
Geschenke umtauschen: Das sind Deine Rechte
Herrje, lag mal wieder das falsche Weihnachtsgeschenk unterm Baum? Kann Mutti mit dem Schal nichts anfangen oder hast Du für den Nachwuchs das falsche Konsolenspiel gekauft?
Geschenke umtauschen kann man in der Regel vor allem rund um Weihnachten recht problemlos. Die eigenen Rechte, was den Umtausch angeht, sollte man dennoch genau kennen. Diese Regeln gelten:
1. Das Geschenk wurde im Geschäft gekauft
Hast Du das Geschenk in einem Laden erstanden, ist der Händler grundsätzlich nicht verpflichtet, die Ware wieder zurückzunehmen. Schließlich ist es mit dem Kauf zu einem Vertragsabschluss gekommen, der nicht nach Belieben wieder aufgehoben werden kann.
Viele Geschäfte bieten jedoch die kostenlose Rücknahme innerhalb einer bestimmten Frist an. Meist sind dies 14 Tage, rund um Weihnachten aber auch durchaus länger. Innerhalb dieser Zeit (Kassenbon aufheben!) kannst Du das ungewollte Geschenk in der Regel zurückgeben. Ob Du den Kaufpreis wieder ausbezahlt bekommst oder einen Wertgutschein für einen zukünftigen Einkauf erhältst, kann der Händler allerdings frei bestimmen. Im Idealfall informierst Du Dich deshalb vor dem Kauf über die Bedingungen einer Rückgabe.




