2. Sammeln von Punkten
2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Sie beim persönlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von PAYBACK Punkten. Die Zahlung kann dabei in bar, in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z. B. per PAYBACK Visa und/oder PAYBACK American Express Karte mit Zahlungsfunktion, Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung [Chipkarte], Lastschrift oder Überweisung) oder per Kundenkarte des Partnerunternehmens erfolgen. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am PAYBACK Programm teilnehmenden Partnerunternehmen finden Sie unter PAYBACK.de.
2.2 Ein PAYBACK Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.
2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten PAYBACK Punkte erfahren Sie jederzeit über das PAYBACK Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.
2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von PAYBACK Punkten einzuschränken, z. B. bei Sonderaktionen.
2.5 Für die Gutschrift legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre PAYBACK Karte vor oder nennen Sie Ihre PAYBACK Kundennummer. Gewöhnlich wird Ihre Kundennummer elektronisch von der PAYBACK Karte abgelesen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.
2.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich der PAYBACK Verein und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
2.7 PAYBACK Punkte, die im Rahmen des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen ab 01.01.2012 durch Unternehmer im Sinne des Mehrwertsteuerrechts gesammelt werden, müssen zum Zeitpunkt ihrer Einlösung als Rabatt auf den ursprünglichen Preis angerechnet werden. Die Anrechnung vermindert den ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrag.
nach oben