1. Wenn Sie an der Freunde-werben-Freunde Aktion für das PAYBACK Programm teilnehmen, erhalten nach erfolgreichem Abschluss des PAYBACK Anmeldeprozesses sowohl der Werber als auch der Geworbene eine Empfehlungs-Prämie in Form einer Punktegutschrift entsprechend der jeweils aktuell gültigen Aktion.
2. Voraussetzung für den Erhalt der Empfehlungs-Prämie für den Werber und den Geworbenen ist, dass Sie sich als Geworbener über den Link in der Empfehlungs-Nachricht („Empfehlungslink“) zum PAYBACK Programm anmelden.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Freunde-werben-Freunde Prozess:
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein
- Sie dürfen noch kein PAYBACK Konto besitzen
- Sollten Sie Empfehlungslinks von mehreren Freunden erhalten, können Sie nur einen dieser Links für die Anmeldung zum PAYBACK Programm verwenden. Es bekommt nur der werbende Freund Punkte gutgeschrieben, dessen Link Sie für die Anmeldung benutzt haben.
4. Um die Punkte gutgeschrieben zu bekommen, müssen Sie als Geworbener innerhalb von 8 Wochen nach Anmeldung zum PAYBACK Programm einen mit PAYBACK Punkten incentivierten Einkauf in Höhe von mindestens 2 € tätigen. Die Punktegutschrift für die erfolgreiche Weiterempfehlung erfolgt spätestens nach 3 Monaten, sofern die Punkte nicht gesperrt sind. Sollten die Punkte gesperrt sein (z.B. durch Online-Einkäufe), erfolgt die Punktegutschrift erst nachdem die Punkte freigeschalten sind.
5. Die Höhe der Empfehlungs-Prämie, die der Werber und der Geworbene für die Freundschaftswerbung erhalten, ist abhängig von der jeweiligen Aktion und der Karte, über die mit dem Geworbenen ein Vertrag geschlossen wird. Die Höhe der jeweiligen Empfehlungs-Prämie wird dem Werber und dem Geworbenen im Rahmen des Freundschaftswerbungsprozesses dargestellt.
6. PAYBACK behält sich vor, in Missbrauchsfällen das Konto zu sperren und die Extra-Punkte nicht gutzuschreiben, z.B. im Falle von Kundenbeschwerden wegen Spammings.
Freundschaftswerbung ist ausschließlich im privaten Bereich gestattet. Eine Freundschaftswerbung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Im Fall einer gewerblichen Freundschaftswerbung behält sich PAYBACK das Recht vor, sowohl dem Werber als auch dem Geworbenen die Gutschrift der Empfehlungs-Prämie zu verweigern.
7. Datenschutz
PAYBACK verarbeitet zur Durchführung des Freunde-werben-Freunde Prozesses Ihre PAYBACK Kartennummer. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen). Die Daten über die Punktegutschrift an den Werber löscht PAYBACK nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nach 10 Jahren. Im Übrigen löscht PAYBACK die durch die Aktion angefallenen Daten bereits 12 Monate nach Versand des Empfehlungslinks, sofern der Geworbene keine Aktion ausführt.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von PAYBACK https://www.payback.de/info/hinweise-datenschutz