Mit dem Bußgeldkatalog würde man am liebsten gar keine Bekanntschaft machen. Erlaubt man sich hinter dem Steuer (oder auch auf dem Fahrrad) bestimmte Verstöße, kommt man aber um ein Bußgeld nicht herum. Wer sich größere Verstöße erlaubt, dem flattert nicht nur ein Bußgeldbescheid ins Haus, sondern u. U. auch ein Fahrverbot.
Oft gibt es dann zusätzlich die sog. "Punkte in Flensburg". Diese "Punktesammelstelle", die umgangssprachlich auch "Verkehrssünderkartei" genannt wird, heißt eigentlich Fahreignungsregister. Hier werden im Falle von besonders schweren Verstößen gegen die Punkte notiert. Je nach Grund für den Punkt wird dieser erst nach 2,5 bzw. fünf Jahren oder auch erst nach zehn Jahren dort gelöscht. Bei acht Punkten oder mehr ist der "Lappen", also der Führerschein, weg.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Geschwindigkeitsübertretung
mit dem Pkw
Innerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
50 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
70 Euro
---
---
21 bis 25 km/h
115 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
180 Euro
1
1 Monat*
31 bis 40 km/h
260 Euro
2
1 Monat
41 bis 50 km/h
400 Euro
2
1 Monat
51 bis 60 km/h
560 Euro
2
2 Monate
61 bis 70 km/h
700 Euro
2
3 Monate
über 70 km/h
800 Euro
2
3 Monate
*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde.
Außerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
20 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
40 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
60 Euro
---
---
21 bis 25 km/h
100 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
150 Euro
1
1 Monat*
31 bis 40 km/h
200 Euro
1
1 Monat*
41 bis 50 km/h
320 Euro
2
1 Monat
51 bis 60 km/h
480 Euro
2
2 Monate
61 bis 70 km/h
600 Euro
2
3 Monate
über 70 km/h
700 Euro
2
3 Monate
*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde.
mit einem Pkw mit Anhänger
Innerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
40 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
60 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
160 Euro
1
---
21 bis 25 km/h
175 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
235 Euro
2
1 Monat
31 bis 40 km/h
340 Euro
2
1 Monat
41 bis 50 km/h
560 Euro
2
2 Monate
51 bis 60 km/h
700 Euro
2
3 Monate
über 60 km/h
800 Euro
2
3 Monate
Außerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
50 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
140 Euro
1
---
21 bis 25 km/h
150 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
175 Euro
1
1 Monat*
31 bis 40 km/h
255 Euro
2
1 Monat*
41 bis 50 km/h
480 Euro
2
1 Monat
51 bis 60 km/h
600 Euro
2
2 Monate
über 60 km/h
700 Euro
2
3 Monate
*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde.
mit dem Motorrad
Innerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
50 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
70 Euro
---
---
21 bis 25 km/h
115 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
180 Euro
1
1 Monat*
31 bis 40 km/h
260 Euro
2
1 Monat
41 bis 50 km/h
400 Euro
2
1 Monat
51 bis 60 km/h
560 Euro
2
2 Monate
61 bis 70 km/h
700 Euro
2
3 Monate
über 70 km/h
800 Euro
2
3 Monate
*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde.
Außerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
20 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
40 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
60 Euro
---
---
21 bis 25 km/h
100 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
150 Euro
1
1 Monat*
31 bis 40 km/h
200 Euro
1
1 Monat*
41 bis 50 km/h
320 Euro
2
1 Monat
51 bis 60 km/h
480 Euro
2
1 Monat
61 bis 70 km/h
600 Euro
2
2 Monate
über 70 km/h
700 Euro
2
3 Monate
*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde.
mit dem Lkw über 3,5 t
Innerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
40 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
60 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
160 Euro
1
---
21 bis 25 km/h
175 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
235 Euro
2
1 Monat
31 bis 40 km/h
340 Euro
2
1 Monat
41 bis 50 km/h
560 Euro
2
2 Monate
51 bis 60 km/h
700 Euro
2
3 Monate
über 60 km/h
800 Euro
2
3 Monate
beim Rechtsabbiegen schneller als Schrittgeschwindigkeit
70 Euro
1
---
Außerorts
Geschwindigkeits-Überschreitung
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h
30 Euro
---
---
11 bis 15 km/h
50 Euro
---
---
16 bis 20 km/h
140 Euro
1
---
21 bis 25 km/h
150 Euro
1
---
26 bis 30 km/h
175 Euro
1
1 Monat*
31 bis 40 km/h
255 Euro
2
1 Monat
41 bis 50 km/h
480 Euro
2
1 Monat
51 bis 60 km/h
600 Euro
2
2 Monate
über 60 km/h
700 Euro
2
3 Monate
*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde.
Zu schnelles Fahren gehört zu den häufigsten Verstößen auf deutschen Straßen. Wer zu schnell war und geblitzt wurde, muss deshalb mit einem Bußgeld (teilweise in einer Höhe von mehreren Hundert Euro) rechnen, außerdem Punkte in Flensburg und ggf. sogar ein Fahrverbot erwarten.
Außerorts werden bei einer Geschwindigkeits-Überschreitung bis zu 700 Euro fällig, innerorts droht ein Bußgeld von bis zu 800 Euro. Wer 21 km/h zu schnell fährt, bekommt sowohl innerorts als auch außerorts einen Punkt in Flensburg.
Ein Fahrverbot gibt es für all die Eiligen, die innerorts ab 31 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs waren bzw. für all jene, die das erlaubte Tempo außerorts um 41 km/h oder mehr überschritten haben.
Ampel bei Rot überfahren (Ampel war seit mehr als 1 Sekunde rot)
200 Euro
2
1 Monat*
+ dabei andere gefährdet
320 Euro
2
1 Monat*
+ dabei Sachschaden verursacht
360 Euro
2
1 Monat*
An Ampel mit grünem Pfeil rechts abgebogen, ohne vorher zu halten
70 Euro
1
---
+ dabei Fußgänger:innen oder Fahrradfahrer:innen behindert
100 Euro
1
---
+ dabei andere gefährdet
100 Euro
1
---
+ dabei Sachschaden verursacht
120 Euro
1
---
*Je nach Art der Tatbegehung sind außerdem eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre möglich (§ 315c StGB).
Über eine rote Ampel zu fahren, ist enorm gefährlich. Entsprechend hart werden diese Verstöße daher geahndet. Im Bußgeldkatalog ist vermerkt, dass es für einen Rotlichtverstoß immer mindestens einen Punkt in Flensburg gibt. Sehr schnell ist man hier auch mit einem Fahrverbot vorbei. Und teuer wird es noch dazu: Je nach Umstand kostet der Rotlichtverstoß bis zu 360 Euro.
Bist du über Rot gefahren, kommt es übrigens auf eine bestimmte Dauer an: Hat die Ampel schon länger als eine Sekunde lang Rot gezeigt, gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro.
Übrigens gilt es auch als Rotlichtverstoß, wenn du an einer Ampel mit Grünpfeil (Zeichen 720, ein kleines Schild mit einem grünen Rechtsabbiegerpfeil) vor dem Abbiegen nicht anhältst. Hier sieht der Bußgeldkatalog zwar kein Fahrverbot vor, aber mit 70 Euro bis 120 Euro ebenfalls saftige Geldstrafen. Und einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu.
Falschparken und unerlaubtes Halten
Falschparken: Bußgeldtabelle
unter 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung
In Grundstückseinfahrten oder -ausfahrten
vor einem abgesenkten Bordstein
im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der Parkflächen
außerorts auf einer Vorfahrtsstraße
über Schachtdeckeln
innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte
10 Euro
---
+ dabei andere behindert
15 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden
20 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden + dabei andere behindert
30 Euro
---
----------------------------------
dichter als 10 Meter vor einer Ampel, diese wurde dadurch verdeckt
auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen
nicht am rechten Fahrbahnrand
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte
15 Euro
---
+ dabei andere behindert
25 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde
25 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde + dabei andere behindert
35 Euro
---
----------------------------------
auf Fußgängerüberwegen oder weniger als 5 Meter davor
im absoluten bzw. eingeschränkten Halteverbot oder in einer Halteverbotszone
innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot
in einem Kreisverkehr
im Bereich von Taxiständen
links der Fahrbahnbegrenzung
weniger als 10 Meter vor einem Andreaskreuz,Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild, dieses wurde dadurch verdeckt
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
25 Euro
---
+ dabei andere behindert
40 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde
40 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde + dabei andere behindert
50 Euro
---
---------------------------------
enge oder unübersichtliche Straßenstellen
in einer scharfen Kurve
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
35 Euro
---
+ dabei andere behindert
55 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde
55 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde + dabei andere behindert
55 Euro
---
+ dabei Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen nicht mehr gewährleistet
100 Euro
1
----------------------------------
auf einer Verkehrsinsel
auf einem Grünstreifen
auf einem Seitenstreifen
auf einer Fahrradstraße
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
---
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
---
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde
70 Euro
---
+ Parkdauer über 1 Stunde + dabei andere behindert
80 Euro
---
----------------------------------
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei Einsatzfahrzeuge behindert
100 Euro
1
----------------------------------
in zweiter Reihe
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
80 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
90 Euro
1
+ mit Sachbeschädigung
110 Euro
1
+ Parkdauer über 15 Minuten
85 Euro
1
+ Parkdauer über 15 Minuten + dabei andere behindert
90 Euro
1
----------------------------------
auf einem Gehweg oder Radweg
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
1
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
1
+ Parkdauer über 1 Stunde
70 Euro
1
+ Parkdauer über 1 Stunde + dabei andere behindert
80 Euro
1
----------------------------------
Bei erlaubtem Parken auf dem Gehweg:
nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt
in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg genutzt
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
1
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
1
+ Parkdauer über 1 Stunde
70 Euro
1
+ Parkdauer über 1 Stunde + dabei andere behindert
80 Euro
1
----------------------------------
Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein bzw.
Überschreiten der Parkdauer
Parkdauer ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... bis zu 30 Minuten
20 Euro
---
... bis zu 1 Stunde
25 Euro
---
... bis zu 2 Stunden
30 Euro
---
... bis zu 3 Stunden
35 Euro
---
... über 3 Stunden
40 Euro
---
----------------------------------
in Fußgängerbereichen
in Verbotszonen für Pkw
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden
70 Euro
---
----------------------------------
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
70 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
85 Euro
1
+ mit Sachbeschädigung
105 Euro
1
----------------------------------
auf Bussonderfahrstreifen
weniger als 15 Mieter vor einem Haltestellenschild
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
---
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
---
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden
70 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden + dabei andere behindert
80 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden + dabei andere gefährdet
80 Euro
---
+ Parkdauer über 3 Stunden + Sachbeschädigung
100 Euro
---
----------------------------------
Auf Schwerbehinderten-Parkplätzen
auf Parkplätzen für E-Fahrzeuge
auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge
Falschparken ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
55 Euro
---
Unerlaubtes Halten: Bußgeldtabelle
dichter als 10 Meter vor einer Ampel, diese wurde dadurch verdeckt
auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen
nicht am rechten Fahrbahnrand
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte
10 Euro
---
+ dabei andere behindert
15 Euro
---
----------------------------------
an einer unübersichtlichen oder engen Stelle der Straße
in einer scharfen Kurve
auf Fußgängerüberwegen oder weniger als 5 Meter davor
innerhalb einer Grenzmarkierung
im absoluten Halteverbot
in einem Kreisverkehr
auf Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
weniger als 10 Meter vor einem Andreaskreuz,Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild, dieses wurde dadurch verdeckt
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... an einem der oben genannten Orte:
20 Euro
---
+ dabei andere behindert
35 Euro
---
----------------------------------
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
30 Euro
1
+ dabei andere behindert
35 Euro
1
----------------------------------
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
20 Euro
---
+ dabei Einsatzfahrzeuge behindert
35 Euro
1
----------------------------------
in zweiter Reihe
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
1
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
1
----------------------------------
auf einem Gehweg oder Radweg oder auf einer Fahrradstraße
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
50 Euro
---
+ dabei andere behindert
55 Euro
---
+ dabei andere gefährdet
70 Euro
---
+ mit Sachbeschädigung
90 Euro
---
----------------------------------
auf dem Schutzstreifen für den Radverkehr
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
1
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
1
----------------------------------
auf Bussonderfahrstreifen
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
55 Euro
---
+ dabei andere behindert
70 Euro
---
+ dabei andere gefährdet
80 Euro
---
+ mit Sachbeschädigung
100 Euro
---
----------------------------------
im Bereich eines Taxistandes
Unerlaubtes Halten ...
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... am oben genannten Ort:
20 Euro
---
+ dabei Taxiverkehr behindert
35 Euro
---
"Ich war doch nur ganz kurz weg", hört man bei Falschparkern genauso häufig wie den Einwand "Da kommt man doch noch vorbei". Das mag vielleicht wirklich stimmen, fair ist Falschparken aber dennoch nicht. Steht jemand mit dem Auto, Motorrad oder Lkw falsch, werden andere Verkehrsteilnehmer behindert und oft sogar gefährdet.
Dennoch sieht der Bußgeldkatalog nach wie vor eher geringe Bußgelder vor, wenn das Gefährt falsch steht. Wer eine Ausfahrt blockiert, zahlt beispielsweise gerade einmal zehn Euro. Selbst wenn jemand dadurch behindert wird, sind es lediglich 15 Euro.
Punkte für das vorschriftswidrige Halten oder Parken gibt es lediglich dann, wenn die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet war, jemand in zweiter Reihe, auf dem Geh- bzw. Radweg oder auf der Autobahn sein Gefährt abgestellt hat.
Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist übrigens in der StVO erklärt. Dort heißt es im § 12, Abs. 2: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."
Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen am Steuer: Aktuelle Bußgelder
Alkohol
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... beim 1. Verstoß
500 Euro
2
... beim 2. Verstoß
1.000 Euro
2
... beim 3. Verstoß
1.500 Euro
2
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)
Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
3
Blutalkoholwert ab 1,1 Promille
Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
3
Drogen
Verstoß gegen das Drogengesetz im Verkehr
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
... beim 1. Verstoß
500 Euro
2
... beim 2. Verstoß
1.000 Euro
2
... beim 3. Verstoß
1.500 Euro
2
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss
Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
3
Alkohol und Drogen hinterm Steuer sind eine ganz schlechte Idee. Im schlimmsten Fall ist sie sogar lebensgefährlich. Wer betrunken oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto fährt, bringt sich und andere Menschen in große Gefahr. Im Bußgeldkatalog sind deshalb besonders harte Sanktionen für diejenigen vorgesehen, die sich berauscht hinter das Steuer setzen.
Bis zu 1.500 Euro sind als Bußgeld fällig, wenn jemand betrunken am Straßenverkehr teilnimmt. Zudem gibt es bis zu drei Punkte in Flensburg. Und auch der Führerschein ist bei einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss völlig zu Recht schnell weg: Ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten gibt der Bußgeldkatalog vor. In schweren Fällen droht außerdem der Führerscheinentzug.
Die Promillegrenze in Deutschland liegt bei 0,5 Promille. Fahranfänger:innen in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren müssen allerdings vollkommen nüchtern sein, wenn sie sich hinters Steuer setzen wollen: Für sie gilt die Null-Promillegrenze.
Handy am Steuer
Handy am Steuer: Diese Bußgelder drohen
Verstoß
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Handy am Steuer genutzt
100 Euro
1
+ dabei andere gefährdet
150 Euro
2
+ mit Sachbeschädigung
200 Euro
2
Handy beim Radfahren genutzt
55 Euro
---
So eine Nachricht ist doch schnell getippt und der Anruf schnell gemacht? Ja, das stimmt, aber im Auto, auf dem Motorrad, Fahrrad oder im Lkw solltest du dich dennoch nicht mit dem Handy beschäftigen, wenn du der Fahrer oder die Fahrerin bist. Denn auch wenn es nur ganz kurz ist: Schon der kleinste Moment der Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr sehr ernste Folgen haben.
In Deutschland gibt es deshalb zwar kein Handyverbot im Auto, aber du darfst dein Telefon nur benutzen, wenn du es nicht aufnimmst oder in der Hand hältst und lediglich die Sprachsteuerung nutzt oder für die Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden musst (s. § 23, Abs. 1a, StVO).
Wer mit dem Handy am Steuer telefoniert, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro bis 200 Euro sowie einem oder sogar zwei Punkten in Flensburg rechnen. Radfahrer:innen zahlen für die unerlaubte Handynutzung 55 Euro.
Abstand
Abstand: Dieses Bußgeld wird fällig
Geschwindigkeit bis 80 km/h
Abstands-Verstoß bei bis zu 80 km/h
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
oben beschriebener Verstoß
25 Euro
---
+ dabei andere gefährdet
30 Euro
---
+ mit Sachbeschädigung
35 Euro
---
----------------------------------
Geschwindigkeit über 80 km/h
Abstands-Verstoß bei mehr als 80 km/h
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes
75 Euro
1
Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes
100 Euro
1
Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes
160 Euro
1
Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes
240 Euro
1
Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes
320 Euro
1
----------------------------------
Geschwindigkeit über 100 km/h
Abstands-Verstoß bei mehr als 100 km/h
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes
75 Euro
1
---
Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes
100 Euro
1
---
Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes
160 Euro
2
1 Monat
Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes
240 Euro
2
2 Monate
Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes
320 Euro
2
3 Monate
----------------------------------
Geschwindigkeit über 130 km/h
Abstands-Verstoß bei mehr als 130 km/h
Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)
Punkte
Fahrverbot
Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes
100 Euro
1
---
Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes
180 Euro
1
---
Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes
240 Euro
2
1 Monat
Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes
320 Euro
2
2 Monate
Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes
400 Euro
2
3 Monate
Bist du innerorts unterwegs, hältst du am besten etwa drei Fahrzeuglängen Abstand zum vorausfahrenden Auto, Lkw, Motorrad oder, oder, oder. Außerorts ist der halbe Tachowert eine gute Faustregel für den richtigen Abstand. Fährst du also 80 km/h, ist ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 40 Metern sinnvoll. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sind es 50 Meter usw.
Rückst du deinem Vordermann oder der Vorderfrau dichter auf die Pelle, steigt das Unfallrisiko drastisch an. Immerhin wird so die Lücke, die dir im Fall der Fälle genügend Reaktionszeit lässt, deutlich kleiner. Wer nicht genügend Abstand zum Fahrzeug davor hält, muss daher mit Sanktionen rechnen. Im Bußgeldkatalog reichen die Bußgelder von 25 Euro bis 400 Euro. Punkte in Flensburg gibt es in vielen Fällen außerdem und auch ein Fahrverbot droht.
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Wie verhält man sich hier richtig?
Unnötig zu warten ist immer lästig. Da ist es gut, dass es Zeichen gibt, die das Vorankommen im Verkehr beschleunigen. Der Grünpfeil ist so ein Zeichen.