Beim PAYBACK Programm müssen Sie zur Löschung Ihres Accounts keine Kündigungsfrist einhalten.
Vielleicht entscheiden Sie sich später erneut für PAYBACK und die zahlreichen Möglichkeiten des °Punktesammelns. Jedes PAYBACK Partnerunternehmen nimmt Ihre Anmeldung gerne wieder entgegen.
Vorgehen bei Todesfall
Falls einer Ihrer Familienangehörigen verstorben ist und PAYBACK Kunde war, haben Sie die Möglichkeit folgendes zu tun:
- Melden Sie sich bei uns im Kundenservice, entweder telefonisch oder schriftlich.
- Wir senden Ihnen im Anschluss die Erbschaftsunterlagen zu.
- Füllen Sie diese aus und senden Sie diese wiederum an uns.
Nach Eingang und finaler Prüfung der Erbschaftsunterlagen können wir gerne die Auszahlung der PAYBACK °Punkte vornehmen. Sollten wir nach Ablauf von vier Wochen keine Rückmeldung erhalten, nehmen wir ebenfalls die Kündigung des PAYBACK Kontos des Verstorbenen vor. Bitte beachten Sie, dass die °Punkte nach erfolgter Kündigung nicht mehr ausgezahlt werden können und verfallen.