Neuigkeiten mit dem jeweils aktuellen Stand hier notieren. So liefern wir dir schon früh die Antwort auf die Frage: Was ändert sich 2025?

Die unten aufgeführten Änderungen 2025 sind zu erwarten.

Ein Pointee mit Brille und Schleife am Kopf

Neues rund ums Geld

Neues rund ums Geld ab 2025

Mehr Kindergeld

Es ist vorgesehen, dass das Kindergeld in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 pro Kind um fünf Euro angehoben wird. Statt der bisher ausgezahlten 250 Euro pro Monat gibt es künftig 255 Euro je Kind vom Staat. Noch steht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aus.

2024

2025

2026

Monatliches Kindergeld je Kind

250 Euro

255 Euro

259 Euro

Höherer Sofortzuschlag

Wie das Kindergeld wird voraussichtlich auch der monatliche Sofortzuschlag für von Armut betroffene Familien um fünf Euro erhöht. Er liegt dann bei 25 Euro pro Monat.

2024

2025

Sofortzuschlag

20 Euro

25 Euro

Mehr Rente

Voraussichtlich zum 1. Juli 2025 ist mit einer Rentenerhöhung zu rechnen. Wie viel mehr Menschen im Ruhestand dann dank der Änderungen in den Taschen haben, ist noch nicht sicher. Die Entwicklung der Reallöhne gibt jedoch einen Hinweis darauf, womit man ungefähr rechnen kann. Aktuell wäre es denkbar, dass die Renten ungefähr um drei Prozent angehoben werden.

Mehr Wohngeld

Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent oder 30 Euro pro Monat. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit einem geringen Einkommen. Dabei sind auch die Heizkosten berücksichtigt. Wie hoch das Wohngeld insgesamt ist, hängt von dem genauen Einkommen, der Miete und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist die Summe, die du verdienen darfst, ohne dass darauf die Einkommensteuer erhoben wird. Dieser Betrag wird gleich dreifach angehoben:

  1. rückwirkend für das Jahr 2024
  2. zusätzlich ab dem 1. Januar 2025 und
  3. noch einmal im Jahr 2026.

Die für die genannten Jahre gültigen finanziellen Grenzen sind somit:

2024

2025

2026

Grundfreibetrag

11.784 Euro

12.084 Euro

12.336 Euro

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2025 ebenfalls höher liegen als noch zuletzt. 2024 wurde er bei 6.384 Euro festgesetzt, jedoch rückwirkend um 228 Euro erhöht auf 6.612 Euro. Für das Jahr 2025 steigt er auf 6.672 Euro. Zum Jahr 2026 wird er bei 6.828 Euro liegen.

Somit steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag: Er setzt sich aus dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (derzeit 2.928 Euro, auch "BEA-Freibetrag" genannt) und dem Kinderfreibetrag zusammen.

2024

2025

2026

Kinderfreibetrag

6.612 Euro

6.672 Euro

6.828 Euro

BEA-Freibetrag

2.928 Euro

2.928 Euro

2.928 Euro

steuerlicher Kinderfreibetrag

9.540 Euro

9.600 Euro

9.756 Euro

Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt

Mit Elterngeld werden Eltern oder Alleinerziehende von Säuglingen oder Kleinkindern finanziell unterstützt, während sie sich um den Nachwuchs kümmern. Das Elterngeld gleicht Einbußen beim Einkommen aus, falls die Arbeitszeit für das Kind reduziert oder vorübergehend gar nicht gearbeitet wird. Elterngeld erhalten jedoch auch Personen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.

Bislang durften Paare und Alleinerziehende über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 200.000 Euro verfügen.

Zum 1. April 2025 sinkt diese Grenze auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Liegt ein Paar oder eine allein für die Erziehung zuständige Person darüber, entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Unterhalt für Kinder steigt

In der sog. Düsseldorfer Tabelle ist festgehalten, wie viel Geld unterhaltspflichtige Personen für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen zahlen müssen. Zum 1. Januar 2025 steigen die dort notierten Werte. Diese Unterhaltsbeträge gelten ab 2025:

Stufe

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen

Kind
0–5 Jahre

Kind
6–11 Jahre

Kind
12–17 Jahre

Kind
ab 18 Jahren

Bedarfskosten-
Kontrollbetrag

1

bis 2.100 Euro

482 Euro

554 Euro

649 Euro

693 Euro

1.200/1.450 Euro

2

2.101–2.500 Euro

507 Euro

582 Euro

682 Euro

728 Euro

1.750 Euro

3

2.501–2.900 Euro

531 Euro

610 Euro

714 Euro

763 Euro

1.850 Euro

4

2.901–3.300 Euro

555 Euro

638 Euro

747 Euro

797 Euro

1.950 Euro

5

3.301–3.700 Euro

579 Euro

665 Euro

779 Euro

832 Euro

2.050 Euro

6

3.701–4.100 Euro

617 Euro

710 Euro

831 Euro

888 Euro

2.150 Euro

7

4.101–4.500 Euro

656 Euro

754 Euro

883 Euro

943 Euro

2.250 Euro

8

4.501–4.900 Euro

695 Euro

798 Euro

935 Euro

998 Euro

2.350 Euro

9

4.901–5.300 Euro

733 Euro

843 Euro

987 Euro

1.054 Euro

2.450 Euro

10

5.301–5.700 Euro

772 Euro

887 Euro

1.039 Euro

1.109 Euro

2.550 Euro

11

5.701–6.400 Euro

810 Euro

931 Euro

1.091 Euro

1.165 Euro

2.850 Euro

12

6.401–7.200 Euro

849 Euro

976 Euro

1.143 Euro

1.220 Euro

3.250 Euro

13

7.201–8.200 Euro

887 Euro

1.020 Euro

1.195 Euro

1.276 Euro

3.750 Euro

14

8.201–9.700 Euro

926 Euro

1.064 Euro

1.247 Euro

1.331 Euro

4.350 Euro

15

9.701–11.200 Euro

964 Euro

1.108 Euro

1.298 Euro

1.386 Euro

5.050 Euro

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Um 0,2 Prozentpunkte steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025. Damit liegt er bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose Personen zahlen dabei mehr, Menschen mit Kindern (abhängig von deren Anzahl und Alter) weniger.

Mehr Pflegegeld

Zum 1. Januar 2025 gibt es außerdem Änderungen bei den finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. So ist es im §30 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Die Anhebung beträgt 4,5 Prozent. In den verschiedenen Pflegestufen ist daher aufgerundet mit diesen Leistungsansprüchen zu rechnen:

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1

kein Anspruch

kein Anspruch

---

Pflegegrad 2

332 Euro

347 Euro

15 Euro

Pflegegrad 3

573 Euro

599 Euro

26 Euro

Pflegegrad 4

765 Euro

799 Euro

34 Euro

Pflegegrad 5

947 Euro

990 Euro

43 Euro

Höhere Pflegesachleistungen

Auch die Pflegesachleistungen werden zum 1. Januar 2025 erhöht. Mit diesen Werten kannst du rechnen:

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1

kein Anspruch

kein Anspruch

---

Pflegegrad 2

761 Euro

796 Euro

35 Euro

Pflegegrad 3

1.432 Euro

1.497 Euro

65 Euro

Pflegegrad 4

1.778 Euro

1.859 Euro

81 Euro

Pflegegrad 5

2.200 Euro

2.299 Euro

99 Euro

Anhebung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag ändert sich ebenfalls: Er wird zum 1. Januar 2025 erhöht. Dieser Unterstützungsbeitrag wird monatlich an Personen aller Pflegegrade in gleicher Höhe ausgezahlt.

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1 – 5

125 Euro

131 Euro

6 Euro

Auch der Höchstbetrag für Pflegemittel zum Verbrauch wird zum Jahresbeginn 2025 angehoben:

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1 – 5

40 Euro

42 Euro

2 Euro

Anpassung beim Solidaritätszuschlag

Für einen Großteil der Menschen in Deutschland ist der Solidaritätszuschlag nicht mehr relevant: Sie müssen ihn aufgrund der Höhe ihres Einkommens nicht mehr zahlen. Entscheidend für die Frage, ob du "den Soli" zahlen musst oder nicht, ist die von dir zu entrichtende Einkommensteuer. Waren es im Jahr 2024 nicht mehr als 18.130 Euro, die du an den Fiskus zahlen musstest, wurde kein Solidaritätszuschlag aufgeschlagen. Bei zusammenveranlagten Paaren waren es 36.260 Euro.

Diese Grenzen werden zum 1. Januar 2025 angehoben und liegen dann bei 19.450 Euro für Einzelveranlagte und 39.900 Euro für Zusammenveranlagte.

2024

2025

Einzelveranlagte

18.130 Euro

19.450 Euro

Zusammenveranlagte

36.260 Euro

39.900 Euro

Höhere CO2-Steuer

Der CO2-Preis wird häufig auch "CO2-Steuer" genannt. Er wird immer dann erhoben, wenn klimaschädliche Brennstoffe oder auch Kraftstoffe verkauft werden. Dazu gehören beispielsweise Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. 

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist festgelegt, dass der CO2-Preis nach und nach steigt. Die nächste Stufe erreicht er am 1. Januar 2025. Dann liegt der Preis je Tonne bei 55 Euro.

Dies ist die im Gesetz festgeschriebene Entwicklung:

Jahr

CO2-Preis je Tonne

2021

25 Euro

2022

30 Euro

2023

30 Euro

2024

45 Euro

2025

55 Euro

2026

55 – 65 Euro

ab 2027

freie Preisfindung im Emissionshandel

Neues für Verbraucher

Neu für Verbraucher ab 2025

Neue Partner bei PAYBACK

2025 kommen gleich mehrere neue große Partner zu PAYBACK, bei denen du reichlich PAYBACK °Punkte sammeln kannst. So endet zwar 2024 die Zusammenarbeit mit REWE und Penny, doch dafür kooperieren zwei attraktive neue Partner künftig mit PAYBACK: der Lebensmitteleinzelhandel-Marktführer EDEKA und der zum EDEKA-Verbund gehörende Netto Marken-Discount. Und statt bei Fressnapf, dessen PAYBACK Partnerschaft im März 2025 endet, können PAYBACK Kundinnen und Kunden in der neuen „PAYBACK Tierwelt“ °Punkte sammeln.

USB-C-Anschluss für alle elektronischen Kleingeräte

Bereits ab dem 28. Dezember 2024 ist Schluss mit dem Kabelwirrwarr und inkompatiblen Ladegeräten: An diesem Datum tritt ein Gesetz in Kraft, das EU-weit einen einheitlichen USB-C-Anschluss für Kleingeräte vorschreibt. Dies betrifft Geräte wie:

  • Smartphones
  • Digitalkameras
  • Kopfhörer
  • Tablets
  • tragbare Videospielekonsolen
  • Tastaturen
  • E-Reader
  • Navigationsgeräte
  • Headsets
  • tragbare Lautsprecher

Ab 2026 soll die Vereinheitlichung des Ladeanschlusses auch für Laptops kommen.

Höhere Portopreise

Höheres Briefporto

Einen lieben Brief an Freunde oder Bekannte zu schreiben oder auch das Schreiben an die Behörde auf den Weg zu bringen, wird ab 2025 teurer. Die Bundesnetzagentur hat eine Portoerhöhung erlaubt und die Post nun neue Preise veröffentlicht. Noch steht die Genehmigung der konkreten Preise durch die Bundesnetzagentur aus, daher sind die von der Post genannten Werte noch nicht fix. Ab dem 1. Januar 2025 könnte das ➤Briefporto für einen Standardbrief jedoch nicht mehr 85 Cent, sondern dann 95 Cent kosten.

Diese Preise hat die Post kommuniziert:

Produkt

Porto

Standardbrief

0,95 Euro

Kompaktbrief

1,10 Euro

Großbrief

1,80 Euro

Maxibrief

2,90 Euro

Postkarte

0,95 Euro

Bei den Einschreiben gibt es voraussichtlich keine Preisänderungen, jedoch wird das Einschreiben eigenhändig zum 31.12.2024 eingestellt. Gleiches gilt für Prio-Sendungen und die Nachnahme.

Längere Brieflaufzeiten

Die Post kann sich außerdem ab 2025 mehr Zeit beim Austragen der Briefe lassen: Bislang mussten 80 Prozent der Briefsendungen innerhalb eines Werktags innerhalb Deutschlands zugestellt werden. Ab dem kommenden Jahr darf sich die Post für 95 Prozent der Sendungen bis zu drei Werktage Zeit lassen.

Höheres Paketporto?

Das ➤Paketporto könnte ebenfalls bald höher liegen als noch zuletzt. Auch hierfür hat die Bundesnetzagentur grünes Licht gegeben. Details hierzu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt (Stand: Oktober 2024). Es ist aber absehbar, dass du bald tiefer in die Tasche greifen musst, wenn du ein Paket über die Postfiliale, die Paketbox oder die ➤Packstation versenden möchtest.

Paketablage nur in der unmittelbaren Nachbarschaft

Trifft dich der Paketzusteller oder die -zustellerin einmal nicht an, musst du künftig nicht mehr so weit gehen oder fahren, um an deine Sendung zu kommen: Pakete dürfen ab 2025 nur noch in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben oder beim nächstgelegenen Hinterlegungsort (also beispielsweise einer Postfiliale) abgegeben werden.

Teureres Deutschlandticket

Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr 49 Euro, sondern dann 58 Euro.

Mit dem Deutschlandticket reist du unbegrenzt oft mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Das Deutschlandticket ist als monatlich kündbares Abonnement verfügbar.

Neue Regeln für Altkleider

Noch tragfähige, aber ebenso kaputte Kleidung darfst du ab 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgen. Alle textilen Dinge, die du aussortierst, gehören ab dem Stichtag 1. Januar 2025 in den Altkleidercontainer. Bislang sollte dort nur unbeschädigte und tragfähige Kleidung gesammelt werden – eine neue EU-Vorgabe legt jedoch fest, dass auch defekte Stücke hier hineingehören. So soll die Recycling-Quote erhöht werden. Aktuell wird in der Europäischen Union nur ein Prozent der Kleidung recycelt.

Start der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte in vier Modellregionen in Hamburg, Franken und Teilen NRWs eingeführt. Je nach Ablauf der Testphase soll sie dann voraussichtlich ab März bundesweit starten.

In der elektronischen Patientenakte können Informationen zu Erkrankungen, Arztbriefe, Operationsbefunde und Ergebnisse aus bildgebenden Verfahren wie Röntgen oder MRT hinterlegt werden. Ebenso enthält sie Informationen zu den Arzneimitteln, die per eRezept verschrieben wurden. So können im Ernstfall medizinische Fachkräfte wichtige Informationen einsehen und ggf. den zu behandelnden Menschen besser helfen.

Höherer Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse möglich

Die gesetzlichen Krankenkassen konnten bisher einen Zusatzbeitrag von bis zu 1,7 Prozent erheben. Dieser Wert steigt im Jahr 2025: Die Kassen können dann einen Zusatzbeitrag in Höhe von maximal 2,5 Prozent festlegen. Ob sie das tun bzw. in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag ab 2025 berechnen, bleibt den Kassen selbst überlassen.

Keine neuen Amalgam-Füllungen

In Amalgam ist Quecksilber enthalten. Ab 2025 werden daher EU-weit keine neuen Zahnfüllungen mehr aus Amalgam verwendet. Als zuzahlungsfreie Kassenleistung können die Zahnmedizinerinnen und -mediziner selbstadhäsive (also selbstklebende) Materialien nutzen. Die Kunststoffe sind farblich auf die Zähne abgestimmt und schließen den Zahn mit mehreren Schichten. Für bestimmte Personengruppen wie Schwangere ist diese Füllung bereits seit 2018 eine Kassenleistung.

Im Mund befindliche Amalgam-Füllungen müssen nicht ersetzt werden.

Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete

Besonders schwere Pakete müssen ab dem 1. Januar 2025 gekennzeichnet werden. Das sieht § 73 Postgesetz (PostG) vor. Pakete, die mehr wiegen als zehn Kilogramm, müssen ab dem Jahreswechsel einen "gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht" tragen.

Für Sendungen mit einem Gewicht über 20 Kilogramm gilt dies ebenfalls. Der auf diesen Paketen angebrachte Hinweis muss sich jedoch deutlich von dem der weniger wiegenden Pakete unterscheiden.

Zustellung durch zwei Personen

Im Gesetz ist ebenfalls vermerkt, dass Sendungen, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, durch zwei Personen zugestellt werden müssen, sofern einer einzelnen Person kein geeignetes technisches Hilfsmittel für die Zustellung zur Verfügung steht. Wann diese Regelung verbindlich wird, steht noch nicht fest, da die Bundesregierung zunächst eine Verordnung erlassen muss, die festlegt, welche Kriterien ein Hilfsmittel als geeignet definieren. Erst sechs Monate nachdem diese Verordnung in Kraft getreten ist, wird diese Gesetzesvorgabe verbindlich. Die entsprechende Verordnung soll dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt werden.

Verbot von Bisphenol A (BPA) in bestimmten Verpackungen

Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sind ab Ende 2024 in der EU verboten. Zu diesen Verpackungen können beschichtete Metalldosen oder wiederverwendbare Kunststofftrinkflaschen genauso gehören wie beispielsweise Getränkedosen.

Der Grund dafür ist, dass BPA hormonähnlich wirken und damit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben kann.

Laut Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird BPA bei der Herstellung von PET-Pfandflaschen nicht verwendet.

Neu in der Arbeitswelt

Neu für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2025

Höherer Mindestlohn

Bislang lag der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro angehoben. Weniger darf ein Mensch in Deutschland somit nicht pro Stunde für die geleistete Arbeit bekommen.

Höhere Verdienstgrenze bei Minijobs

Maximal 538 Euro durften bisher monatlich mit einem Minijob verdient werden. Ab 2025 steigt dieser Betrag auf 556 Euro pro Monat.

Steuerfreie Überstunden?

Wer immer mal wieder mehr arbeitet, als er oder sie müsste, kann sich evtl. schon ab 2025 freuen: Dann könnten die für die Überstunden gezahlten Zuschläge steuer- und beitragsfrei werden. Das sieht zumindest der Bundeshaushalt 2025 vor. Geplant ist dies für Mehrarbeit, welche die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit übersteigt. Bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten wäre von 40 Stunden pro Woche auszugehen.

Neu rund ums Auto

Neues rund ums Auto ab 2025

Neue Typklasseneinstufungen

2025 ändern sich einmal mehr die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Das bedeutet, dass es für einige Fahrzeuge eine höhere und für andere eine niedrigere Einstufung gibt. Bei einigen ändert sich nichts.

Zudem werden zum Jahreswechsel die Regionalklassen angepasst. Sie entscheiden ebenfalls darüber, wie viel du für die Kfz-Versicherung zahlst.

Was das für dich als Autofahrerin oder Autofahrer bedeutet, lässt sich nicht pauschal sagen, da es von deinem Auto abhängt, ob du künftig mehr, weniger oder genau das Gleiche für die Versicherung zahlst.

M+S-Reifen nicht mehr ausreichend im Winter

Bereits seit Oktober 2024 ist es nicht mehr erlaubt, bei winterlichen Bedingungen die sog. "M+S-Reifen" zu fahren. ("M+S" steht hier für "Matsch und Schnee".) Die Pneus müssen Winter- oder Ganzjahresreifen sowie mit dem "Alpine-Symbol" ausgestattet sein: Es zeigt eine Schneeflocke und einen Berg.

Reifen, die das Alpine-Symbol und den Hinweis "M+S" tragen, sind auch weiterhin erlaubt.

Stichtag für den Führerscheinumtausch

Bist du 1971 oder später geboren und hast du noch einen rosafarbenen Papierführerschein, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, musst du ihn im Jahr 2025 umtauschen: Am 19. Januar 2025 läuft die Umtauschfrist für diese alten Dokumente ab. Wirst du danach kontrolliert und kannst nicht den EU-weit einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat vorweisen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Steuervorteile auch für teurere vollelektrische Firmenwagen?

Der Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sieht vor, dass künftig mehr vollelektrische Dienstwagen von der 0,25-Prozent-Regel profitieren können. Die Regel besagt, dass die private Nutzung eines vollelektrischen Dienstwagens durch Autofahrerinnen und Autofahrer unter bestimmten Bedingungen monatlich pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos versteuert wird. 

Bislang galt dieses Privileg nur für Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Diese Grenze soll nun angehoben werden, sodass der Vorteil auch für Wagen mit einem Wert von bis zu 95.000 Euro gilt. Der Bundeshaushalt 2025 ist allerdings noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2024). Es ist daher unklar, ob bzw. wann diese Regelung in Kraft tritt.

Neue Abgasvorgaben für Motorräder

Motorräder, die ab dem 1. Januar 2025 neu zugelassen werden, müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen. Für einige Fahrzeuge, die auslaufenden Serien angehören, können die Hersteller ggf. Ausnahmegenehmigungen beantragen. Diese sollen jedoch nur eine geringe Stückzahl umfassen und eine Zulassung bis spätestens Ende 2026 ermöglichen.

Du willst den Text teilen? Dann verpasse diesem Button einen Drücker:

Starte fit ins neue Jahr! Diese Partner unterstützen dich dabei:

Weitere Angebote

Das könnte dich auch interessieren:

Ferien 2025: Wann sind die nächsten Ferien?

Nutze die Ferien 2025 für einen schönen Urlaub oder mach einfach mal nichts! Wir haben die Antwort auf die Frage: Wann sind die Ferien 2025?

Ferien 2024: Alle Termine in allen Bundesländern

Wann sind die Schulferien 2024? Wir haben das mal für dich nachgesehen und übersichtlich aufgeschrieben. Schau mal rein und plane deine nächste Auszeit!

Feiertage 2024 in Deutschland

Wann sind die Feiertage 2024? Wann kannst du dich über eine kleine Auszeit freuen? Wir haben alle Daten für Deutschland und die Bundesländer.