Wie kann ich meine PAYBACK Mitgliedschaft kündigen?
Kündigung der PAYBACK Mitgliedschaft
Wir bedauern sehr, dass du nicht mehr am PAYBACK Programm teilnehmen und damit auf viele exklusive Vorteile von PAYBACK und unseren Partnerunternehmen verzichten möchtest.
Falls du dich dennoch endgültig entschieden haben solltest, benötigen wir für die Durchführung einer Kündigung deiner PAYBACK Mitgliedschaft eine schriftliche Mitteilung (online über unser Kontaktformular) oder ein Schreiben von dir per Post an folgende Adresse:
PAYBACK Service Center
Postfach 23 21 02
85330 München
Beim PAYBACK Programm musst du zur Löschung deiner Mitgliedschaft keine Kündigungsfrist einhalten.
Vielleicht entscheidest du dich später erneut für PAYBACK und die zahlreichen Möglichkeiten des °Punktesammelns. Jedes PAYBACK Partnerunternehmen nimmt deine Anmeldung gerne wieder entgegen.
Vorgehen bei Todesfall
Falls bedauerlicherweise einer deiner Familienangehörigen verstorben ist und PAYBACK Mitglied war, hast du folgende Möglichkeiten:
- Melde dich bei uns im Kundenservice, entweder telefonisch oder schriftlich.
- Wir prüfen dein Anliegen und senden dir im Anschluss die Erbschaftsunterlagen zu.
- Fülle diese aus und sende sie dann wieder an uns zurück.
Nach Eingang und finaler Prüfung der Erbschaftsunterlagen können wir gerne die Auszahlung der PAYBACK °Punkte vornehmen. Sollten wir nach Ablauf von vier Wochen keine Rückmeldung erhalten, nehmen wir ebenfalls die Kündigung der PAYBACK Mitgliedschaft des Verstorbenen vor. Bitte beachte dabei, dass die °Punkte nach erfolgter Kündigung nicht mehr ausgezahlt werden können und verfallen.
