Vertragsbedingungen für die PAYBACK Maestro® Karte mit Zahlungsfunktion
Jedes volljährige PAYBACK Mitglied kann kostenfrei auf Antrag eine PAYBACK Maestro® Karte mit Zahlungsfunktion – mit oder ohne persönlichen Dispo- Rahmen, nachstehend beide „PAYBACK Maestro® Karte“ genannt – nach Maßgabe der folgenden Bedingungen erhalten. Diese Bedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen als Inhaber einer PAYBACK Maestro® Karte und der WestLB AG, nachstehend „Bank“ genannt, als Emittentin.
- 1. Bedingungen für alle PAYBACK Maestro® Karten
- 2. Sonderbedingungen für die Kreditierungsfunktion
- 3. Schlussbestimmungen für die PAYBACK Maestro® Karte
1. Bedingungen für alle PAYBACK Maestro® Karten
1.1 Vertragspartner
Emittentin der PAYBACK Maestro® Karte ist die WestLB AG, Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf, Email info@westlb.de, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HRB 42975). Mitglieder des Vorstands: Dietrich Voigtländer (Vorstandsvorsitzender), Hubert Beckmann (stv. Vorsitzender), Klemens Breuer, Thomas Groß und Werner Taiber. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michael Breuer. Die WestLB AG wird durch ihre Vorstände vertreten. Die Hauptgeschäftstätigkeit der WestLB AG ist der Betrieb bankmäßiger Geschäfte aller Art und ergänzender Geschäfte einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt. Die WestLB AG ist dem Einlagen-Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Als institutssichernde Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes schützt dieses System den Bestand der angeschlossenen Institute und überwacht die Risikosituation.
1.2 Zustandekommen des PAYBACK Maestro® Vertrages
Durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Antragsformulars beantragen Sie die Ausstellung einer PAYBACK Maestro® Karte. Der PAYBACK Maestro® Vertrag kommt durch die Annahme dieses Antrags und die Zustellung der PAYBACK Maestro® Karte an Sie zustande. Die Annahme des PAYBACK Maestro® Antrages liegt im freien Ermessen der Bank. Die Bank wird Sie über eine etwaige Ablehnung in geeigneter Form unterrichten. Unabhängig hiervon bleiben oder werden Sie Teilnehmer am PAYBACK Programm.
1.3 Funktionen der PAYBACK Maestro® Karte
Die PAYBACK Maestro® Karte berechtigt Sie im Rahmen des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens grundsätzlich zum bargeldlosen Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen bei bestimmten PAYBACK Partnerunternehmen sowie bei allen Unternehmen im MasterCard-Verbund im In- und Ausland, die Maestro® Karten akzeptieren (Vertragsunternehmen) und zusätzlich im Rahmen eines Bargeldservices an Geldautomaten Bargeld zu beziehen; beim Bargeldservice am Geldautomaten besteht ein maximales Tageslimit und ein maximales Monatslimit, die sich aus dem beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnis ergeben. Die Bank behält sich vor, einzelne oder Gruppen von Vertragsunternehmen sowie Geldautomaten aus sachlichen Gründen auszuschließen.
Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der PAYBACK Maestro® Karte zu sehen sind. Bei an PayPass teilnehmenden Vertragsunternehmen können Sie Kleinstbeträge bis 25 € kontaktlos und ohne Eingabe der PIN bezahlen. Bei der jeweils fünften PayPass-Transaktion wird automatisch die PIN abgefragt und die PayPass- Funktionalität für die nächsten vier PayPass-Transaktionen freigeschaltet. Die Bank ist im Streitfalle nicht verpflichtet, Ihnen die ordnungsgemäße Durchführung des Zahlungsvorgangs nachzuweisen. Der Widerruf einer PayPass-Transaktion nach dem Einsatz der Karte ist nicht möglich.
Über das SecureCode Verfahren können Sie die PAYBACK Maestro® Karte zum Bezahlen bei am SecureCode Verfahren teilnehmenden Händlern im Internet nutzen.
Die PAYBACK Maestro® Karte mit Kreditierungsfunktion (im Antrag mit der Überschrift „Teilzahlung” bezeichnet) berechtigt Sie, im Rahmen des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens zusätzlich die zu entrichtenden Beträge in bestimmten Raten zu bezahlen. Wenn Sie Inhaber einer PAYBACK Maestro® Karte ohne Kreditierungsfunktion sind, können Sie einen Antrag auf Einräumung der Kreditierungsfunktion stellen. Die Bank wird nach Prüfung Ihrer Bonität eine Kreditentscheidung treffen und Sie informieren. Sollte die Entscheidung positiv sein, wird der Vertrag über die PAYBACK Maestro® Karte mit Kreditierungsfunktion wirksam mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Bank, die auch die Mitteilung des gültigen persönlichen Dispo-Rahmens enthält.
1.4 Einsatz und Akzeptanz der PAYBACK Maestro® Karte und des SecureCode Verfahrens
Für die Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte von automatisierten Kassen und von Geldautomaten wird Ihnen eine PAYBACK Maestro® PIN für die Zahlung – nachstehend „PAYBACK Maestro® PIN“ genannt – als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die PAYBACK Maestro® Karte nur innerhalb des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens und nur in der Art und Weise nutzen, die unter Beachtung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Ausgleich aller Ansprüche der Bank bei Fälligkeit gewährleistet. Zur Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte sind ausschließlich Sie als Inhaber befugt.
Zum Einsatz der PAYBACK Maestro® Karte im SecureCode Verfahren müssen Sie sich im Internet unter https:\\securecode.com/westlb oder über das am SecureCode teilnehmende Vertragsunternehmen anmelden und einen SecureCode generieren. Für das SecureCode Verfahren gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Ihnen im Internet angezeigt und zur Verfügung gestellt werden.
1.5 Autorisierung des Zahlungsauftrags und Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
a) Autorisierung des Zahlungsauftrags
Bei Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte ist entweder
- an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen sowie gegebenenfalls an automatisierten Kassen die PAYBACK Maestro® PIN einzugeben oder
- im Internet die vom Vertragsunternehmen geforderten Kartendaten einzugeben und das besondere Authentifizierungsverfahren SecureCode einzusetzen.
b) Bearbeitung von Zahlungsaufträgen durch die Bank
Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn
- dieser durch Sie autorisiert und
- der vereinbarte Verfügungsrahmen eingehalten wurde.
Liegen die Ausführungsvoraussetzungen nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen und Sie über das Terminal, an dem die PAYBACK Maestro® Karte eingesetzt wird, über die Nichtausführung und soweit möglich deren Gründe unterrichten.
c) Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen
Mit der Autorisierung erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsauftrags. Ein Widerruf des Zahlungsauftrags ist danach nicht mehr möglich.
d) Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit
Die Bank wird die bei der Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen Sie bezahlen. Sie sind Ihrerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen.
Auch wenn Sie die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhalten, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte entstehen.
Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig, soweit die Bank mit Ihnen keine Teilzahlungsvereinbarung getroffen hat. Der fällige Betrag wird dem von Ihnen angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto) zeitnah belastet.
e) Fremdwährungsumrechnung
Bei Verfügungen in ausländischer Währung erfolgt die Fremdwährungsumrechnung nach den von MasterCard festgelegten Referenzwechselkursen. Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam, soweit die Änderungen auf den vereinbarten Referenzwechselkursen beruhen. Die Referenzwechselkurse stellt die Bank auf Anfrage zur Verfügung. Maßgeblicher Stichtag für die Fremdwährungsumrechnung ist der Tag der Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen.
1.6 Verfügungsrahmen
Sie dürfen Ihre PAYBACK Maestro® Karte nur innerhalb des mit der Bank vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das Verfügungslimit gemäß vorgenannter Ziffer 1.3. Sie können mit der Bank jeweils schriftlich eine Änderung vereinbaren.
Die Bank kann den von ihr eingeräumten Verfügungsrahmen jederzeit an veränderte Umstände anpassen, insbesondere auch herabsetzen. Hierbei wird sie auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Eine Überschreitung des Verfügungsrahmens ist unzulässig. Eine Duldung der Überschreitung des Verfügungsrahmens – auch eine wiederholte – erhöht diesen nicht. Wird der eingeräumte Verfügungsrahmen überschritten, ist die Bank berechtigt, auch den überzogenen Betrag sofort vom angegebenen Abrechnungskonto einzuziehen.
1.7 Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
Die Bank nimmt ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Für Sie als Karteninhaber bestehen aber Ihrerseits besondere Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere die folgenden Pflichten:
a) Unterschrift
Sie müssen die PAYBACK Maestro® Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld unterschreiben.
b) Sorgfältige Aufbewahrung der PAYBACK Maestro® Karte
Die PAYBACK Maestro® Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der PAYBACK Maestro® Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.
c) Geheimhaltung der persönlichen PAYBACK Maestro® PIN
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Ihrer PAYBACK Maestro® PIN erlangt. Die PAYBACK Maestro® PIN darf insbesondere nicht auf der PAYBACK Maestro® Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PAYBACK Maestro® PIN kennt und in den Besitz der PAYBACK Maestro® Karte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PAYBACK Maestro® PIN und PAYBACK Maestro® Karte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld am Geldautomaten abzuheben).
d) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
Stellen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer PAYBACK Maestro® Karte oder die missbräuchliche Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte oder der Kartendaten fest, haben Sie die Bank oder das PAYBACK Zahlkarten Service Center unter der Telefonnummer 01805 / 55 51 85 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz,
max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk) hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu unterrichten. Das gleiche gilt, sobald Sie einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang feststellen.
Sie müssen jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
e) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen
Sie sind verpflichtet, der Bank unverzüglich schriftlich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der Kontoverbindung und des wirtschaftlich Berechtigten. Darüber hinaus können sich weitere gesetzliche Mitteilungspflichten ergeben.
1.8 Haftung
a) Haftung der Bank bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach der Sperranzeige
Sobald der Bank der Verlust oder Diebstahl der PAYBACK Maestro® Karte oder die missbräuchliche Nutzung der Karte oder Kartendaten (vgl. Nr. 1.7.d) angezeigt wurde, übernimmt die Bank die danach durch nicht von Ihnen autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden, es sei denn, Sie haben diese in betrügerischer Absicht ermöglicht. Dies gilt nicht für PayPass-Transaktionen; hierfür haftet die Bank nicht.
b) Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlicher Nutzung der PAYBACK Maestro® Karte vor der Sperranzeige
Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzung einer verloren gegangenen oder gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PAYBACK Maestro® Karte und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften Sie als Karteninhaber verschuldensunabhängig maximal in Höhe von 150 €.
Ist der Schaden durch eine sonstige missbräuchliche Verwendung der Karte/Kartendaten unter Einsatz der PIN entstanden, haften Sie als Karteninhaber bei fahrlässiger Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten maximal in Höhe von 150 €.
Sie sind der Bank zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn Sie ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer Sorgfalts- und Anzeigepflichten herbeigeführt haben.
Die Haftung des Karteninhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraumes, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich auf den vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen. Für Schäden im Rahmen des Bargeldservice haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des oben genannten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen.
c) Haftungsausschluss
Ansprüche nach Ziffer 1.8. sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
d) Einwendungsausschluss bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat die Bank gegen den Karteninhaber nur dann einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn der Karteninhaber es unterlassen hat, die Bank binnen einer Frist von 13 Monaten nach der Belastungsbuchung gemäß Ziffer 1.7 d) von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu unterrichten. Die Frist beginnt einen Tag nach der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto bzw. bei der Kreditierungsfunktion einen Tag nach dem Zugang des papierhaften Kontoauszugs oder einen Tag nach der entsprechenden online-Zurverfügungstellung, soweit diese gewählt worden ist.
Hat die Bank gemäß Satz 1 keinen Aufwendungsersatzanspruch, ist sie verpflichtet, dem Karteninhaber den
Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und dabei das Abrechnungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.
1.9 Vertragslaufzeit/Kündigung/Vertragsbeendigung der PAYBACK Maestro® Karte
Der Vertrag über die PAYBACK Maestro® Karte ist unbefristet. Sie sind berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zum Monatsende zu kündigen. Die Bank ist jederzeit berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Kündigung dieses Vertrages hat keine Auswirkungen auf Ihre Teilnahme am PAYBACK Programm. Das Recht der Bank zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, (1) wenn Sie unrichtige Angaben über Ihre Vermögensverhältnisse gemacht haben, (2) wenn eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet ist, (3) wenn Sie eine PAYBACK Maestro® Karte in betrügerischer Weise verwendet haben oder (4) wenn Ihre Teilnahme am PAYBACK Programm von PAYBACK aus wichtigem Grund gekündigt wird. Während des Bestehens des PAYBACK Maestro® Vertrages können Sie Ihre Teilnahme am PAYBACK Programm nur zusammen mit dem PAYBACK Maestro® Vertrag kündigen. Nach Kündigung bzw. Beendigung dieses Vertrages ist Ihnen die Benutzung der PAYBACK Maestro® Karte untersagt. Die PAYBACK Maestro® Karte ist unverzüglich zurückzusenden. Mit Wirksamwerden der Kündigung werden sämtliche Forderungen der Bank aus diesem Vertrag sofort fällig.
1.10 Einwendungen, Reklamationen und sonstige Beanstandungen
Ihre Einwendungen, Reklamationen und sonstigen Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem PAYBACK Partnerunternehmen bzw. dem Vertragsunternehmen sind – soweit gesetzlich zulässig – unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen; in diesen Fällen berühren Ihre Einwendungen und sonstigen Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen nicht Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.
1.11 Gebühren und Entgelte sowie Kosten und Auslagen
Für die Ausstellung einer PAYBACK Maestro® Karte – auch der mit Kreditierungsfunktion – erhebt die Bank keine Gebühr. Für Sonderleistungen – z. B. Ausstellung einer Ersatzkarte einschließlich der Zurverfügungstellung einer Ersatz PIN, Kopien von Saldenmitteilungen oder Belegen, Bearbeitung von Rücklastschriften etc. – und Auslagen (z.B. Porto) berechnet die Bank ein Entgelt gemäß beigefügtem Preis- und Leistungsverzeichnis. Sofern der Bank beim Einzug von fälligen Forderungen gegen Sie Kosten entstehen, insbesondere durch die Einschaltung Dritter wie etwa Inkassounternehmen, sind Sie verpflichtet, diese Kosten zu bezahlen.
Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die in Ihrem Auftrag oder in Ihrem mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Bank bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.
1.12 Eigentum und Gültigkeit
Die PAYBACK Maestro® Karte bleibt im Eigentum der Bank und ist nicht übertragbar. Die PAYBACK Maestro® Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig.
1.13 Sperre und Einzug der PAYBACK Maestro® Karte
Die Bank darf die PAYBACK Maestro® Karte unverzüglich für die weitere Nutzung sperren und den Einzug der PAYBACK Maestro® Karte veranlassen, wenn
- sie berechtigt ist, diesen PAYBACK Maestro® Vertrag aus einem wichtigen Grund zu kündigen, oder
- die Nutzungsberechtigung der PAYBACK Maestro® Karte durch Gültigkeitsablauf oder durch Kündigung endet oder
- sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PAYBACK Maestro® Karte dies rechtfertigen oder
- die PAYBACK Maestro® Karte entgegen den Bestimmungen dieses PAYBACK Maestro® Vertrages genutzt wird insbesondere unter Berücksichtigung von Ziffer 1.4. oder
- der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK Maestro® Karte besteht.
Die Bank wird Sie unter Mitteilung der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe der Gründe darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Zur Aufhebung der Sperre muss sich der Karteninhaber mit der Bank in Verbindung setzen.
Die Bank wird die PAYBACK Maestro® Karte unverzüglich und unaufgefordert entsperren oder diese durch eine neue PAYBACK Maestro® Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber werden Sie unterrichtet.
1.14 Fehleingabe der PAYBACK Maestro® PIN
Die PAYBACK Maestro® Karte kann nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PAYBACK Maestro® PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Sie müssen sich in diesem Fall mit dem PAYBACK Zahlkarten Service Center in Verbindung setzen.
1.15 Einschaltung Dritter
Die Bank ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihr im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der von Ihnen zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. Dies gilt insbesondere auch für die Durchführung von Mahnungen und Inkasso.
1.16 Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an: PAYBACK Zahlkarten Service Center, Postfach 500211, 22702 Hamburg
Telefon: 01805 / 55 51 85, Telefax: 01805 / 55 51 86 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk).
Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Bank aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen können Sie eine schriftliche Eingabe richten an den Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin.
Zuständig für die Einlegung von Beschwerden gegen die Bank als Zahlungsdienstleister ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Adresse siehe Ziffer 1.1).
2. Sonderbedingungen für die Kreditierungsfunktion
2.1 Geltungsbereich
Auf PAYBACK Maestro® Karten mit Kreditierungsfunktion sind ergänzend die nachfolgenden Sonderbedingungen anzuwenden.
2.2 PAYBACK Maestro® Konto, Zinsen und Entgelte
Bei einer PAYBACK Maestro® Karte mit Kreditierungsfunktion richten sich die Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Änderungen der vertraglich vereinbarten Zinsen werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam, sofern die Änderungen auf den vereinbarten Referenzzinssätzen beruhen. Bei Zustandekommen des PAYBACK Maestro® Vertrages teilt die Bank Ihnen den eingeräumten persönlichen Dispo-Rahmen schriftlich mit. Die Bank führt für Sie als Inhaber einer PAYBACK Maestro® Karte mit Kreditierungsfunktion in laufender Rechnung (Kontokorrent gemäß § 355 HGB) ein PAYBACK Maestro® Konto mit monatlichem Rechnungsabschluss. Die der Bank gegen Sie zustehenden Zahlungsansprüche und die von Ihnen geleisteten Zahlungen sowie etwaige Gutschriften werden auf dem PAYBACK Maestro® Konto in laufender Rechnung verrechnet. Die vertraglich vereinbarten Zinsen in ihrer jeweiligen Höhe werden auf den tatsächlichen Saldo berechnet und monatlich kapitalisiert. Die Bank erteilt monatlich eine Saldenmitteilung.
2.3 Monatliche Abrechnung
Sofern die Bank mit Ihnen eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen hat, erfolgt eine Kartenabrechnung einmal im Monat rechtzeitig vor dem vereinbarten Forderungstermin. Mit Erteilung der Kartenabrechnung ist die in der Kartenabrechnung ausgewiesene Rate fällig. Der fällige Betrag wird dem von Ihnen angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto) bei bestehender Teilzahlungsvereinbarung zum vereinbarten Einzugstermin belastet. Soweit vereinbart, können Sie die Abrechnung via Internet abrufen. Sofern Sie die Kartenabrechnung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Bereitstellung durch die Bank abgerufen haben, erfolgt zeitnah eine papierhafte Abrechnung, die Ihnen gegen Portoersatz zugesandt wird.
Sie sind verpflichtet, die monatliche Abrechnung unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie der Bank unverzüglich mitteilen. Wenn Sie der monatlichen Abrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang widersprechen, gilt die Abrechnung als richtig und vollständig genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird Sie die Bank bei Erteilung der monatlichen Abrechnung jeweils besonders hinweisen. Machen Sie Ihre Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der sechswöchigen Frist zur wirksamen Geltendmachung der Einwendungen. Sie sind auch nach Fristablauf berechtigt, eine Berichtigung der Abrechnung zu verlangen. In diesem Fall müssen Sie allerdings beweisen, dass eine Belastung Ihres PAYBACK Maestro® Kontos zu Unrecht erfolgt ist oder eine Ihnen zustehende Gutschrift auf Ihrem PAYBACK Maestro® Konto zu Unrecht nicht erteilt wurde.
2.4 Sperrung der PAYBACK Maestro® Karte mit Kreditierungsfunktion
Die Bank darf die PAYBACK Maestro® Karte unverzüglich für die weitere Nutzung sperren und den Einzug der Kreditkarte veranlassen, wenn ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können. Im Übrigen gilt Ziffer 1.13 entsprechend.
2.5 Kündigung eines in Anspruch genommenen Kredites
Übersteigt der kreditierte Betrag 200,– €, kann die Bank die Kreditierungsfunktion außerordentlich und fristlos nur kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10% des in Anspruch genommenen Betrages in Verzug sind und die Bank Ihnen erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen wird.
3. Schlussbestimmungen für die PAYBACK Maestro® Karte
3.1 Änderungen der Vertragsbedingungen und der Vertragskonditionen
Die Bank bietet Ihnen Änderungen der Vertragskonditionen und der Vertragsbedingungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form an. Ihre Zustimmung zum Angebot der Bank gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Auf diese Genehmigungswirkung wird Sie die Bank besonders hinweisen. Die Bank wird dann die geänderte Fassung der Vertragskonditionen und/oder der Vertragsbedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Sollten Sie den Änderungen innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist widersprechen, so ist die Bank berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächst möglichen Termin zu kündigen. Sie haben zudem das Recht, den Vertrag über die PAYBACK Maestro® Karte vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei zu kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird Sie die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
3.2 Vertragssprache und anwendbares Recht
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit Ihnen ist Deutsch. Es findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.