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Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm

1. Kundenbeziehung

1.1 Der PAYBACK Rabattverein e. V. (PAYBACK Verein) verwaltet Rabatte und andere Guthaben, die Ihnen als PAYBACK Kunde von den PAYBACK Partnerunternehmen in Form von PAYBACK Punkten gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung einer der beigefügten PAYBACK Karten oder der Kundennummer erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Es gilt deutsches Recht.

1.2 PAYBACK Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum hat. Bitte beachten Sie, dass der Versand von Vertragsunterlagen und Kommunikation nur auf Deutsch erfolgt. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Abwicklung erhalten Sie eine PAYBACK Karte mit Ihrer Kundennummer sowie nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Geheimzahl („PAYBACK Punktekonto-PIN“).

1.3 Die PAYBACK Karten bleiben Eigentum des PAYBACK Vereins.

1.4 Außer durch den PAYBACK Verein, die PAYBACK Partnerunternehmen oder die PAYBACK GmbH dürfen Ihre PAYBACK Karte, der darauf abgebildete Strichcode oder Ihre Kundennummer nur mit ausdrücklicher Zustimmung des PAYBACK Vereins kopiert oder elektronisch erfasst werden.

1.5 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte dem PAYBACK Service Center telefonisch, in Textform oder über unsere Internet-Seite PAYBACK.de mit.

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2. Sammeln von Punkten

2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Sie beim persönlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von PAYBACK Punkten. Die Zahlung kann dabei in bar, in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z. B. per PAYBACK Visa und/oder PAYBACK American Express Karte mit Zahlungsfunktion, Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung [Chipkarte], Lastschrift oder Überweisung) oder per Kundenkarte des Partnerunternehmens erfolgen. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am PAYBACK Programm teilnehmenden Partnerunternehmen finden Sie unter PAYBACK.de.

2.2 Ein PAYBACK Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.

2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten PAYBACK Punkte erfahren Sie jederzeit über das PAYBACK Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.

2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von PAYBACK Punkten einzuschränken, z. B. bei Sonderaktionen.

2.5 Für die Gutschrift legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre PAYBACK Karte vor oder nennen Sie Ihre PAYBACK Kundennummer. Gewöhnlich wird Ihre Kundennummer elektronisch von der PAYBACK Karte abgelesen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.

2.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich der PAYBACK Verein und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

2.7 PAYBACK Punkte, die im Rahmen des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen ab 01.01.2012 durch Unternehmer im Sinne des Mehrwertsteuerrechts gesammelt werden, müssen zum Zeitpunkt ihrer Einlösung als Rabatt auf den ursprünglichen Preis angerechnet werden. Die Anrechnung vermindert den ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrag.

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3. Punktestand

3.1 Ihre PAYBACK Punkte werden beim PAYBACK Verein unter Ihrer Kundennummer registriert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand unter Angabe Ihrer PAYBACK Punktekonto-PIN jederzeit telefonisch über die Serviceline oder über die Internet-Seite abrufen. Zusätzlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Mitteilung über Ihren Punktestand.

3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang in Textform bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.

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4. Punkteauszahlung

4.1 Eine Auszahlung der PAYBACK Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 200 PAYBACK Punkten (entspricht 2 Euro) möglich.

4.2 Die Auszahlung der PAYBACK Punkte erfolgt mittels bargeldloser Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto. Die Überweisungskosten trägt der PAYBACK Verein. Aus Sicherheitsgründen ist eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Kontoinhabers nur mit Zustimmung des PAYBACK Vereins möglich. Zuerst erworbene PAYBACK Punkte werden zuerst ausbezahlt.

4.3 Den Auszahlungsauftrag erteilen Sie am schnellsten über die Internet-Seite, in Textform oder telefonisch dem PAYBACK Service Center. Für Auszahlungsaufträge über Telefon oder über die Internet-Seite benötigen Sie Ihre PAYBACK Punktekonto-PIN.

4.4 Ihre PAYBACK Punkte sind nur mit Zustimmung des PAYBACK Vereins auf Dritte übertragbar.

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5. Punkteverfall

PAYBACK Punkte verfallen mit Ablauf des 30.09. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab ihrer Registrierung.

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6. Kartenverlust und Missbrauch der PAYBACK Punktekonto-PIN

6.1 Bei Verlust Ihrer PAYBACK Karte können Sie beim PAYBACK Verein eine Ersatzkarte beantragen.

6.2 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das PAYBACK Service Center, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrer PAYBACK Punktekonto-PIN erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet der PAYBACK Verein nur bei grobem Verschulden von PAYBACK oder Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens Ihrerseits.

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7. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen

7.1 Sie können die Teilnahme am PAYBACK Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Mitteilung in Textform an den PAYBACK Verein beenden.

7.2 Eine Kündigung durch den PAYBACK Verein ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt in Textform. Sie sind verpflichtet, die PAYBACK Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.

7.3 Der PAYBACK Verein behält sich vor, das PAYBACK Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

7.4 Der PAYBACK Verein behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich unter Ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung gemäß Ziffer 7.1 kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre PAYBACK Karte bzw. Ihre Kundennummer zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.

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8. Zweitkarte für das PAYBACK Programm

8.1 Mit der Zweitkarte können Sie eine zweite Person PAYBACK Punkte mitsammeln lassen, die Ihnen gutgeschrieben werden.

8.2 Der Mitsammler erhält keine PAYBACK Punktekonto-PIN und hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie. Soweit bei manchen Partnerunternehmen Ihr Punktestand angezeigt wird (z. B. auf dem Kassenbon), erfolgt dies auch, wenn Sie oder Ihr Mitsammler die Zweitkarte vorlegen. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des Punktekontos ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche des Mitsammlers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu ihm gespeicherten Daten bleiben unberührt.

8.3 Die in den Punkten 1 bis 7 enthaltenen Bedingungen gelten für den Mitsammler entsprechend.

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9. Teilnahmebedingungen herunterladen

Hier können Sie die Teilnahmebedingungen als PDF herunterladen.

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Stand 01/2021