Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, z.B. online über Ihr Kundenkonto auf PAYBACK.de, telefonisch im PAYBACK Service Center oder schriftlich an PAYBACK GmbH, Postfach 23 21 03, 85330 München. Die betroffenen Partnerunternehmen werden von der PAYBACK GmbH über Ihren Widerruf informiert. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf aufgrund der Einwilligung erfolgten Datenverarbeitung.
Sie können auch ohne die Einwilligung am PAYBACK Programm teilnehmen, d.h. Punkte sammeln und einlösen. Haben Sie Ihre Einwilligung nicht erklärt oder widerrufen, findet die in der Einwilligung beschriebene Datenverarbeitung nicht statt. Sie erhalten trotzdem die für das Programm erforderlichen Informationen (z.B. Mitteilungen zu Ihrem Punktestand). Ihre Daten werden dabei wie oben in Abschnitt B beschrieben verarbeitet. Andere Einwilligungserklärungen (z.B. das Online Marketing-Einverständnis), die Sie ggf. gegenüber der PAYBACK GmbH oder Partnerunternehmen abgegeben haben, bleiben ebenfalls unberührt. Solche anderen Einwilligungserklärungen gelten also auch dann weiter, wenn Sie die hier behandelte Einwilligung nicht abgeben oder widerrufen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie früher eine andere Einwilligung im PAYBACK Programm erteilt haben. Die von einer solchen anderen Einwilligung erlaubte Datenverarbeitung findet also auch dann weiterhin statt, wenn Sie die hier behandelte Einwilligung nicht abgeben oder widerrufen.
C.2 Zusätzliche Hinweise zu der Einwilligung
Mit Ausnahme der „PAYBACK Werbedaten“ und „Werbedaten von EDEKA oder Netto“ rechtfertigt diese Einwilligung nicht das Sammeln zusätzlicher Daten über Sie, sondern lediglich die (Weiter-)Verarbeitung von Daten, die ohnehin auf der Basis einer anderen Rechtsgrundlage erhoben werden bzw. wurden (z.B. auf Basis einer anderen Einwilligung oder zum Zwecke der Vertragserfüllung). Dies gilt insbesondere für die Erhebung der in der Einwilligung definierten „Kommunikationsdaten“.
Welche PAYBACK Partner als „Sammelpartner“ durch diese Einwilligung berechtigt werden, hängt davon ab, bei welchen Partnern Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Datenverarbeitung Ihre PAYBACK Nummer zum Sammeln von Punkten eingesetzt haben. Wenn Sie Ihre PAYBACK Nummer im Laufe der Zeit bei anderen PAYBACK Partnern einsetzen, ändern sich dadurch Ihre jeweiligen Sammelpartner. Zu den Sammelpartnern gehören auch die PAYBACK Partner, bei denen Sie Ihre PAYBACK Nummer nicht direkt angeben, sondern über die PAYBACK Website oder App starten, um Punkte zu sammeln.
Wenn Sie bei den von selbständigen Kaufleuten unter den Marken „EDEKA“, „Marktkauf“ oder „trinkgut“ betriebenen Märkten Punkte sammeln oder einlösen, erheben diese die dabei anfallenden Karteneinsatzdaten im Auftrag der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG und geben diese Daten auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags für die in der Einwilligung benannten Zwecke an die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG weiter.
„PAYBACK Services“ im Sinne dieser Einwilligung sind alle Funktionen und Angebote, die ausschließlich Teilnehmer des PAYBACK Programms in Anspruch nehmen können, z.B. der PAYBACK Prämienshop, die PAYBACK App oder der PAYBACK Newsletter per E-Mail oder SMS.
Die zum EDEKA-Verbund gehörenden Einzelhändler, bei denen Sie PAYBACK Punkte sammeln können, sind die am PAYBACK Programm teilnehmenden selbständigen Einzelhändler der Marken „EDEKA“, „Netto Marken-Discount“, „Marktkauf“ und „trinkgut“.
Werbung durch die PAYBACK GmbH für Waren und Dienstleistungen, die ein PAYBACK Partner anbietet, kann im Auftrag des jeweiligen PAYBACK Partners oder auch im Auftrag eines Dritten erfolgen, der die bei dem PAYBACK Partner angebotene Ware oder Dienstleistung herstellt, vermarktet oder erbringt.
Die bei den PAYBACK Profildaten genannte „Altersgruppe“ meint jeweils mehrjährige Zeitabschnitte (wie z.B. 20-29 Jahre, 30-39 Jahre, etc.), in die ich zum jeweiligen Zeitpunkt falle.
Der bei den Karteneinsatzdaten genannte „Ort“ des Vorgangs meint bei Einkäufen im Ladengeschäft den Standort des Geschäfts und ggf. auch der Kasse innerhalb des Geschäfts. Beim Einsatz der PAYBACK Nummer in elektronischen Medien meint der „Ort“ das jeweilige elektronische Medium (also z.B. auf welcher Internet-Seite oder in welcher App).
Die bei den Karteneinsatzdaten genannten „PAYBACK Aktionen“ bezeichnen alle zeitlich befristeten Aktionen, bei denen bestimmten PAYBACK Kunden (oder auch allen) ein besonderer Vorteil versprochen wird, wenn sie eine bestimmte Handlung vornehmen (z.B. ein bestimmtes Produkt erwerben und dabei ihre PAYBACK Nummer einsetzen). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Werbung für die jeweilige Aktion.
Die bei den Karteneinsatzdaten genannte Information „wie wurde bezahlt“ bedeutet, welche der folgenden Kategorien auf die jeweilige Zahlung zutrifft: Barzahlung, Kartenzahlung, Zahlung mit PAYBACK PAY und dabei verwendeter Zahlungsdienst, sonstige Zahlungsweise.
Beim Sammeln von PAYBACK Punkten in einer Apotheke gehören die jeweiligen Waren/Dienstleistungen nicht zu den Karteneinsatzdaten. Die Apotheke übermittelt die Waren/Dienstleistungen also nicht an PAYBACK.
„Daten aus Zufriedenheitsbefragungen“ meint die von Ihnen gegebenen Antworten, wenn die PAYBACK GmbH oder ein PAYBACK Partner Sie zu Ihrer Zufriedenheit mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen befragen (z.B. nachdem Sie diese erworben haben).
Wenn Ihnen die PAYBACK GmbH Werbung in der Verkaufsstelle eines PAYBACK Partners zukommen lässt (z.B. über das dortige Kassensystemen oder ein Kunden-Terminal), handelt der jeweilige PAYBACK Partner dabei in der Regel als Auftragsverarbeiter für die PAYBACK GmbH.
Bei der Auswahl von Werbung und den werblichen Marktanalysen durch die PAYBACK GmbH und die PAYBACK Partnerunternehmen kommen unter anderem Techniken zur mathematischen Modellierung von Kundengruppen zum Einsatz, außerdem „maschinelles Lernen“ und „Data Mining“. Das bedeutet, dass große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen verarbeitet werden, um Strukturen und Muster zu entdecken, Modelle zu entwickeln, Vorhersagen zu treffen, Erkenntnisse zu gewinnen und sie für die in der Einwilligung beschriebenen Zwecke anzuwenden.
Die Einwilligung bleibt nur wirksam, solange die PAYBACK GmbH und die Partner die Einwilligung nutzen und solange Sie am PAYBACK Programm teilnehmen. Sollten Sie über 5 Jahre lang keine Punkte mehr sammeln oder einlösen, werden die PAYBACK GmbH und die Partner Ihre Einwilligung nicht mehr nutzen.
C.3 Zusätzliche nicht-werbliche Marktanalysen
Wenn Sie Ihre Einwilligung in personalisierte Werbung erteilen und daher mit werblicher Nutzung Ihrer Daten einverstanden sind, verarbeiten die PAYBACK GmbH, EDEKA und Netto sowie Ihre Sammelpartner die von dieser Einwilligung umfassten Daten auch für solche Marktanalysen, die keine werblichen Zwecke verfolgen. Damit ist die Erstellung von anonymen Statistiken gemeint, die PAYBACK und die Partner für nicht-werbliche Zwecke nutzen können (z.B. um zu entscheiden, an welchen Standorten neue Läden eröffnet, welche Waren in einem Laden angeboten oder welche neuen Produkte entwickelt werden sollten).
C.4 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die in Abschnitt C.1 und C.2 beschriebene Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Rechtsgrundlage für die in Abschnitt C.3 beschriebene Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (Interessenabwägung, basierend auf dem Interesse der PAYBACK GmbH und der Partnerunternehmen, am Markt angebotene Waren und Dienstleistungen möglichst gut an die Interessen und Bedürfnisse der PAYBACK Kunden anzupassen).
E. SPEICHERDAUER
PAYBACK speichert Ihre Basisdaten und freiwilligen Angaben, solange Sie aktiv am PAYBACK Programm teilnehmen (d.h. in den letzten 5 Jahren mindestens einmal Punkte gesammelt oder eingelöst haben). Danach werden sie gelöscht, bei Bestehen handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen allerdings erst nach deren Ablauf (vgl. unten). Wenn sich während Ihrer Teilnahme am PAYBACK Programm Ihre Basisdaten oder freiwilligen Angaben ändern, werden die vorherigen Daten zu Dokumentationszwecken noch für bis zu 6 Jahre gespeichert. Ihre Rabattdaten und sonstige für Ihren Punktestand relevante Daten (z.B. zu eingelösten Coupons) die zur Abrechnung gegenüber den Partnerunternehmen verwendeten Daten werden nach Ablauf der jeweiligen handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht (vgl. unten). Ihre Daten über Ihre Kommunikation mit PAYBACK löscht PAYBACK spätestens nach 3 Jahren. Nur für Handels- oder Geschäftsbriefe erfordern handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen eine längere Speicherung, vgl. unten.
Wenn Sie die Einwilligung in personalisierte Werbung erteilt haben, speichern die PAYBACK GmbH, EDEKA und Netto sowie die Sammelpartner die auf Grundlage dieser Einwilligung erhobenen oder übermittelten Daten bis zum Widerruf der Einwilligung. Die „Karteneinsatzdaten“ werden dabei spätestens nach 10 Jahren, die „PAYBACK Werbedaten“ bzw. „Werbedaten von EDEKA oder Netto“ spätestens nach 3 Jahren gelöscht (soweit nicht handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen eine längere Speicherung erfordern, vgl. unten). Wenn PAYBACK auf Grundlage der Einwilligung Wahrscheinlichkeitswerte berechnet, werden diese höchstens für 5 Jahre aufbewahrt.
Wenn PAYBACK Daten wegen handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten speichern muss, so beginnt die Speicherfrist mit dem Schluss des jeweiligen Kalenderjahres. Die handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für buchungsrelevante Daten 10 Jahre, für sonstige aufbewahrungspflichtige Daten 6 Jahre. Wegen möglicher Steuerprüfungen können sich diese Fristen um bis zu 3 Jahre verlängern.
Soweit PAYBACK Ihre Daten nicht mehr für die oben in Abschnitt B, C oder D beschriebenen Zwecke benötigt, speichert PAYBACK sie lediglich zur Erfüllung der handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten und verarbeitet sie nicht mehr für andere Zwecke. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen).