Beim PAYBACK Programm müssen Sie zur Löschung Ihres Accounts keine Kündigungsfrist einhalten.
Vielleicht entscheiden Sie sich später erneut für PAYBACK und die zahlreichen Möglichkeiten des Punktesammelns. Jedes PAYBACK Partnerunternehmen nimmt Ihre Anmeldung gerne wieder entgegen.
Vorgehen bei Todesfall
Falls einer Ihrer Familienangehörigen verstorben ist und PAYBACK Kunde war, haben Sie die Möglichkeit folgendes zu tun:
- Melden Sie sich bei uns im Kundenservice, entweder telefonisch oder schriftlich.
- Wir senden Ihnen im Anschluss die Erbschaftsunterlagen zu.
- Füllen Sie diese aus und senden Sie diese wiederum an uns.
Sie haben die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie das PAYBACK Konto des Verstorbenen kündigen und löschen oder dieses mit Ihrem Konto zusammenlegen möchten. Im Falle der Kontenzusammenlegung werden Ihnen die PAYBACK Punkte des Verstorbenen auf Ihr PAYBACK Konto übertragen.