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Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm

1. Kundenbeziehung

1.1 Der PAYBACK Rabattverein e. V. (PAYBACK Verein) verwaltet Rabatte und andere Guthaben, die Ihnen als PAYBACK Kunde von den PAYBACK Partnerunternehmen in Form von PAYBACK Punkten gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung Ihrer PAYBACK Karte, einschließlich der mobilen Version oder der Kundennummer, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Es gilt deutsches Recht.

1.2 PAYBACK Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum hat. Bitte beachten Sie, dass der Versand von Vertragsunterlagen und Kommunikation nur auf Deutsch erfolgt. Für die Teilnahme und Nutzung des PAYBACK Programms fallen keine Entgelte an. Zur Abwicklung erhalten Sie eine PAYBACK Karte mit Ihrer Kundennummer. Mit dieser ist auch die Verwendung einer mobilen Karte möglich.

1.3 Die PAYBACK Karten bleiben Eigentum des PAYBACK Vereins. PAYBACK behält sich das Recht vor, im Fall von Mehrfachanmeldungen einzelne Karten zu sperren.

1.4 Außer durch den PAYBACK Verein, die PAYBACK Partnerunternehmen oder die PAYBACK GmbH dürfen Ihre PAYBACK Karte, der darauf abgebildete Strichcode oder Ihre Kundennummer nur mit ausdrücklicher Zustimmung des PAYBACK Vereins elektronisch erfasst werden. Das Kopieren oder sonstiges Vervielfältigen der PAYBACK Karte, des PAYBACK Strichcodes, der PAYBACK Kundennummer oder von Coupons bzw. eCoupons ist nicht zulässig.

1.5 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte dem PAYBACK Service Center telefonisch, in Textform oder über unsere Internet-Seite PAYBACK.de mit. Mit der Angabe Ihrer Daten versichern Sie, dass Sie Ihre Daten richtig angegeben haben.

1.6 Ihre im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten und etwaige Änderungen hieran übermittelt PAYBACK an den Partner, über den Sie sich zum PAYBACK Programm angemeldet haben.

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2. Sammeln von Punkten

2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen und in teilnehmenden Online Shops der Partnerunternehmen erhalten Sie beim persönlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von PAYBACK Punkten. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am PAYBACK Programm teilnehmenden Partnerunternehmen finden Sie unter PAYBACK.de.

2.2 Ein PAYBACK Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.

2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten PAYBACK Punkte erfahren Sie über das PAYBACK Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.

2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von PAYBACK Punkten einzuschränken, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder auf den Erwerb haushaltsüblicher Mengen oder bei Sonderaktionen.

2.5 Für die Gutschrift legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre PAYBACK Karte vor oder nennen Sie Ihre PAYBACK Kundennummer. Gewöhnlich wird Ihre Kundennummer elektronisch erfasst. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich. Das Partnerunternehmen meldet sodann den Einsatz Ihrer PAYBACK Karte und folgender Daten für die Punktegutschrift auf Ihrem PAYBACK Konto an PAYBACK: die verwendete Kundennummer und wie sie angegeben wurde (z.B. digital per App), Waren/Dienstleistungen und Preis, wie wurde bezahlt, Rabattbetrag in PAYBACK Punkten, genutzte PAYBACK Aktionen oder Coupons, Ort, Kassen- oder Terminal-ID, Zeitpunkt und Nummer des Vorgangs, ggf. Filiale sowie Daten über die Einlösung von PAYBACK Punkten.

2.6 Bei Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch (u.a. das Punktesammeln auf fremde Einkäufe) behalten sich der PAYBACK Verein und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

2.7 PAYBACK Punkte, die im Rahmen des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen durch Unternehmer im Sinne des Mehrwertsteuerrechts gesammelt werden, müssen zum Zeitpunkt ihrer Einlösung als Rabatt auf den ursprünglichen Preis angerechnet werden. Die Anrechnung vermindert den ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrag.

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3. Punktestand

3.1 Ihre PAYBACK Punkte werden beim PAYBACK Verein unter Ihrer Kundennummer registriert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand über die Internet-Seite PAYBACK.de oder in der PAYBACK App abrufen. Zusätzlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Mitteilung über Ihren Punktestand, die auch elektronisch sein kann. Im Rahmen dieser Punktestandsmitteilung kann PAYBACK Ihnen Werbung für das Programm und die Partnerunternehmen zusenden. PAYBACK verwaltet die Rabatte, die Ihnen in Form von PAYBACK Punkten gutgeschrieben werden, für Rechnung und im Auftrag des punkteausgebenden Unternehmens einerseits und für Sie als PAYBACK Kunden andererseits.

3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung sollten Sie innerhalb eines Monats nach deren Zugang in Textform bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen, jedoch weisen wir darauf hin, dass es mit zunehmendem Zeitablauf schwieriger wird, einen Fehler oder eine Unvollständigkeit nachzuweisen.

3.3 Bei eventuellen Mängeln am PAYBACK Programm bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

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4. Punkteeinlösung

4.1 Eine Einlösung der PAYBACK Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 200 PAYBACK Punkten (entspricht 2 Euro) möglich.

4.2 Sie können die PAYBACK Punkte im Prämienshop des PAYBACK Programms, bei den Partnerunternehmen oder mittels bargeldloser Überweisung auf Ihr anzugebendes Bankkonto einlösen. Dazu müssen Name und Adresse angegeben werden. Für eine Prämienbestellung müssen Sie eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands angeben. Die bargeldlose Überweisung der PAYBACK Punkte erfolgt jeweils durch den PAYBACK Verein, der hierfür auch etwaige Überweisungskosten trägt. Eine Überweisung auf ein Bankkonto einer anderen Person ist nicht möglich. PAYBACK und die Partnerunternehmen behalten sich vor, einzelne Produkte von der Einlösung von Punkten auszunehmen. Zuerst erworbene PAYBACK Punkte werden zuerst eingelöst.

4.3 Sie sind für die ordnungsgemäße Versteuerung der von Ihnen mit den PAYBACK Punkten erworbenen Gegenstände oder Leistungen verantwortlich.

4.4 Ihre PAYBACK Punkte sind nicht auf Dritte übertragbar.

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5. Punkteverfall

PAYBACK Punkte verfallen mit Ablauf des 30.09. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab Registrierung des jeweiligen PAYBACK Punktes bei PAYBACK oder im Falle der Beendigung Ihrer Teilnahme am PAYBACK Programm (Ziffer 7).

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6. Kartenverlust und Missbrauch der PAYBACK Zugangsdaten

6.1 Bei Verlust Ihrer PAYBACK Karte können Sie beim PAYBACK Verein eine Ersatzkarte beantragen.

6.2 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das PAYBACK Service Center, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unberechtigter Kenntnis von Ihren Zugangsdaten zum PAYBACK Punktekonto erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet PAYBACK insoweit nicht, wie diese Schäden auf Ihr Mitverschulden zurückzuführen sind.

6.3 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Zugangsdaten geheim zu halten. Bei Verschulden des Kunden haftet PAYBACK nicht für etwaige Schäden, die aus Ihrem pflichtwidrigen Verhalten resultieren.

6.4 PAYBACK ist berechtigt, im Falle eines konkreten Missbrauchsverdachts, z.B. aufgrund außergewöhnlicher Sammel- oder Einlösevorgänge, die erfahrungsgemäß regelmäßig im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten in Verbindung stehen, Ihr Konto für Einlösungen zu sperren und Ihre Daten an einen betroffenen Partner sowie die Strafverfolgungs- und sonstige Behörden zu übermitteln, siehe auch die „Hinweise zum Datenschutz“.

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7. Kündigung

7.1 Sie können die Teilnahme am PAYBACK Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Mitteilung in Textform an PAYBACK kündigen. Nicht eingelöste Punkte verfallen mit dem Ende Ihrer Teilnahme am Programm.

7.2 Eine Kündigung durch den PAYBACK Verein ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt in Textform. Sie sind verpflichtet, Ihre PAYBACK Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen und ggf. die PAYBACK App zu löschen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund jeweils bereits bei Zugang der Kündigung.

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8. Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen und des PAYBACK Programms

8.1 Der PAYBACK Verein behält sich vor, das PAYBACK Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange an die jeweils aktuellen technischen Gegebenheiten (z.B. wie aufwändig ist es, einen bestimmten Service bereitzustellen), an Marktgegebenheiten (z.B. welche Services werden stark nachgefragt und welche nicht), zur Verhinderung von Missbrauch oder Schäden oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (einschließlich höchstrichterlicher Rechtsprechung) anzupassen. Der PAYBACK Verein kann insoweit neue Leistungsbestandteile zur Verfügung stellen oder - soweit dies für Sie zumutbar ist - vorhandene Leistungen ändern oder auch ganz einstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und Sie klar und verständlich über solche Änderungen und die Ihnen insoweit zustehenden Rechte informiert werden.

8.2 Der PAYBACK Verein kann im Bedarfsfall diese Teilnahmebedingungen ändern,

  • soweit der PAYBACK Verein verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Teilnahmebedingungen mit anwendbarem Recht herzustellen, oder
  • soweit der PAYBACK Verein damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, oder
  • soweit Änderungen des für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien relevanten Rechtsrahmens, der Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis einer zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Änderungen sonstiger vertragsrelevanter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegen, eine Anpassung der Teilnahmebedingungen erforderlich machen (z.B. weil die insofern relevanten Klauseln in den Teilnahmebedingungen aufgrund solcher Änderungen nunmehr als in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam erachtet werden oder weil ein Fortgelten der Teilnahmebedingungen ohne entsprechende Anpassungen zu einem aufsichtsrechtlich sanktionierbaren Verstoß führen würde)

und sich aus den vorgenommenen Änderungen aufgrund der oben genannten Fälle keine für Sie unzumutbaren Folgen und keine Änderungen an den vertraglichen Leistungen ergeben, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, es sei denn, solche Änderungen sind am oben genannten Maßstab gemessen unvermeidbar.
Der PAYBACK Verein übermittelt Ihnen die geänderten Teilnahmebedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist Sie auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird der PAYBACK Verein Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Teilnahmebedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. PAYBACK wird Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

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9. Zweitkarte für das PAYBACK Programm

9.1 Mit der Zweitkarte können Sie eine zweite Person PAYBACK Punkte mitsammeln lassen, die Ihnen gutgeschrieben werden.

9.2 Mitsammler haben keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie. Soweit bei manchen Partnerunternehmen Ihr Punktestand angezeigt wird (z. B. auf dem Kassenbon), erfolgt dies auch, wenn Sie oder Ihr Mitsammler die Zweitkarte vorlegen. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des Punktekontos ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche der Mitsammler auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu ihnen gespeicherten Daten bleiben unberührt.

9.3 Die in den Abschnitten 1 bis 8 und 11 bis 13 enthaltenen Bedingungen gelten für Mitsammler entsprechend.

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10. Gemeinsames Punktekonto (gültig ab 01.01.2025)

10.1 Der PAYBACK Verein kann Ihnen ermöglichen, zusammen mit einem oder mit mehreren anderen PAYBACK Kunden ein gemeinsames Punktekonto zu führen. Alle Funktionen des gemeinsamen Punktekontos entnehmen Sie bitte der Beschreibung unter PAYBACK.de/upgrade. Jeder Mit-Nutzer eines gemeinsamen Punktekontos wird im Folgenden als „Mitglied“ des Kontos bezeichnet. Die in den Abschnitten 1 bis 9 und 11 bis 13 enthaltenen Bedingungen gelten für ein gemeinsames Punktekonto entsprechend, allerdings mit den folgenden Besonderheiten.

10.2 Ein gemeinsames Punktekonto wird dadurch begründet, dass

  • ein PAYBACK Kunde über einen vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Weg einen Anderen zur Nutzung eines gemeinsamen Punktekontos einlädt und
  • der Andere diese Einladung über einen vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Weg annimmt und dadurch Mitglied wird.

10.3 Mit dem Beitritt zu einem gemeinsamen Punktekonto geht das bisherige PAYBACK Konto des jeweiligen Mitglieds im gemeinsamen Punktekonto auf. Dem gemeinsamen Punktekonto werden

  • der im Zeitpunkt des Beitritts bestehende Punktestand des jeweiligen Mitglieds und
  • alle anschließend von den Mitgliedern gesammelten Punkte

gutgeschrieben. Alle dem gemeinsamen Punktekonto gutgeschriebenen Punkte stehen allen Mitgliedern als Gesamtgläubiger zu (wobei die Einlösung von PAYBACK Punkten jeweils an das Mitglied erfolgt, das die Einlösung veranlasst).

10.4 Solange das gemeinsame Punktekonto besteht, ist jedes Mitglied von den anderen Mitgliedern bevollmächtigt, allein (d.h. ohne Zustimmung der anderen Mitglieder)

  • über die vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Wege weitere Mitglieder zu dem gemeinsamen Punktekonto einzuladen,
  • das gemeinsame Punktekonto zu Gewinnspielen und anderen Aktionen anzumelden und dabei die jeweiligen Teilnahmebedingungen verbindlich für alle Mitglieder zu akzeptieren und
  • die Punktestandsmitteilungen für das gemeinsamen Punktekonto entgegenzunehmen.

PAYBACK behält sich vor, für eine Handlung die Zustimmung aller Mitglieder einzuholen. Weitere Vollmachten der Mitglieder untereinander werden durch das gemeinsame Punktekonto nicht begründet.

10.5 Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des gemeinsamen Punktekontos ist ausgeschlossen. Ein Mitglied kann aus dem gemeinsamen Punktekonto nur dadurch ausscheiden, dass die Teilnahme des Mitglieds am PAYBACK Programm endet (Ziffer 7). Die im Zeitpunkt des Ausscheidens im gemeinsamen Punktekonto vorhandenen Punkte stehen ab dann nur noch verbleibenden Mitgliedern zu. Bleibt durch das Ausscheiden eines Mitglieds nur noch ein Mitglied des gemeinsamen Punktekontos übrig, so wird das gemeinsame Punktekonto als normales Einzel-Konto des verbliebenen Mitglieds fortgeführt.

10.6 Hiervon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern gelten nur zwischen den Mitgliedern untereinander und haben gegenüber dem PAYBACK Verein keine Wirkung.

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11. Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit und in dem Umfang Sie den Vertrag als Verbraucher abschließen (Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), steht Ihnen mit Blick darauf ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, über welches wir nachfolgend informieren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PAYBACK Rabattverein e.V., PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München, Telefon (+49) 089 / 540 20 80 20, payback.de/kontakt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder über das PAYBACK Kontaktformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite payback.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag,

  • der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 Nr. 1 BGB); oder
  • der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
    • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
    • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB)

Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:

  • bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
  • bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn
    • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
    • der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe a mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
    • der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312 f zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 5 BGB).

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13. Schlussbestimmungen

13.1 Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden.

13.2 Sollte dieser Vertrag unvollständig sein oder werden oder eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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Stand 07/2024