Beim PAYBACK Programm müssen Sie zur Löschung Ihres Accounts keine Kündigungsfrist einhalten.
Vielleicht entscheiden Sie sich später erneut für PAYBACK und die zahlreichen Möglichkeiten des Punktesammelns. Jedes PAYBACK Partnerunternehmen nimmt Ihre Anmeldung gerne wieder entgegen.
Vorgehen bei Todesfall
Falls einer Ihrer Familienangehörigen verstorben ist und PAYBACK Kunde war, haben Sie die Möglichkeit folgendes zu tun:
- Melden Sie sich bei uns im Kundenservice, entweder telefonisch oder schriftlich.
- Wir senden Ihnen im Anschluss die Erbschaftsunterlagen zu.
- Füllen Sie diese aus und senden Sie diese wiederum an uns.
Nach Eingang und finaler Prüfung der Erbschaftsunterlagen können wir gerne die Auszahlung der PAYBACK Punkte vornehmen. Sollten wir nach Ablauf von vier Wochen keine Rückmeldung erhalten, nehmen wir ebenfalls die Kündigung des PAYBACK Kontos des Verstorbenen vor. Bitte beachten Sie, dass die Punkte nach erfolgter Kündigung nicht mehr ausgezahlt werden können und verfallen.